Aktionsplan staatliche Beihilfen

Der von der Europäischen Kommission vorgelegte Aktionsplan „staatliche Beihilfen" leitet eine umfassende Reform der Beihilfepolitik ein, die sich über fünf Jahre, von 2005 bis 2009, erstrecken wird. Das Ziel besteht darin, den Mitgliedstaaten einen klaren und vorhersehbaren Rahmen zu garantieren, der ihnen die Gewährung staatlicher Beihilfen erlaubt, die auf die Verwirklichung der Ziele der Strategie von Lissabon ausgerichtet sind.

RECHTSAKT

Aktionsplan staatliche Beihilfen - Weniger und besser ausgerichtete staatliche Beihilfen - Roadmap zur Reform des Beihilferechts 2005-2009 [nicht im Amtsblatt veröffentlichtes Konsultationspapier].

ZUSAMMENFASSUNG

Der von der Europäischen Kommission vorgelegte Aktionsplan besteht aus einer Roadmap für die Reform der Beihilfepolitik, die sich über einen Zeitraum von fünf Jahren, von 2005 bis 2009, erstrecken wird.

Diese Reform zielt insbesondere darauf ab, die Mitgliedstaaten zu ermuntern, zur Verwirklichung der Ziele der Strategie von Lissabon beizutragen. Die neue Beihilfepolitik wird die Mitgliedstaaten somit bei der Ausrichtung ihrer öffentlichen Beihilfen auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen unterstützen.

Die Reform wird überdies darauf abzielen, die Verfahren zu rationalisieren und zu vereinfachen, um den Mitgliedstaaten einen klaren und vorhersehbaren Rahmen im Bereich der staatlichen Beihilfen zu garantieren.

Argumente für eine gemeinschaftliche Beihilfepolitik

Die Kontrolle der staatlichen Beihilfen, die wesentlicher Bestandteil der gemeinschaftlichen Wettbewerbspolitik ist, trägt zur Aufrechterhaltung von Wettbewerbsmärkten bei. Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft untersagt staatliche Beihilfen, die den Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt verfälschen oder zu verfälschen drohen (Artikel 87 Absatz 1 EG). Die staatlichen Beihilfen können in der Tat durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Ihre Kontrolle garantiert somit gleiche Wettbewerbsbedingungen für sämtliche Unternehmen, die innerhalb des Binnenmarkts tätig sind.

Der Vertrag genehmigt dennoch bestimmte Ausnahmen, wenn die Beihilfen positive Auswirkungen für die Europäische Union im Allgemeinen haben. Staatliche Beihilfen erweisen sich in der Tat manchmal als sehr nützlich zur Verwirklichung von Zielen von gemeinsamem Interesse (Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, sozialer und regionaler Zusammenhalt, Beschäftigung, Forschung und Entwicklung, nachhaltige Entwicklung, Förderung der kulturellen Vielfalt usw.) sowie zur Korrektur von bestimmtem „Marktversagen". Aus verschiedenen Gründen (externe Effekte, Marktmacht, Abstimmungsprobleme zwischen den Marktteilnehmern usw.) bringt der Markt manchmal kein wirtschaftlich effizientes Ergebnis hervor. Die Mitgliedstaaten können dann intervenieren, indem sie öffentliche Beihilfen bewilligen. Sie erhöhen somit die Effizienz des Marktes und erzeugen Wachstum.

Staatliche Beihilfen können also mit dem Vertrag vereinbar sein, wenn sie klar definierte Ziele von gemeinsamem Interesse verfolgen und nicht den Wettbewerb in einem Maß verfälschen, das dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft. Die Kontrolle staatlicher Beihilfen besteht daher darin, zwischen ihren negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb und ihren positiven Auswirkungen auf Ziele im gemeinsamen Interesse abzuwägen, wobei die voraussichtlichen Vorteile für das gemeinsame Interesse größer als die Wettbewerbsverzerrungen sein müssen. Diese Aufgabe wird durch den EG-Vertrag der Europäischen Kommission übertragen.

Immer komplexere und zahlreichere Vorschriften für staatliche Beihilfen, die Erweiterung der Europäischen Union um zehn neue Mitgliedstaaten im Jahr 2004 und das zwingende Erfordernis, der Lissabon-Strategie neue Impulse zu verleihen, haben die Notwendigkeit unterstrichen, die Beihilfepolitik zu rationalisieren und ihre grundlegenden Prinzipien zu klären.

Leitlinien des Aktionsplans

Die Reform der Beihilfepolitik soll umfassend und kohärent sein. In dem Aktionsplan werden die Leitlinien dieser Reform vorgestellt, die für die verschiedenen Instrumente zur Durchführung der Reform gelten.

Ausrichtung der staatlichen Beihilfen auf die Prioritäten der Strategie von Lissabon

In dem Aktionsplan werden überdies die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre öffentlichen Beihilfen auf die Ziele der Strategie von Lissabon auszurichten. Die Beihilfepolitik wird somit erlauben müssen, die Unzulänglichkeiten des Marktes zu korrigieren, um diese Ziele zu fördern. Es werden acht vorrangige Bereiche unterstrichen:

Folgende Phasen

Die Kommission wird ab 2005 bis 2009 Vorschläge zu den Einzelheiten der durch den Aktionsplan eingeleiteten Reform für jeden Bereich in Bezug auf staatliche Beihilfen vorlegen. Sie wird so alle Beihilfeinstrumente überprüfen, um sicherzugehen, dass ausnahmslos dieselben Grundsätze gelten. Bestimmte Sektoren, die ihre eigenen Vorschriften haben (Landwirtschaft, Fischerei, Kohlenbergbau und Verkehr), werden jedoch nicht von der durch den Aktionsplan eingeleiteten Reform betroffen sein.

See also

Der vollständige Text des Aktionsplans und weitere Informationen zu dem Thema finden sich auf der Website der GD Wettbewerb zum Aktionsplan staatliche Beihilfen (EN).

Letzte Änderung: 30.09.2005