Einbeziehung von Umweltaspekten in die Energiepolitik der Gemeinschaft

Die Europäische Union legt einen Rahmen für Maßnahmen fest, mit denen Umweltaspekte stärker in ihre Energiepolitik einbezogen werden. Sie zieht darüber hinaus eine Bilanz der erzielten Fortschritte.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 1998: „Förderung der Einbeziehung von Umweltaspekten in die Energiepolitik der Gemeinschaft [KOM(1998) 571 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In der Mitteilung der Kommission Globale Sicht der Energiepolitik und des energiepolitischen Handelns" wurde auf die beträchtlichen Umweltauswirkungen von Produktion, Verbrauch und Verkehr hingewiesen. Eine der wichtigsten Aufgaben der Energiepolitik der Gemeinschaft besteht daher darin, bei der Entwicklung einer nachhaltigen Energiepolitik Umweltaspekte in die Ziele und Maßnahmen einzubeziehen. In der Mitteilung werden entsprechende Maßnahmen vorgeschlagen und ein Gesamtüberblick über die bisherigen Fortschritte gegeben.

Die Gemeinschaft hat bereits mehrere Maßnahmen durchgeführt, die zu einer Einbeziehung von Umweltaspekten in die Energiepolitik beitragen können, z. B. die Richtlinie über Großfeuerungsanlagen, die Mitteilungen über die Kraft-Wärme-Kopplung [KOM(97) 514 endg.] und die Beseitigung stillgelegter Offshore-Öl- und -Gasförderanlagen, sowie mehrere Maßnahmen im Rahmen der Programme SAVE, ALTENER und JOULE-THERMIE und der Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung. Darüber hinaus wurden neue Rechtsvorschriften über die Besteuerung von Energieerzeugnissen, die Müllverbrennung und die Schadstoffemissionen von Kraftfahrzeugen (Programm 'Auto-Oil') vorgeschlagen. Die Kommission schlägt vor, diese Maßnahmen durch neue Initiativen auszubauen.

Umweltaspekte müssen in die Energiepolitik angemessen und unter Berücksichtigung anderer wichtiger Ziele der Energiepolitik wie Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit einbezogen werden; die Einbeziehung muss sich auf Fakten und Analysen stützen.

Geeignete Maßnahmen müssen auf allen Ebenen (Gemeinden, Regionen, Mitgliedstaaten, Gemeinschaft) getroffen werden. In erster Linie sind die Mitgliedstaaten zum Handeln aufgerufen. Die lokalen und regionalen Behörden können bei der Energiebewirtschaftung und den Energiedienstleistungen eine entscheidende Rolle spielen. Diese Aktivitäten werden durch gemeinschaftliche Maßnahmen ergänzt und verstärkt.

Die Kommission hat für die gemeinschaftliche Energiepolitik drei Hauptziele festgelegt, die die Einbeziehung von Umweltaspekten fördern sollen:

Um diese Ziele zu erreichen, werden Maßnahmen in folgenden Bereichen vorgeschlagen:

Einige dieser Maßnahmen werden von der Kommission durchgeführt, andere erfordern die Unterstützung von Rat und Parlament. Da Rat und Parlament am Mitentscheidungsprozess beteiligt sind, obliegt es ihnen, eine klare Strategie für die Einbeziehung von Umweltbelangen in die Energiepolitik festzulegen und Handlungsprioritäten aufzustellen.

Die der Mitteilung beigefügte Tabelle enthält die genauen Maßnahmen sowie den zugehörigen Zeitplan.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Programm „Intelligente Energie - Europa" - Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) [Amtsblatt L 310 vom 9.11.2006]

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 26. Mai 2004: „Der Anteil erneuerbarer Energien in der EU. Bericht der Kommission gemäß Artikel 3 der Richtlinie 2001/77/EG über die Bewertung der Auswirkung von Rechtsinstrumenten und anderen Instrumenten der Gemeinschaftspolitik auf die Entwicklung des Beitrags erneuerbarer Energiequellen in der EU und Vorschläge für konkrete Maßnahmen" [KOM(2004) 366 endg - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Entscheidung Nr. 1230/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 zur Festlegung eines mehrjährigen Programms für Maßnahmen im Energiebereich: Programm „Intelligente Energie für Europa" (2003-2006) [Amtsblatt L 176 vom 15. Juli 2003].

Mit diesem Programm wird die Fortsetzung der im Rahmen der Programme ALTENER (erneuerbare Energiequellen) SAVE (Energieeffizienz) STEER (energiespezifische Aspekte des Verkehrswesens) und COOPENER (Förderung im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz in Entwicklungsländern) begonnenen Maßnahmen unterstützt und gewährleistet.

Bericht des Rates vom 2. Dezember 1999 an den Europäischen Rat von Helsinki über die Strategie für die Einbeziehung der Belange der Umwelt und der nachhaltigen Entwicklung in die Energiepolitik.

In diesem Bericht stimmt der Rat der Strategie zu, mit der die Einbeziehung der Belange der Umwelt und der nachhaltigen Entwicklung in die Energiepolitik gewährleistet und stärker berücksichtigt werden kann. Mit dem Bericht soll ein kohärenter politischer Rahmen entwickelt werden, der den Belangen im Energiebereich und dem Umweltschutz, den verschiedenen Handlungsprioritäten sowie den gemeinsamen und abgestimmten Maßnahmen in gleicher Weise Rechnung trägt.

Letzte Änderung: 15.05.2008