Durchführung des Protokolls von Kyoto

Die Kommission arbeitet eine EU-Strategie für eine effiziente Umsetzung der im Protokoll von Kyoto und im Aktionsplan von Buenos Aires festgelegten Ziele aus.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 3. Juni 1998: Klimaänderungen - Zu einer EU-Strategie nach Kyoto [KOM (98) 352 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 19. Mai 1999: Vorbereitungen für die Umsetzung des Kyoto-Protokolls [KOM (1999) 230 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Bei der Unterzeichnung des Protokolls von Kyoto hat sich die Europäische Gemeinschaft dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen, die für die globale Erwärmung verantwortlich sind, bis zum Zeitraum 2008-2012 um 8 % zu verringern. Die Einhaltung dieses Ziels setzt eine weltweite Strategie voraus, die die betreffenden Parteien, die Mitgliedstaaten und die Europäische Gemeinschaft, berücksichtigt.

Die Mitgliedstaaten sind für die Erfüllung der Ziele des Protokolls verantwortlich, doch muss die Gemeinschaft als Unterzeichner und künftige Vertragspartei die Aktionen der Mitgliedstaaten ergänzen und unterstützen und ferner dafür Sorge tragen, dass diese Aktionen mit dem Vertrag vereinbar sind.

Verpflichtungen des Protokolls von Kyoto:

Zur Durchführung einer wirksamen Strategie für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen wird eine Studie über die sechs im Protokoll von Kyoto genannten Gase, Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Fluorkohlenwasserstoffe (HFC), Perfluorkohlenwasserstoffe (PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6) erstellt:

Mit der Mitteilung der Kommission vom 3. Juni 1998 wurde die Grundlage für Maßnahmen der Gemeinschaft gelegt, die ermöglichen, den Verpflichtungen aus dem Protokoll von Kyoto nachzukommen:

Der auf der 4. Vertragsstaatenkonferenz genehmigte Aktionsplan von Buenos Aires enthält ein Arbeitsprogramm für die weitere Durchführung des Übereinkommens durch

Im Anschluss an die Aufforderung des Europäischen Rates von Wien, eine Gemeinschaftsstrategie auszuarbeiten, die die Einhaltung der in Kyoto eingegangenen Verpflichtungen ermöglicht, hat die Kommission am 19. Mai 1999 eine weitere Mitteilung vorgelegt.

In dieser Mitteilung stellt die Kommission fest, dass die CO2-Emissionen seit 1994 in der gesamten Gemeinschaft wie auch in den meisten Mitgliedstaaten (gesondert betrachtet) wieder ansteigen. Ohne weitere politische Maßnahmen dürften die Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union gegenüber dem Stand von 1990 bis zum Jahre 2010 insgesamt um etwa 8 % ansteigen.

Die Unterschiede zwischen den betreffenden Wirtschaftszweigen sind ausgeprägt. Nach Schätzungen der Kommission dürften die CO2-Emissionen im Verkehrssektor gegenüber dem Stand von 1990 bis zum Jahr 2000 um 22 % und bis zum Jahr 2010 um 39 % steigen. Im Energiesektor dürften die Emissionen stabil bleiben, aber die Emissionen aus Privathaushalten und dem Tertiärbereich dürften in den kommenden Jahren um 4 % steigen. Bei den CO2-Emissionen aus der Industrie wird dagegen mit einem Rückgang um 15 % zwischen 1990 und 2010 gerechnet.

Die Umsetzung von Politiken und Maßnahmen auf dem Gebiet der Klimaveränderungen erfolgt hauptsächlich auf nationaler Ebene. Die Mitgliedstaaten haben zu diesem Zweck ihre eigenen nationalen Strategien entwickelt, haben aber deutlich gemacht, dass zusätzliche Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene unerlässlich sind.

Der Klimawandel ist eines der besten Beispiele für die Notwendigkeit einer Einbeziehung der Umweltbelange in andere Politikbereiche der Gemeinschaft. Eine Verringerung der CO2-Emissionen setzt voraus, dass Maßnahmen u.a. in den Bereichen Energie, Verkehr, Landwirtschaft und Industrie getroffen werden.

Die Kommission hat bereits eine Reihe von Maßnahmen vorgelegt, die fortgeführt werden müssen:

Ferner erwägt die Kommission ein sektorübergreifendes Konzept (z. B. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen, die den Anwendungsbereich des Mindestbesteuerungssystems, das bisher auf Mineralöl beschränkt war, auf alle Energieerzeugnisse erweitert und den Mitgliedstaaten die Option einer differenzierten nationalen Besteuerung, z. B. von CO2-Emissionen, bieten würde).

Das Protokoll von Kyoto gestattet die Anwendung flexibler Mechanismen: internationaler Handel mit Emissionsrechten, gemeinsame Durchführung von Projekten und « Clean Development »-Mechanismus (CDM).

Der internationale Handel mit Emissionsrechten erlaubt es den Vertragsparteien des Protokolls, die ihre Emissionen unter die ihnen zugeteilte Menge reduzieren, einen Teil ihrer Emissionsrechte an andere Vertragsparteien zu verkaufen. Die Euopäische Union muss jedoch sicherstellen, dass die Maßnahmen der Mitgliedstaaten den Binnenmarkt nicht beeinträchtigen und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.

