Vorrangiger Verbundplan

Eine effektive Energieinfrastruktur ist unabdingbar für einen gut funktionierenden Energiebinnenmarkt sowie für eine dauerhafte Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit und eine sichere Energieversorgung in der Europäischen Union. Dafür sind beträchtliche Investitionen in die bestehenden Strom- und Gasnetze und insbesondere ein rascher Ausbau der Verbindung dieser Netze notwendig.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 10. Januar 2007: „Vorrangiger Verbundplan“ [KOM(2006) 846 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Verbund der Netze ermöglicht die Weiterleitung von Elektrizität und Gas zwischen Märkten, die zumeist auf nationaler Ebene organisiert sind. Dies ist somit ein Schlüsselelement für die Schaffung transeuropäischer Gas- und Stromnetze.

Gut miteinander verbundene Netze sind unentbehrlich für die Entwicklung eines gesunden Wettbewerbs. Sie stellen eine Voraussetzung für die Schaffung eines Energiebinnenmarkts dar. Zudem tragen sie dazu bei, durch eine Diversifizierung der Bezugsquellen die Gefahr von Versorgungsengpässen zu minimieren, was beispielsweise im Falle der Elektrizitätsversorgung durch die Einführung von „Ökostrom“, der aus erneuerbaren Energiequellen stammt, geschehen kann.

Entwicklung von Energiestrukturen in Europa

Die Entwicklung transeuropäischer Netze ist jedoch noch immer gering und die notwendigen Investitionen fehlen. Einige Störungen weisen darauf hin, dass sowohl eine Koordination zwischen den nationalen Stromnetzen als auch eine Trennung von Produktion, Transport und Verteilung notwendig ist. Die Netzbetreiber, die vertikal integrierten Unternehmen angehören, haben keine Anreize, die Verbindungen mit den anderen Netzen auszubauen und dadurch mit neuen Konkurrenten auf Ebene der Erzeugung oder Versorgung in Wettbewerb zu treten.

Die Infrastrukturen arbeiten immer näher an ihrem physikalischen Limit, was die Integration zusätzlicher Energiequellen, die für ein Wachstum des Marktes notwendig sind, bremst. Somit könnte eine stärkere Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern in bestimmten Regionen beeinträchtigt werden. Die Auslastung der Netze birgt auch die Gefahr vorübergehender Versorgungsunterbrechungen sowie eines Anstiegs der Energiepreise. Zahlreiche Regionen sind zudem weiterhin „Energieinseln“, da sie nicht oder nur schlecht mit dem Binnenmarkt verbunden sind.

Der vorrangige Verbundplan legt detailliert die Fortschritte der 42 Vorhaben, die in den 2006 beschlossenen Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze (TEN-E) als von europäischem Interesse definiert wurden, dar.

Bei 60 % der Vorhaben bezüglich der Energienetze treten aufgrund ihrer Komplexität und nichtharmonisierter Planungs- und Genehmigungsverfahren Verzögerungen auf. Auch Finanzierungsschwierigkeiten sowie umwelt- oder gesundheitspolitische Einwände können Hindernisse darstellen.

Auch wenn die Gasvorhaben von europäischem Interesse sich weiterhin zufriedenstellend entwickeln, gibt es bei dem Bau von Flüssigerdgas-Terminals und -Speicheranlagen erhebliche Schwierigkeiten in einigen Mitgliedstaaten, wo einige Projekte aufgegeben oder blockiert wurden. Die Verbindungsleitungen außerhalb der Europäischen Union erfordern besondere Aufmerksamkeit, da 50 % der Lieferungen davon abhängen und somit auch ihre politische Dimension mehr und mehr zunimmt.

Schlüsselmaßnahmen für stabile Investitionsrahmenbedingungen

Im Vorrangigen Verbundplan werden fünf vorrangig durchzuführende Maßnahmen vorgeschlagen, die zur Schaffung stabiler Investitionsrahmenbedingungen beitragen können:

Sachverhalt

Die Umsetzung des Vorrangigen Verbundplans ermöglicht die Schaffung eines echten Energiebinnenmarktes, in dem die Preise für alle Verbraucher akzeptabel sind, stellt die Energieversorgung aus Nicht-EU-Ländern sowie die Lieferungen innerhalb der EU sicher und minimiert so die Gefahr einer Auslastung und von Versorgungsunterbrechungen, schafft bei einer stetig wachsenden Nachfrage nach Strom und Gas die notwendigen zusätzlichen Kapazitäten, dient dem Ziel der CO2-Reduzierung, indem neue, erneuerbare Energiequellen in großem Maße genutzt werden, und dem Zusammenhalt, indem die notwendigen Kapazitäten auch in abgelegenen oder dünn besiedelten Regionen gewährleistet werden.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Entscheidung Nr. 1364/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 zur Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 96/391/EG und der Entscheidung Nr. 1229/2003/EG [ABl. L 262 vom 22.9.2006].

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 10. Januar 2007: „Aussichten für den Erdgas- und den Elektrizitätsbinnenmarkt“ [KOM(2006) 841 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Richtlinie 2005/89/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und von Infrastrukturinvestitionen [ABl. L 33 vom 4.2.2006].

Richtlinie 2004/67/EG des Rates vom 26. April 2004 über Maßnahmen zur Gewährleistung der Erdgasversorgungssicherheit [ABl. L 127 vom 29.4.2004].

Letzte Änderung: 14.03.2008