Helsinki-Übereinkommen: Schutz vor Verschmutzungen in internationalen Wasserläufen und Seen

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Beschluss 95/308/EG über den Abschluss des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen

Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES UND DES ÜBEREINKOMMENS?

Durch Beschluss 95/308/EG tritt die Europäische Gemeinschaft (nun die EU) dem Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe* und internationaler Seen bei (Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa – UNECE-Wasserkonvention).

Es ist unter dem Namen Helsinki-Übereinkommen bekannt, da es dort im Jahr 1992 unterzeichnet wurde.

WICHTIGE ECKPUNKTE

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Das Übereinkommen ist am 6. Oktober 1996 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Die meisten Umweltprobleme überschreiten nationale Grenzen und können sogar globaler Natur sein. Daher fordert der Vertrag von Lissabon (Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) die EU auf, sich für internationale Maßnahmen zur Bewältigung regionaler und weltweiter Umweltprobleme einzusetzen.

Die EU ist für die Aushandlung und Unterzeichnung internationaler Umweltvereinbarungen zuständig. Sie hat dies bereits in mehreren Bereichen getan, entweder unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen oder auf regionaler oder subregionaler Ebene. Sie hat sechs Übereinkommen betreffend Wasser ratifiziert.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Grenzüberschreitender Wasserlauf: Oberirdisches Wasser oder Grundwasser, das die Grenze zwischen zwei oder mehr Ländern kennzeichnet, überquert oder sich an diesen Grenzen befindet.

HAUPTDOKUMENTE

Beschluss 95/308/EG des Rates vom 24. Juli 1995 über den Abschluss des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen im Namen der Gemeinschaft (ABl. L 186 vom 5.8.1995, S. 42-58)

Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (ABl. L 186 vom 5.8.1995, S. 44-58)

Nachfolgende Änderungen des Übereinkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 10.07.2020