Aktionsplan für Umwelttechnologie

Die Europäische Union hat einen Aktionsplan zur Förderung der Umwelttechnologie (alle Technologien, die weniger umweltbelastend sind als die einschlägigen Alternativen) beschlossen, um den Druck auf die natürlichen Ressourcen zu mindern, die Lebensqualität der europäischen Bürger zu verbessern und das Wirtschaftswachstum zu stimulieren. Dieser Plan ist darauf ausgerichtet, die Hindernisse für die Erschließung des gesamten Potenzials der Umwelttechnologie zu beseitigen und zu erreichen, dass die Union eine führende Rolle bei der Nutzung der Umwelttechnologie übernimmt und alle Betroffenen für die Unterstützung dieser Ziele mobilisiert werden.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 28. Januar 2004 - Stimulation von Technologien für nachhaltige Entwicklung: Ein Aktionsplan für Umwelttechnologie in der Europäischen Union [KOM (2004) 38 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Der Aktionsplan für Umwelttechnologie bezieht sich auf Technologien zur Reduzierung der Umweltverschmutzung, auf weniger umweltbelastende und ressourcenintensive Produkte und Dienstleistungen sowie auf Strategien zur effizienten Nutzung der Ressourcen. Diese umweltschonenden Technologien können in allen Wirtschaftsbereichen angewendet werden. Sie führen zu einer Senkung des Energie- und Ressourcenverbrauchs und damit zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bei gleichzeitiger Verringerung von Emissionen und Abfällen.

Bedeutsame Faktoren für die Förderung der Umwelttechnologie

Die Kommission nennt eine Reihe von Faktoren, die sie im Hinblick auf die Förderung der Umwelttechnologie für bedeutsam hält und die die Grundlage des Aktionsplans bilden:

In Anhang II der Mitteilung geht die Kommission auf die Hindernisse ein, die der Entwicklung umweltschonender Technologien im Wege stehen. Sie werden in vier Gruppen unterteilt: wirtschaftliche, ordnungspolitische und technische Hindernisse sowie Hemmnisse für die Verbreitung.

Vorgeschlagene Maßnahmen

Die vorgeschlagenen Maßnahmen lassen sich, bezogen auf ihre Wirkung, in drei Hauptgruppen einteilen:

Zur Vermarktung der Umwelttechnologien werden drei vorrangige Maßnahmen vorgeschlagen:

Zur Verbesserung der Marktbedingungen unterbreitet die Kommission insbesondere folgende Vorschläge:

Die vorrangigen Maßnahmen, die die Kommission zur Förderung der Umwelttechnologie auf globaler Ebene vorschlägt, sind darauf ausgerichtet, Investitionen in umweltschonende Technologien zu unterstützen und den Einsatz von Umwelttechnologie in den Entwicklungs- und Schwellenländern zu fördern.

Überwachung des Aktionsplans

Die Kommission wird erstmals 2005 und anschließend alle zwei Jahre dem Rat und dem Europäischen Parlament über die Durchführung des Plans für Umwelttechnologie (EN) Bericht erstatten und erforderlichenfalls Revisionen vorschlagen.

Hintergrund

Der Aktionsplan basiert auf den Ergebnissen umfassender Konsultationen der Betroffenen sowie einer Prüfung der Hindernisse, die einer stärkeren Nutzung von Umwelttechnologien entgegenstanden.

Die Durchführung des Aktionsplans erfolgt im Zusammenwirken mit dem Prozess von Lissabon und dem Sechsten Rahmenprogramm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Folgemaßnahmen zum Aktionsplan

Mitteilung der Kommission vom 27. Januar 2005: Bericht über die Durchführung des Aktionsplans für Umwelttechnologie im Jahr 2004 [KOM(2005) 16 - Amtsblatt C 123 vom 21.5.2005].

Die Kommission stellt fest, dass die Umsetzung der Prioritäten des Aktionsplans voll im Gange ist. Sie verweist insbesondere auf den Aufbau von Technologieplattformen und die Fertigstellung der wichtigsten Leitfäden im Hinblick auf die Entwicklung der Umwelttechnologien, auf die finanzielle Unterstützung von Seiten der Europäischen Investitionsbank (EIB) und die geplante Einrichtung eines internationalen Fonds zur Umwelttechnologieförderung. Die Kommission betont aber auch, dass die Maßnahmen der EU vor allem bei der Mobilisierung von Risikofinanzierungen, bei der Entwicklung ökologischer Leistungsziele für Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, bei der EU-weiten Einführung eines Systems für die Überprüfung von Umwelttechnologien, bei der Neufassung der Leitlinien für staatliche Beihilfen, bei der Entwicklung von Indikatoren für die Marktentwicklung und die Leistungsfähigkeit der Industrie, bei der Festlegung nationaler Planungen für die Durchführung sowie bei den nationalen Aktionsplänen für ein umweltgerechtes öffentliches Beschaffungswesen intensiviert werden müssen.

See also

Weitere Informationen über den Aktionsplan für Umwelttechnologie finden sich auf der einschlägigen Website der Europäischen Kommission (EN).

Letzte Änderung: 22.06.2004