Der Anteil erneuerbarer Energien in der EU 2004

Im Grünbuch der Kommission „Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit" wird auf die starke Abhängigkeit der Europäischen Union (EU) im Energiebereich hingewiesen. So ist sie derzeit zur Deckung ihres Energiebedarfs zu 50 % von Energieeinfuhren abhängig. Diese Abhängigkeit wird 2030 70 % erreichen, wobei der Anteil von Erdöl und Erdgas immer weiter steigt. Diese Situation birgt zahlreiche wirtschaftliche, politische und umweltbezogene Risiken. Vor diesem Hintergrund ist es auch angesichts der Tatsache, dass die konventionellen fossilen Energieträger und die Kernenergie (EN) immer noch Schlüsselenergien sein werden, Aufgabe der EU, ihren Beitrag zur Entwicklung der erneuerbaren Energien zu leisten.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Der Anteil erneuerbarer Energien in der EU. Bericht der Kommission gemäß Artikel 3 der Richtlinie 2001/77/EG, Bewertung der Auswirkung von Rechtsinstrumenten und anderen Instrumenten der Gemeinschaftspolitik auf die Entwicklung des Beitrags erneuerbarer Energiequellen in der EU und Vorschläge für konkrete Maßnahmen [KOM(2004) 366 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

In dieser Mitteilung wird der Stand der Entwicklung erneuerbarer Energien (EN) in der EU untersucht. Die Mitteilung dient einem dreifachen Zweck:

Um Fortschritte zu ermöglichen, hat die Europäische Union im Jahr 2000 auf dem Gesetzgebungsweg zwei als Leitwerte dienende Ziele für die erneuerbaren Energien festgelegt:

Die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten unterliegen den Anforderungen der Richtlinie 2001/77/EG zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen. Daher sind im Beitrittsvertrag einzelstaatliche Richtziele für den Anteil der Elektrizität aus erneuerbaren Energien in jedem neuen Mitgliedstaat festgelegt. Aus diesen Zielen ergibt sich als Gesamtziel für die EU-25, dass der Anteil der erneuerbaren Energien 21 % erreichen soll.

Bericht der Kommission über die nationalen Fortschritte

Gemäß der Richtlinie 2001/77/EG haben alle Mitgliedstaaten nationale Ziele für den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen festgelegt. Nach Einschätzung der Kommission ist die EU-15 mit den bestehenden Maßnahmen auf dem besten Weg, den Anteil erneuerbarer Energiequellen bis zum Jahr 2010 auf 10 % zu steigern.

Jedoch lässt es sich derzeit nur schwer vorhersagen, ob sich diese Ziele mit den in den Mitgliedstaaten der EU verfolgten Strategien und verabschiedeten Maßnahmen bis zum Jahr 2010 erreichen lassen. Wenn die derzeitige Entwicklung anhält, lässt sich trotz allem für das Jahr 2010 ein Anteil erneuerbarer Energien am Elektrizitätsmarkt von 18 bis19 % extrapolieren.

Die Lage in den einzelnen Mitgliedstaaten stellt sich laut Bericht recht unterschiedlich dar. Grob lassen sich drei Gruppen von Ländern unterscheiden, die auf dem Weg zu einem größeren Anteil erneuerbarer Energien mehr oder weniger weit vorangeschritten sind:

Für Italien und Luxemburg liegen keine hinreichenden Informationen vor. Die Lage in den neuen Mitgliedstaaten wird 2006 erstmals bewertet.

Was die verschiedenen zur Stromerzeugung eingesetzten erneuerbaren Energien angeht, so scheint die Entwicklung der Technologien zur Nutzung von Wind-, Sonnen- und Biomasseenergie für die EU am viel versprechendsten.

Förderprogramme und Maßnahmen der Mitgliedstaaten

In den letzten beiden Jahren haben die Mitgliedstaaten neue politische Strategien im Bereich der erneuerbaren Energien eingeführt. Der Rechtsrahmen ist strukturierter und die Finanzbedingungen sind klarer geworden. In dieser Hinsicht stehen der Gemeinschaft nur begrenzte Mittel zur Finanzierung der erneuerbaren Energien zur Verfügung. Folgende Maßnahmen wurden ergriffen:

Die Energieeffizienz ist so wichtig wie erneuerbare Energien, wenn es darum geht, die Sicherheit der Energieversorgung zu erhöhen und die Treibhausgasemissionen zu verringern. Am Anfang der Politik für erneuerbare Energien stand ein allgemeines Ziel (das „12 %-Ziel").

Um dieses Ziel erreichen zu können, müssen die Mitgliedstaaten der EU die Biokraftstoffe und die Nutzung erneuerbarer Energien in Heizsystemen fördern. Das Schicksal der Biokraftstoffe wird nach wie vor stark von Steuerbefreiungen bestimmt. Derzeit haben sieben Mitgliedstaaten entsprechend den geltenden Gemeinschaftsvorschriften Biokraftstoffe teilweise oder ganz steuerbefreit (Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich).

Biokraftstoffe sind vergleichsweise teuer, wobei die zusätzlichen Kosten jedoch durch Nutzeffekte in verschiedenen Politikbereichen gerechtfertigt sind.

Die Nutzung erneuerbarer Energien für Heizsysteme muss entschlossener gefördert werden. Dieser Sektor wird noch immer stark durch die traditionelle Nutzung von Biomasse (Brennholz) bestimmt. Wärme aus Sonnenenergie und der Biogassektor haben jedoch jeweils ein ausbaufähiges Wachstumspotenzial. Fördermaßnahmen sind auch nötig, um die Holznutzung kostenwirksamer zu gestalten und andere Formen der Biomasse zu fördern.

Mehr Investitionen in die erneuerbaren Energien: neue Initiativen

Einem Bericht aus dem Jahr 2003 zufolge müssten jährlich 10 bis 15 Mrd. Euro investiert werden, um 2010 auf dem Gebiet der EU auf die Erreichung des Ziels eines Anteils der erneuerbaren Energien von 12 % hoffen zu dürfen. Im Laufe der Zeit sind jeder Energiequelle erhebliche öffentliche Mittel und die Risikoübernahme bei der Entwicklung zugute gekommen. Zur Unterstützung erneuerbarer Energien stehen den Mitgliedstaaten verschiedene Mittel zur Verfügung, z. B. Einspeisetarife, Umweltzertifikate, marktbasierte Mechanismen, Steuerbefreiungen usw.

Zusätzliche Maßnahmen könnten in den folgenden Bereichen untersucht werden:

Folgende weitere Maßnahmen sind geplant:

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 10. Januar 2007 - Fahrplan für erneuerbare Energien - Erneuerbare Energien im 21. Jahrhundert: Größere Nachhaltigkeit in der Zukunft [KOM(2006) 848 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unerwünschte Stoffe in Futtermitteln in Bezug auf Dioxine und dioxinähnliche PCB [Amtsblatt L 114 vom 27.4.2006]

Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates [Amtsblatt L 191 vom 22.7.2005]

Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG [Amtsblatt L 52 vom 21.2.2004]

Richtlinie 2003/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Mai 2003 zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor [Amtsblatt L 123 vom 17.5.2003]

Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom [Amtsblatt L 283 vom 31.10.2003]

Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden [Amtsblatt L 1 vom 4.1.2003]

Verordnung (EG) Nr. 2422/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 über ein gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte [Amtsblatt L 332 vom 15.12.2001]

Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt [Amtsblatt L 283 vom 27.10.2001]

Richtlinie 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Energieeffizienzanforderungen an Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen [Amtsblatt L 279 vom 1.11.2000]

Letzte Änderung: 22.11.2007