Die Kommission beabsichtigt, im Jahre 2000 breit angelegte Konsultationen mit allen Interessengruppen, Mitgliedstaaten, Unternehmen und nichtstaatlichen Organisationen auf der Grundlage eines Grünbuches durchzuführen, in dem verschiedene politische Optionen für die etwaige Einführung eines gemeinschaftlichen Systems für den Emissionshandel bis zum Jahre 2005 dargelegt werden. Im Grünbuch könnte untersucht werden, ob und unter welchen Bedingungen eine Pilotphase eines europäischen Systems für den Emissionshandel zweckmäßig und wünschenswert wäre.

Die gemeinsame Durchführung ist eine spezielle Form des Handels mit Emissionsrechten, die eine zusätzliche Reduktion der Emissionen im Rahmen eines laufenden Projekts ermöglicht. Solche Reduktionen können dann auf das Reduktionsbudget derjenigen Partei aufgeschlagen werden, die das Projekt finanziert, während das Emissionsbudget der Partei, bei der das Projekt durchgeführt wird, entsprechend entlastet wird.

Der « Clean Development »-Mechanismus ist projektbezogen, doch haben die betreffenden Länder keine quantifizierten Verpflichtungen. Daher müssen die Emissionsreduktionen durch unabhängige Gremien zertifiziert werden.

Der « Clean Development »-Mechanismus wird ab dem Jahr 2000 greifen; Projekte des Bereichs « Joint Implementation » (JI) können aber erst ab 2008 Gegenstand der Verrechnung sein. Praktische Erfahrungen konnten in der Pilotphase gemeinsam durchgeführter Tätigkeiten erworben werden. In diesem Bereich spielen Finanzinstitutionen insofern eine wichtige Rolle, als sie günstige Konditionen für Darlehen an den Privatsektor für CDM- und JI-Projekte gewähren können.

Ein wirksames Beobachtungssystem ist unerlässlich, um die Fortschritte bei der Erreichung der Zielwerte des Protokolls von Kyoto zu bewerten.

Die Gemeinschaftsvorschriften, beispielsweise die Entscheidung 93/389/EWG über ein Beobachtungssystem und die Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, ermöglichen bereits eine Überwachung der Emissionen.

Ein Ausbau der Überwachungskapazitäten der EU könnte jedoch in Betracht gezogen werden, vor allem mit Hilfe der Informationstechnologien und von Satellitenbeobachtungssystemen. Insbesondere Überwachungssysteme für Veränderungen bei Kohlenstoffquellen und -senken müssen weiterentwickelt werden.

Alle Länder, die der EU im Jahr 2004 beigetreten sind, haben sich im Rahmen des Kyoto-Protokolls zu Emissionsreduktionen verpflichtet. Aufgrund der wirtschaftlichen Umstrukturierung liegen die Emissionen in den meisten Beitrittsländern wesentlich unter den Vorgaben. Die Gemeinschaft muss daher Maßnahmen treffen, um diese Länder beim Aufbau ihrer institutionellen und technischen Kapazitäten zu unterstützen und bei den Interessengruppen und der Öffentlichkeit in diesen Ländern das Bewusstsein für diese Thematik zu vertiefen. Die Gemeinschaft muss ferner in ihren eigenen Kooperationsprogrammen und bei ihrer Zusammenarbeit mit anderen internationalen Geldgebern (EBRD, EIB und Weltbank) sicherstellen, dass bei der wirtschaftlichen Umgestaltung Klimaziele einbezogen und unterstützt werden.

Die Welthandelsorganisation (WTO) erkennt ausdrücklich an, dass Handel und Wirtschaft mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang stehen sollten. Das Kyoto-Protokoll umfasst keine Handelsmaßnahmen im eigentlichen Sinne, jedoch sollten die etwaigen Auswirkungen der WTO-Vorschriften auf die Umsetzung des Kyoto-Protokolls nach Ansicht der Kommission bei den internationalen Klimaverhandlungen sowie im breiteren Kontext bei der nächsten Verhandlungsrunde erörtert werden.

Der Aktionsplan von Buenos Aires ist auf die 5. Konferenz der Vertragsparteien ausgerichtet. Nach Ansicht der Kommission sollte die Konferenz ihre Arbeiten auf Themen konzentrieren, die zur Förderung einer aktiven Beteiligung der Entwicklungsländer, z. B. Technologietransfer und CDM, beitragen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 9. Februar 2005 - Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung [KOM(2005) 35 - Amtsblatt C 125 vom 21. Mai 2005]

Auf der Grundlage einer Untersuchung der Auswirkungen, die sich aus der Klimaänderung ergeben, sowie des Nutzens und der Kosten von Gegenmaßnahmen auf diesem Gebiet legt die Kommission den Grundstein für eine künftige Klimaschutzstrategie der Gemeinschaft. Grundpfeiler dieser Strategie wären vor allem die Umsetzung der bisherigen politischen Ziele, die Ausarbeitung neuer Maßnahmen in Abstimmung mit anderen Bereichen der europäischen Politik, die verstärkte Forschung, der Ausbau der internationalen Zusammenarbeit und die Schärfung des Bewusstseins der Bürger.

Letzte Änderung: 04.01.2007