OSPAR-Übereinkommen

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Beschluss 98/249/EG – Abschluss eines Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks

Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES UND DES ÜBEREINKOMMENS?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Ospar-Kommission

Arbeitsweise der OSPAR-Kommission

Forschungsarbeit

Schiedsverfahren

Anlagen

Die Anlagen des OSPAR-Übereinkommens gehen unter anderem konkret auf folgende Bereiche ein:

Arktis-Strategie der EU

Eine gemeinsame Mitteilung aus dem Jahr 2016 empfiehlt, dass die EU

WANN TRETEN DER BESCHLUSS UND DAS ÜBEREINKOMMEN IN KRAFT?

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Meeresgebiet:

jeweils:

die inneren Gewässer und Küstengewässer der Vertragsparteien;

Meereszonen, die an das der Rechtshoheit des Küstenstaates unterworfene Küstenmeer angrenzen oder dahinter liegen, soweit völkerrechtlich anerkannt;

Die hohe See, einschließlich des Meeresgrunds und Meeresuntergrunds aller dieser Gewässer innerhalb der folgenden Grenzen:

innere Gewässer: Gewässer auf der landwärtigen Seite der Basislinien, von denen aus die Breite des Küstenmeers gemessen wird; sie können sich bei Wasserläufen bis zur Süßwassergrenze erstrecken. (Die Süßwassergrenze ist die Stelle im Wasserlauf, an der bei Ebbe und zu einer Zeit des schwachen Süßwasserflusses aufgrund des Vorhandenseins von Meerwasser eine erhebliche Zunahme des Salzgehalts festzustellen ist).
Verschmutzung:

die unmittelbare oder mittelbare Zuführung von Stoffen oder Energie in das Meeresgebiet durch den Menschen, die mit folgenden Konsequenzen verbunden ist oder verbunden sein könnten:

HAUPTDOKUMENTE

Beschluss 98/249/EG des Rates vom 7. Oktober 1997 über den Abschluss des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks im Namen der Gemeinschaft (ABl. L 104 vom 3.4.1998, S. 1)

Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (ABl. L 104 vom 3.4.1998, S. 2-21)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) (ABl. L 164 vom 25.6.2008, S. 19-40)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2008/56/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat – Eine integrierte Politik der Europäischen Union für die Arktis (JOIN(2016) 21 final vom 27.4.2016)

Letzte Aktualisierung: 26.11.2017



( 1 ) Zum 1. Februar 2020 tritt das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus und ist dann ein Drittland (Nicht-EU-Land).