Informationen über Investitionsvorhaben
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Kommission über Investitionsvorhaben von gemeinschaftlichem Interesse auf dem Erdöl-, Erdgas- und Elektrizitätssektor zu unterrichten.
RECHTSAKT
Verordnung (EG) Nr. 736/96 des Rates vom 22. April 1996 über die Mitteilung der Investitionsvorhaben von gemeinschaftlichem Interesse auf dem Erdöl-, Erdgas- und Elektrizitätssektor an die Kommission.
ZUSAMMENFASSUNG
Ziel der Verordnung ist, der Kommission präzise Informationen über geplante, im gemeinschaftlichen Interesse liegende Investitionsvorhaben im Bereich der Energie zu übermitteln, damit sie sich einen Überblick über die Entwicklung der Energiekapazitäten und -anlagen in der Gemeinschaft verschaffen kann.
Die Investitionsvorhaben, über die die Kommission unterrichtet werden muss, werden im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgelistet.
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission bis zum 15. April jedes Jahr mit, welche Investitionsvorhaben im Bereich Produktion, Transport, Lagerung und Verteilung von Erdöl, Erdgas und Elektrizität geplant sind, und zwar drei Jahre vor Baubeginn bei Eröl- und Ergasprojekten und fünf Jahre bei Projekten im Elektrizitätsbereich.
Personen und Unternehmen, die die Investitionsvorhaben durchführen wollen, sind verpflichtet, vor dem 15. März jedes Jahr den Mitgliedstaat, auf dessen Hoheitsgebiet das Investititonsvorhaben verwirklicht werden soll, zu unterrichten.
Für die in der Planung oder im Bau befindlichen Investitionen müssen folgende Informationen übermittelt werden:
Für geplante Außerbetriebnahmen müssen folgende Informationen geliefert werden:
Diese Informationen sind vertraulich.
Im Jahre 2001 wird die Kommission dem Rat einen Bericht über die Anwendung der Verordnung vorlegen.
Die Verordnung setzt die Verordnung (EWG) Nr. 1056/72 außer Kraft.
Bezug
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Verordnung (EG) Nr. 736/96 |
24.4.1996 |
- |
ABl. L 102 vom 25.4.1996 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Verordnung (EG) Nr. 2386/96 der Kommission vom 16. Dezember 1996 zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 736/96 des Rates über die Mitteilung der Investitionsvorhaben von gemeinschaftlichem Interesse auf dem Erdöl-, Erdgas- und Elektrizitätssektor an die Kommission [Amtsblatt L 326 vom 17.12.1996].
Letzte Änderung: 10.05.2007