Die Rolle der Zoos bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 1999/22/EG des Rates über die Haltung von Wildtieren in Zoos

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Geltungsbereich

Bedingungen

Die Richtlinie fordert die EU-Länder auf, Maßnahmen hinsichtlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis und der Durchführung regelmäßiger Inspektionen in Zoos zu ergreifen, um zu prüfen, ob die Bedingungen für ihre Erteilung erfüllt sind.

Zoos müssen folgende Bedingungen erfüllen, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten:

Betriebserlaubnis und Überwachung

Bewährte Verfahren

Im Jahr 2015 veröffentlichte die Europäische Kommission das Dokument über bewährte Verfahren für die EU-Zoorichtlinie. Es ist dafür vorgesehen, die EU-Länder bei der verbesserten Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie durch den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zu unterstützen.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 9. April 1999 in Kraft getreten. Sie musste von den EU-Ländern bis zum 9. April 2002 in nationales Recht umgesetzt werden.

RECHTSAKT

Richtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos (ABl. L 94 vom 9.4.1999, S. 24-26)

Letzte Aktualisierung: 06.06.2016