Fahrplan für erneuerbare Energien

Dieser Fahrplan für erneuerbare Energien soll den Anteil der erneuerbaren Energien am Energiemix und die in diesem Bereich erzielten Fortschritte bewerten. Außerdem enthält dieser Fahrplan das Ziel, bis zum Jahr 2020 den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch in der EU auf 20 % zu steigern, sowie eine Beschreibung von Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung erneuerbarer Energiequellen in den Bereichen Stromerzeugung, Biokraftstoffe, Wärme- und Kälteerzeugung.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 10. Januar 2007: „Fahrplan für erneuerbare Energien. Erneuerbare Energien im 21. Jahrhundert: Größere Nachhaltigkeit in der Zukunft" [KOM(2006) 848 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In diesem Fahrplan wird die Langzeitstrategie der Europäischen Kommission im Bereich der erneuerbaren Energien in der Europäischen Union (EU) dargestellt. Durch diese Strategie soll die EU in die Lage versetzt werden, das zweifache Ziel sowohl einer größeren Energieversorgungssicherheit als auch einer Senkung der Treibhausgasemissionen erreichen zu können.

Die Bewertung des Anteils erneuerbarer Energieträger am Energiemix sowie der in den vergangenen zehn Jahren erzielten Fortschritte ließ erkennen, dass erneuerbare Energieträger noch besser und in größerem Umfang genutzt werden könnten.

In diesem Fahrplan schlägt die Kommission vor, ein verbindliches Ziel von 20 % für den Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch in der EU bis zum Jahr 2020 sowie ein verbindliches Mindestziel eines Anteils von 10 % Biokraftstoffen festzulegen. Außerdem schlägt sie die Schaffung eines neuen Rechtsrahmens vor, mit dem die Förderung und Nutzung erneuerbarer Energien gestärkt werden sollen.

Der derzeitige Anteil erneuerbarer Energien

Im Jahr 2005 verteilten sich die Anteile der verschiedenen Quellen erneuerbarer Energie in der EU wie folgt: 66,1 % Biomasse, 22,2 % Wasserkraft, 5,5 % Windkraft, 5,5 % geothermische Energie sowie 0,7 % Sonnenenergie (Solarwärme und Fotovoltaik).

Im Jahr 1997 gab sich die EU als Ziel vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Brutto-Energieverbrauch in der EU im Jahr 2010 insgesamt 12 % betragen soll. Trotz eines deutlichen Anstiegs dieses Anteils wird dieses Ziel nach Schätzungen der Kommission wohl nicht erreicht werden.

Die Schwierigkeiten bei der Erreichung dieses Ziels sind unter anderem auf folgende Faktoren zurückzuführen:

Die in den Mitgliedstaaten erreichten Fortschritte bestehen allerdings nur teilweise und in sehr ungleich verteilter Form: Da verbindliche Zielvorgaben fehlen und die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Bereich erneuerbarer Energien lückenhaft sind, kam nur in einigen wenigen Mitgliedstaaten, in denen der diesbezügliche Wille stärker als die Schwankungen der politischen Prioritäten war, ein echter Fortschritt zustande.

Gemäß Richtlinie 2001/77/EG haben sämtliche Mitgliedstaaten nationale Ziele für den Verbrauch von aus erneuerbaren Energiequellen erzeugtem Strom beschlossen. Wenn sämtliche Mitgliedstaaten ihre einzelstaatlichen Ziele erreichen, werden bis 2010 insgesamt 21 % des gesamten Stromverbrauchs in der EU durch erneuerbare Energiequellen erzeugt. In einigen Mitgliedstaaten ist dieses Ziel bereits in greifbare Nähe gerückt, die Mehrzahl der Staaten bleibt jedoch noch deutlich dahinter zurück, und es ist davon auszugehen, dass der Anteil des durch erneuerbare Energiequellen erzeugten Stromverbrauchs bis zum Jahr 2010 erst 19 % betragen wird. An zusätzlichen Anstrengungen führt also kein Weg vorbei.

Im Jahr 2005 entfielen folgende Anteile an der Stromerzeugung in der EU auf die verschiedenen erneuerbaren Energiequellen: Wasserkraft 66,1 %, Windkraft 16,3 %, Biomasse 15,8 %, geothermische Energie 1,2 % sowie Sonnenenergie (Solarwärme und Fotovoltaik) 0,3 %.

