Trinkwasser – wesentliche Qualitätsstandards (bis 2023)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 98/83/EG – Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Verbundene Entwicklung

Aufhebung

Die Richtlinie 98/83/EG wird von der Richtlinie (EU) 2020/2184 (siehe Zusammenfassung) mit Wirkung vom 12. Januar 2023 aufgehoben.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 25. Dezember 1998 in Kraft getreten. Sie musste von den EU-Ländern bis zum 25. Dezember 2000 in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Wasser für den menschlichen Gebrauch: Wasser in seinem ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen oder zu anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist. Es kann aus einer Zapfstelle, in Tankfahrzeugen, in Flaschen oder Behältern bereitgestellt werden.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (ABl. L 330 vom 5.12.1998, S. 32-54)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 98/83/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) (ABl. L 435 vom 23.12.2020, S. 1-62)

Letzte Aktualisierung: 12.02.2021