Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2003/4/EG über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Zugang auf Antrag

Aktive Verbreitung

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 14. Februar 2003 in Kraft getreten. Die Umsetzung in innerstaatliches Recht in den einzelnen EU-Ländern musste bis 14. Februar 2005 erfolgen.

HINTERGRUND

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Umweltinformationen: sämtliche Informationen in schriftlicher, visueller, akustischer, elektronischer oder sonstiger Form über die in Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 2003/4/EG dargelegten Themen.

Behörde: Stellen der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Regierung oder auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene, einschließlich öffentlicher beratender Gremien und Personen, die unter den Geltungsbereich der Rechtsvorschrift fallen. Die EU-Regierungen können vorsehen, dass diese Begriffsbestimmung keine Einrichtungen umfasst, soweit sie in gerichtlicher oder gesetzgebender Eigenschaft handeln.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (ABl. L 41 vom 14.2.2003, S. 26-32)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43-48)

Verordnung 2005/370/EG des Rates vom 17. Februar 2005 über den Abschluss des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten im Namen der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 124 vom 17.5.2005, S. 1-3)

Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft (ABl. L 264 vom 25.9.2006, S. 13-19)

Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (OJ L 108, 25.4.2007, pp. 1-14)

Letzte Aktualisierung: 26.01.2017