In gleicher Weise dürfte auch der Anteil von 5,75 % Biokraftstoffen am Kraftstoffgesamtverbrauch bis zum Jahr 2010, der gemäß Richtlinie 2003/30/EG festgelegt worden war, vermutlich nicht erreicht werden können, wenn die gegenwärtige Politik nicht intensiviert wird. Lediglich zwei Mitgliedstaaten haben den Zwischenstand von 2 % Anteil an Biokraftstoffen für das Jahr 2005 erreicht. Im Jahr 2005 entfielen auf Biodiesel 81,5 % der in der EU erzeugten Biokraftstoffe, während auf Bioethanol ein Anteil von 18,5 % entfiel.

Nach Ansicht der Kommission wird im Bereich der Wärme- und Kälteerzeugung, auf den rund 50 % des Endenergieverbrauchs entfallen, das Potenzial für den Einsatz erneuerbarer Energieträger noch zu wenig genutzt, nachdem auf diese Energieträger im Jahr 2005 weniger als 10 % der für die Wärme- und Kälteerzeugung genutzten Energieträger entfielen. In der EU wurden bis jetzt noch keine Rechtsvorschriften erlassen, mit denen die Wärme- bzw. Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern direkt gefördert werden.

Der Anteil erneuerbarer Energieträger hat sich in diesem Bereich nur langsam weiterentwickelt. Biomasse ist die Hauptquelle für erneuerbare Energie in der Wärmeerzeugung. Die übrigen Energiequellen entwickeln sich je nach Quelle und Land auf sehr unterschiedliche Weise (Beispiele: unter anderem Geothermie in Schweden und Ungarn, Sonnenergie in Deutschland und Griechenland).

Ziele für die Zukunft

Im Fahrplan ist ein verbindliches Gesamtziel von 20 % für den Anteil erneuerbarer Energiequellen am Bruttobinnenverbrauch bis zum Jahr 2020 festgelegt. Die Festlegung von Zielvorgaben auf europäischer Ebene ermöglicht eine gewisse Stabilität der einzelstaatlichen politischen Maßnahmen in diesem Bereich.

Die Kommission möchte als Ziel einen Mindestanteil von 10 % Biokraftstoffen bis zum Jahr 2020 festlegen. Mit diesen Zielvorgaben geht eine Änderung der Richtlinie 98/70/EG zur Qualität der Kraftstoffe einher, damit der Anteil an Biokraftstoffen hierin integriert werden kann.

Im Fahrplan ist festgelegt, dass die Mitgliedstaaten verbindliche Ziele und Aktionspläne verabschieden, die auf ihre jeweiligen Möglichkeiten abgestimmt sind. Diese Aktionspläne sollen spezifische Maßnahmen und Zielvorgaben in den drei Bereichen Stromerzeugung, Biokraftstoffe sowie Kälte- und Wärmeerzeugung enthalten. Mit diesem flexiblen Konzept bleibt den Mitgliedstaaten ein ausreichender Handlungsspielraum. Die entsprechenden Gesetzesvorschläge sollen im Laufe des Jahres 2007 vorgelegt werden.

Politische Maßnahmen

Die Kommission wird Maßnahmen vorschlagen, durch die der Binnenmarkt optimiert und Hindernisse bei der Entwicklung erneuerbarer Energieträger in den Bereichen Stromerzeugung, Biokraftstoffe sowie Kälte- und Wärmeerzeugung beseitigt werden sollen, unter anderem durch den Abbau bürokratischer Hindernisse, durch eine verbesserte Transparenz und einen besseren Informationsfluss sowie die Anpassung und den Ausbau der Zahl der Anlagen und Verbindungssysteme.

Darüber hinaus schlägt die Kommission Fördermaßnahmen und Anreize für erneuerbare Energiequellen vor, unter anderem ein Förder- und Anreizsystem für Biokraftstoffe sowie den Rückgriff auf öffentliche Ausschreibungen insbesondere im Verkehrsbereich.

Die enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den beteiligten Akteuren im Bereich erneuerbarer Energien (Energiebehörden, europäische Energieregulierer im Bereich der Stromerzeugung, Erzeuger erneuerbarer Energie) wird im Hinblick auf eine bessere Einbindung der erneuerbaren Energiequellen in das Stromnetz fortgeführt.

