Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen der Wirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit
Ziel ist es, den Prozess des Rückgangs der Artenvielfalt und der Zunahme der Umweltbelastung in den Entwicklungsländern umzukehren und gleichzeitig die Armut in diesen Ländern zu mindern.
RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission vom 27. März 2001 an den Rat und das Europäische Parlament „Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen der Wirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit" (Teil V) [KOM(2001) 162 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffetnlicht].
ZUSAMMENFASSUNG
Diese Mitteilung bildet Teil V der Mitteilung der Kommission vom 27. März 2001 über die Aktionspläne zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in den Bereichen Schutz der natürlichen Ressourcen, Landwirtschaft, Fischerei sowie Wirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit. Teil V ist speziell der Wirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit gewidmet.
Einleitung
Während der letzten Jahrzehnte hat sich der Rückgang der Arten und ihrer Lebensräume, der Ökosysteme und der Gene (d.h. die biologische Vielfalt) weltweit beschleunigt, in vielen Fällen bis zur völligen Auslöschung. Dieser Verlust an biologischer Vielfalt ist sehr bedauerlich und wird sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken, da diese Vielfalt die Grundlage für Nahrung, Fasern, Getränke, Medikamente und industrielle Verfahren sowie für Fischzucht und Landwirtschaft ist, die für uns lebenswichtig sind.
Im Februar 1998 hat die Kommission eine Mitteilung über eine Gemeinschaftsstrategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt herausgegeben. Diese Strategie sah bereits die Aufstellung und Umsetzung spezieller Aktionspläne für verschiedene Sektoren vor. Die jetzige Mitteilung enthält solche Aktionspläne für den Schutz der natürlichen Ressourcen, die Landwirtschaft, die Fischerei sowie die Wirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit.
Die Gemeinschaftsstrategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und diese Aktionspläne sind Teil der Bemühungen der Europäischen Union, eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen und die Umweltbelange auch in andere Politikfelder und andere Tätigkeitsbereiche einzubeziehen.
Die Durchführung der Aktionspläne und ihr Erfolg sollen anhand von Indikatoren überwacht bzw. beurteilt werden, die die Kommission mit Hilfe der Mitgliedstaaten, von Wissenschaftlern und einschlägigen Einrichtungen noch festlegen muss. Diese werden dann vor Ort bestimmt und die Ergebnisse miteinander verglichen.
Der Vermittlungsmechanismus der Europäischen Gemeinschaft (EC-CHM) ist ein wertvolles Forum für den Austausch von Informationen über die biologische Vielfalt. Er sollte gestärkt und weiter ausgebaut werden.
Die Kommission bemüht sich derzeit festzustellen, welcher Forschungsbedarf zur Erhaltung der biologischen Vielfalt besteht, um diesen dann in ihrem Sechsten Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung zu berücksichtigen.
Die Kommission beabsichtigt, einen Fachausschuss für die biologische Vielfalt zu bilden, der die Informationen weitergibt und nach möglichen wechselseitigen Ergänzungen bei europäischen und nationalen Maßnahmen sucht. Nicht-Regierungsorganisationen (NRO), Industrie, Verbände und alle anderen Interessenten sollen als Beobachter an den Ausschusssitzungen teilnehmen können.
Ziele
Der vorliegende Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen der Wirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit soll unter Zugrundelegung der von der internationalen Gemeinschaft für den Zeitraum bis zum Jahre 2015 festgelegten Entwicklungsziele durchgeführt werden. Zu diesen Zielen gehören sowohl die Trendumkehr in der Entwicklung der Umwelt und der natürlichen Ressourcen als auch die Bekämpfung der Armut. Der Bevölkerungsanteil, der in extremer Armut lebt, soll halbiert werden. Die biologische Vielfalt stellt für viele benachteiligte Gebiete ein Potenzial dar, das zur Verringerung der Armut beitragen kann.
Der Aktionsplan zielt gleichzeitig auf die Festlegung von Maßnahmen,
Aufgabenbereiche
In der eingangs genannten Mitteilung werden eine Reihe von „Grundsätzen" festgelegt, die es einzuhalten gilt. Sie betreffen unter anderem den Ökosystemansatz, die Mitwirkung der betroffenen Interessengruppen, die Teilhabe an den Lasten und Vorteilen der Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen.
Die im Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen gelten für die folgenden miteinander in Zusammenhang stehenden drei Bereiche:
Die Mitteilung unterstreicht die Notwendigkeit der Verstärkung der Kapazitäten zur Erforschung der biologischen Vielfalt in den Entwicklungsländern sowie der gemeinsamen Nutzung von Informationen, Sammlungen und Technologien. Eine wichtige Aufgabe ist auch die Durchführung von Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen, um mehr Verständnis für die Bedeutung der Artenvielfalt für die Gesundheit und den Wohlstand der Bevölkerung zu wecken.
Letzte Änderung: 01.09.2006