Einbeziehung des Umweltschutzes in die Wirtschaftspolitik

Die Europäische Union hat eine Gemeinschaftsstrategie für die Einbeziehung des Umweltschutzes in die Wirtschaftspolitik formuliert, die sich in erster Linie auf die Nutzung unterschiedlicher Instrumente wie Marktmechanismen, Berichte der Mitgliedstaaten und Leitlinien der Wirtschaftspolitik stützt.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 20. September 2000 an den Rat und das Europäische Parlament: Unsere Bedürfnisse mit unserer Verantwortung in Einklang bringen - Einbeziehung des Umweltschutzes in die Wirtschaftspolitik [KOM(2000) 576 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung geht davon aus, dass zwischen Wirtschaftswachstum und der Wahrung einer annehmbaren Umweltqualität kein innerer Widerspruch besteht. Die Maßnahmen zur Einbeziehung des Umweltschutzes in die Wirtschaftspolitik sollten eine Minderung der Umweltbelastung und gleichzeitig ein besseres Funktionieren der Wirtschaft ermöglichen.

Gegenwärtig ist die Wirtschaftspolitik hauptsächlich auf die Wahrung der wirtschaftlichen Stabilität und das Funktionieren der Märkte ausgerichtet. Für zahlreiche Umweltgüter und -dienstleistungen ist jedoch kein oder höchstens ein unvollständiger Markt vorhanden, und dieses Manko führt zu wirtschaftlicher Ineffizienz. Infolgedessen besteht die beste Strategie der Einbeziehung des Umweltschutzes in die Wirtschaftspolitik darin, die Märkte für Umweltgüter zu schaffen bzw. die Funktionsweise dieser Märkte zu verbessern.

In der Mitteilung werden verschiedene Lösungen zur Verbesserung der Funktion der Märkte für Umweltprodukte vorgeschlagen:

Hinsichtlich der Wechselbeziehungen zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Umwelt wird in der Mitteilung darauf hingewiesen, dass ein intensiverer Umweltschutz die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft im weltweiten Kontext nicht beeinträchtigen darf. Werden Umweltschutzkriterien in die Wirtschaftspolitik einbezogen, würde dies im Gegenteil die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Europäischen Union stärken.

Die Kommission bezeichnet zwar die internationale Zusammenarbeit als geeignetstes Mittel zur Bekämpfung der weltweiten ökologischen Probleme, spricht jedoch auch die Möglichkeit an, einen steuerlichen Ausgleich an den Grenzen vorzunehmen. Diese Ausgleiche müssen sich positiv auf die Umwelt auswirken und mit den geltenden internationalen Handelsabkommen vereinbar sein.

Die Kommission schlägt dem Rat vor, die Auswirkungen der Steuerregelungen der einzelnen Mitgliedstaaten auf die Umwelt zu prüfen. Diese Prüfung sollte sich auf die Auswirkungen von Beihilfen, Steuern, Steuerbefreiungen und -erleichterungen auf die Umwelt erstrecken.

Hinsichtlich der sozialen Stabilität wird in der Mitteilung ausgeführt, dass umweltpolitische Maßnahmen zur Minderung der Arbeitslosigkeit beitragen können. Ökologische Waren und Dienstleistungen sind nämlich arbeitsintensiver als die wirtschaftlichen Tätigkeiten, die sie ersetzen.

Die Kommission verpflichtet sich, eine detaillierte Reihe von Indikatoren zu erarbeiten, mit denen der Umweltschutz in die Wirtschaftspolitik einbezogen wird. Diese sollen mit den auf der Tagung des Europäischen Rates in Lissabon geforderten strukturellen Indikatoren vereinbar sein. Auf diese Weise kann den Umweltbelangen bei den Strukturreformen der europäischen Wirtschaft Rechnung getragen werden. Folgende Typen von Indikatoren kommen in Frage:

Zusammenfassend sind in der Mitteilung also die grundlegenden Bestandteile einer Gemeinschaftsstrategie aufgeführt, mit der der Umweltschutz in die Wirtschaftspolitik einbezogen werden soll:

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 15. Mai 2001: Nachhaltige Entwicklung in Europa für eine bessere Welt: Strategie der Europäischen Union für eine nachhaltige Entwicklung (Vorschlag der Kommission für den Europäischen Rat in Göteborg) [KOM(2001) 264 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht des Rates vom 28. November 2000 an den Europäischen Rat in Nizza - Strategie für die Einbeziehung der Erfordernisse des Umweltschutzes in die europäische Politik.

Der Rat vertritt die Auffassung, dass die Berücksichtigung der Belange der Umwelt in erster Linie in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen und von einem rigorosen Follow-up begleitet sein muss. In den umweltpolitischen Maßnahmen müssen verschiedene ergänzende wirtschaftspolitische Instrumente miteinander kombiniert werden:

Darüber hinaus vertritt der Rat die Auffassung, dass die Wahl der in die Praxis umgesetzten Instrumente fallweise nach einer Kosten-Nutzen-Analyse erfolgen müsse und dass begleitende Maßnahmen eingeführt werden sollten, durch die die Folgewirkungen dieser Instrumente für die Wirtschaftsakteure kompensiert werden.

Letzte Änderung: 10.10.2005