Gesamteuropäische Zusammenarbeit nach der Erweiterung

In dieser Mitteilung left die Kommission Bedingungen für die Zusammenarbeit im Umweltbereich zwischen der erweiterten Europäischen Union (EU) und ihren neuen Nachbarn und Beitrag zur Diskussion über die Zukunft des Prozesses „Umwelt für Europa" fest.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 6. Februar 2003 „Gesamteuropäische Zusammenarbeit im Umweltbereich nach der Konferenz in Kiew 2003" [KOM(2003) 62 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Die im Jahre 1991 auf Schloss Dobris abgehaltene Konferenz der europäischen Umweltminister markiert den Beginn des Prozesses „ Umwelt für Europa ". Bei dieser Zusammenkunft sollten politische Rahmenbedingungen für gemeinsame Maßnahmen zum Schutz der Umwelt geschaffen und eine nachhaltige Entwicklung in ganz Europa gefördert werden.

Auf weiteren Konferenzen in Luzern (1993), Sofia (1995) und Aarhus (1998) wurde dieser Prozess fortgesetzt. Zuletzt kamen die europäischen Umweltminister zu der Konferenz in Kiew (Mai 2003) zusammen. Hierbei ging es darum, die künftige Ausrichtung des Prozesses nach der Erweiterung der Europäischen Union um die neuen Mitglieder, die Staaten Mittel- und Osteuropas (MOEL), festzulegen. Bei der genannten Mitteilung handelt es sich um den Beitrag der Europäischen Kommission zu dieser Konferenz.

Der Prozess „Umwelt für Europa" hat zwei wichtige Aufgaben:

Die Akteure des Prozesses sind:

Die Zusammenarbeit im Umweltbereich zwischen der EU und ihren europäischen Nachbarn

Auf dem Umweltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg (2002) sind die Europäische Union und andere europäische Länder die Verpflichtung eingegangen, Ziele zu verwirklichen, die für ganz Europa von großer Bedeutung sind. Dies sind insbesondere:

Diese Ziele sind zwar für den gesamten Raum gültig, doch muss die EU bei einer Strategie der Zusammenarbeit mit ihren europäischen Nachbarn nach den verschiedenen Regionen differenzieren. In Bezug auf die EU-Bewerberländer zielt die Kommission auf eine weitere Unterstützung der Übernahme und Umsetzung der Umweltschutz-Rechtsvorschriften der Gemeinschaft ab. Die Rechtsgrundlage für diese Zusammenarbeit sind die mit diesen Ländern geschlossenen Assoziierungsabkommen und im Falle der Türkei die Beitrittspartnerschaft. Für die Staaten, die der EU 2004 als Mitglieder angehören werden, wird diese Unterstützung vor der Erweiterung im Rahmen der Hilfen vor dem Beitritt und nach der Erweiterung im Rahmen der Institutionen der Gemeinschaft gewährt.

In Bezug auf die Länder Südosteuropas ist es das Ziel der Kommission, die Bemühungen dieser Länder zur Annäherung an die EU zu unterstützen. Grundlage ist hierbei der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess. Das Programm CARDS deckt die Hilfeleistung im Umweltbereich ab.

In Bezug auf die westlichen NUS und den Kaukasus (Russland, Ukraine, Republik Moldau, Weißrussland, Armenien, Aserbaidschan und Georgien) zielt die Zusammenarbeit auf die Stärkung der Umweltpolitik und der Umweltschutz-Rechtsvorschriften dieser Länder im Hinblick auf eine Annäherung an die entsprechenden politischen Vorgaben und Rechtsvorschriften der EU ab. Für die Zusammenarbeit mit Russland wurden die folgenden Schwerpunkte gesetzt: Klimaschutz, effiziente Energienutzung, Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und nachhaltige Nutzung der Ressourcen. Als Grundlage für diese Zusammenarbeit dienen die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, die mit allen Ländern außer Weißrussland geschlossen wurden. Auf der Konferenz in Johannesburg wurden zwei Partnerschaften mit diesen Ländern ins Leben gerufen: die europaweite Ost-West-Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung und die Partnerschaft für Wasser und für nachhaltige Entwicklung.

Bei der Zusammenarbeit mit den NUS-Ländern in Zentralasien (Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan) sollen die Sicherheit, die Demokratie und die Konfliktvermeidung durch Zusammenarbeit im Umweltbereich, die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen sowie die Umsetzung internationaler Umweltabkommen gefördert werden. Grundlage hierfür sind die mit einigen Ländern dieser Region geschlossenen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen beziehungsweise Handels- und Kooperationsabkommen.

Die Zukunft des Prozesses „Umwelt für Europa"

Einige Instrumente des Prozesses „Umwelt für Europa" wurden in den Prozess der Erweiterung der EU übernommen. Die Taskforce des Umweltaktionsprogramms und der Projektvorbereitungsausschuss haben die Nichtkandidatenländer der MOEL und die NUS stärker in den Mittelpunkt ihrer Arbeit gerückt. Im Rahmen der gesamteuropäischen Zusammenarbeit bilden die NUS einen der Schwerpunkte für die Kommission.

Mit der Erweiterung der EU werden die Umweltschutz-Rechtsvorschriften der Gemeinschaft für die meisten Länder der Region zum rechtlichen Bezugspunkt und zum wichtigsten internationalen Rechtsinstrument. Dies hat zur Folge, dass der Prozess „Umwelt für Europa" im Rechtsbereich an Bedeutung verlieren wird.

Die Erweiterung wird außerdem eine Veränderung des Aufgabenbereichs der Regionalen Umweltzentren mit sich bringen. Die Aufgabenbereiche der Zentren in den neuen Mitgliedstaaten und die einiger Dienststellen für die Mitgliedstaaten werden sich überschneiden. Die Regionalen Umweltzentren können daher eine wichtige Rolle im Rahmen der Zusammenarbeit mit Bulgarien, Rumänien, der Türkei, den Ländern Südosteuropas und den NUS übernehmen. Die Unterstützung für die fünf Regionalen Umweltzentren in den NUS wird verstärkt.

Abschließend werden in dieser Mitteilung die Bereiche genannt, auf die sich die Kommission in Zukunft konzentrieren wird. Dies sind

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 11.07.2003