Grenzüberschreitende Auswirkungen von Industrieunfällen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss 98/685/EG über den Abschluss des Übereinkommens über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen

Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES UND DES ÜBEREINKOMMENS?

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRETEN DER BESCHLUSS UND DAS ÜBEREINKOMMEN IN KRAFT?

HAUPTDOKUMENTE

Beschluss 98/685/EG des Rates vom 23. März 1998 über den Abschluss des Übereinkommens über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen (ABl. L 326 vom 3.12.1998, S. 1-4)

Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen – Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zur Zuständigkeit (ABl. L 326 vom 3.12.1998, S. 5-33)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über einen Vorschlag zur Änderung von Anhang I des UNECE-Übereinkommens über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen (KOM(2006) 493 endg. vom 13.9 2006)

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der achten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Helsinki über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen im Hinblick auf den Vorschlag für eine Änderung von Anhang I einzunehmen ist (COM(2014) 652 final vom 23.10.2014)

Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über ein Katastrophenschutzverfahren der Union (ABl. L 347, 20.12.2013, S. 924–947)

Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (Seveso-III-Richtlinie) (ABl. L 197 vom 24.07.2012, S. 1-37)

Letzte Aktualisierung: 20.02.2017