Internationales Delphinschutzprogramm

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Übereinkommen zum internationalen Delphinschutzprogramm

Beschluss 1999/337/EG über die Unterzeichnung des Übereinkommens zum internationalen Delphinschutzprogramm

Beschluss 2005/938/EG über die Genehmigung des Übereinkommens zum internationalen Delphinschutzprogramm

WAS IST DER ZWECK DES ABKOMMENS UND DER BESCHLÜSSE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Ziel des Übereinkommens zum internationalen Delphinschutzprogramm ist die Begrenzung der tödlichen Delphinbeifänge beim Fischen von Thunfisch im östlichen Pazifik.

Es zielt insbesondere darauf ab,

Maßnahmen

Die Vertragsparteien des Übereinkommens verpflichten sich, die tödlichen Delphinbeifänge beim Thunfischfang auf insgesamt maximal 5 000 pro Jahr zu begrenzen (im Jahr 2015 wurden insgesamt 533 Delphine getötet). Zur Erreichung dieses Ziels haben sie vereinbart:

Langfristiger Fortbestand

Zur Sicherung des langfristigen Fortbestands des Meereslebens müssen die Vertragsparteien

Ergänzend zu diesen konkreten Verpflichtungen müssen die unterzeichnenden Vertragsparteien außerdem folgenden Verpflichtungen nachkommen, um den langfristigen Fortbestand der Thunfischbestände und anderer Bestände lebender Meeresschätze zu sichern:

Beobachtungsprogramm

Die Vertragsparteien führen auf Schiffen mit einer Tragfähigkeit von mehr als 363 metrischen Tonnen ein Beobachtungsprogramm ein. Alle Beobachter müssen ein technisches Training abschließen und alle einschlägigen Informationen über die Fangtätigkeiten des Schiffes, dem sie zugeteilt sind, sammeln.

Die Vertragsparteien tragen dafür Sorge, dass diese Bestimmungen und die Einsatzvorschriften eingehalten werden, u. a. durch

Erhebung und Bestandsabschätzung

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Das Abkommen ist am 22. Dezember 2005 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Ringwade: ein Netztyp, der zum Fang von Fischen an oder nahe an der Wasseroberfläche verwendet wird. Sobald ein Fischschwarm entdeckt wurde, wird das Netz ins Wasser geworfen und um die Fische herum eingeholt. Sobald die Fische eingekreist sind, wird um die Fische herum ein Seil befestigt, das die Form eines Ringes darstellt, und an Bord des Fischereifahrzeugs eingeholt.
Beifang: Fische oder andere Meerestiere, die beim Versuch des Fangs bestimmter Arten unbeabsichtigt gefangen wurden.

HAUPTDOKUMENTE

Übereinkommen zum internationalen Delphinschutzprogramm (ABl. L 348 vom 30.12.2005, S. 28-53)

Beschluss 1999/337/EG des Rates vom 26. April 1999 über die Unterzeichnung des Übereinkommens zum internationalen Delphinschutzprogramm durch die Europäische Gemeinschaft (ABl. L 132 vom 27.5.1999, S. 1-27)

Beschluss 2005/938/EG des Rates vom 8. Dezember 2005 über die Genehmigung des Übereinkommens zum internationalen Delphinschutzprogramm im Namen der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 348 vom 30.12.2005, S. 26-27)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EG) Nr. 1936/2001 des Rates vom 27. September 2001 mit Kontrollmaßnahmen für die Befischung bestimmter Bestände weit wandernder Arten (ABl. L 263 vom 3.10.2001, S. 1-8)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1936/2001 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Beschluss 1999/386/EG vom 7. Juni 1999über die vorläufige Anwendung des Übereinkommens zum internationalen Delphinschutzprogramm durch die Europäische Gemeinschaft (ABl. L 147 vom 12.6.1999, S. 23)

Letzte Aktualisierung: 10.07.2020