Die Kommission spricht sich dafür aus, die vorhandenen Finanzinstrumente besser zu nutzen, beispielsweise die Struktur- und Kohäsionsfonds sowie die Instrumente für die Förderung von Forschung und Technologieverbreitung wie z. B. den nächsten Strategieplan für Energietechnologien, das Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung oder das Programm "Intelligente Energie für Europa".

Darüber hinaus wird die Kommission darauf achten, dass der Austausch vorbildlicher Verfahrensweisen fortgesetzt wird und dass die externen Kosten fossiler Energieträger in die Preise einfließen (insbesondere über Energiesteuern).

Die Mitgliedstaaten und lokalen und regionalen Behörden werden aufgefordert, die ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente in größtmöglichem Maße zu nutzen und die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen zu nutzen, unter anderem, um verwaltungstechnische Erleichterungen und eine bessere Planung zu erreichen.

Bewertung der Kosten und Vorteile

Erneuerbare Energiequellen setzen nur wenig bzw. gar keine Treibhausgase frei. Die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamtvolumen der verfügbaren Brenn- und Kraftstoffe leistet somit einen deutlichen Beitrag zur Verringerung der Treibhausgase in der EU. Nach Schätzungen der Kommission kann der angepeilte Zielwert von 20 % eine Verringerung der CO2-Emissionen in Höhe von 600 bis 900 Millionen Tonnen jährlich bewirken, was Einsparungen von 150 bis 200 Milliarden EUR entspricht, wenn der Preis je Tonne CO2 auf 25 EUR je Tonne steigt.

Die Entwicklung neuer Energiequellen als Alternative zu fossilen Energieträgern trägt außerdem zur Energieversorgungssicherheit in der EU und zur Senkung der Energiekosten im Zuge des Preisanstiegs bei fossilen Energieträgern bei. Gelingt es der EU, den Zielwert von 20 % bis zum Jahr 2020 zu erreichen, entspricht dies geschätzten jährlichen Einsparungen von mehr als 250 Mio. t RöE (Tonnen Rohöläquivalent) bis zum Jahr 2020, davon rund 200 Mio. t RöE für Einfuhren.

Außerdem eröffnen sich durch neue technologische Entwicklungen im Bereich erneuerbarer Energien neue wirtschaftliche Perspektiven, insbesondere durch die Ausfuhr dieser Technologien. Auch entsprechende Rückwirkungen auf den Arbeitsmarkt und das Wachstum des BIP sind zu erwarten.

Die Kosten erneuerbarer Energien sind seit 20 Jahren stetig gesunken. Dennoch liegen diese Kosten nach wie vor über den Kosten konventioneller Energieträger, vor allem, da die externen Kosten fossiler Energieträger nicht einbezogen werden. Die erforderlichen durchschnittlichen jährlichen Mehrkosten, die zur Erreichung des Ziels von 20 % notwendig sind, belaufen sich Schätzungen zufolge auf 10 bis 18 Mrd. EUR, wobei dieser Wert von den Energiepreisen und vom investierten Forschungsaufwand abhängig ist.

Hintergrund

Dieser Fahrplan ist Bestandteil der Überprüfung der europäischen Politik für den Energiesektor Anfang 2007 („Energiepaket"). Er stellt damit eine Antwort auf die Aufforderung des Europäischen Rates vom März 2006 dar, erneuerbare Energiequellen langfristig besser zu fördern.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Der Anteil erneuerbarer Energien in der EU. Bericht der Kommission gemäß Artikel 3 der Richtlinie 2001/77/CE - Bewertung der Auswirkung von Rechtsinstrumenten und anderen Instrumenten der Gemeinschaftspolitik auf die Entwicklung des Beitrags erneuerbarer Energiequellen in der EU und Vorschläge für konkrete Maßnahmen [KOM(2004) 366 endg . - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission vom 26. November 1997: Energie für die Zukunft: Erneuerbare Energieträger - Weißbuch für eine Gemeinschaftsstrategie und Aktionsplan KOM(97) 599 endg . - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Grünbuch der Kommission vom 20. November 1996 über erneuerbare Energiequellen KOM(96) 576 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 09.02.2007