Leitlinien für die Bewertung horizontaler Unternehmenszusammenschlüsse

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Leitlinien zur Bewertung horizontaler Zusammenschlüsse gemäß der Ratsverordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen

WAS IST DER ZWECK DER LEITLINIEN?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Marktanteils- und Konzentrationshöhe

Mögliche wettbewerbswidrige Wirkungen eines horizontalen Zusammenschlusses

Weitere Aspekte, die die Kommission berücksichtigt:

WANN TRETEN DIE LEITLINIEN IN KRAFT?

Sie sind am 5. Februar 2004 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELWÖRTER

Beherrschende Stellung: Eine Stellung, bei der eine Firma in der Lage ist, sich ihren Konkurrenten, ihren Kunden und letztlich den Verbrauchern gegenüber in nennenswertem Umfang unabhängig zu verhalten.
Herfindahl-Hirschmann-Index (HHI): Dieser Index, der anhand der Marktanteile der einzelnen auf einem Markt vertretenen Unternehmen errechnet wird, räumt den Marktanteilen der Großunternehmen ein verhältnismäßig größeres Gewicht ein. Die absolute Höhe des HHI kann zwar einen ersten Eindruck vom Wettbewerbsdruck in einem Markt nach Vollzug eines Zusammenschlusses verschaffen, eine nützliche Aussage über die Veränderung des Konzentrationsgrades bietet jedoch die sich unmittelbar aus dem Vorhaben ergebende Schwankung des HHI.
Nachfragemacht der Abnehmer: In diesem Zusammenhang ist sie als die Verhandlungsmacht anzusehen, die ein Käufer gegenüber dem Verkäufer angesichts seiner Größe, seiner wirtschaftlichen Bedeutung für den Verkäufer und seiner Fähigkeit ausspielen kann, zu anderen Lieferanten überzuwechseln.

HAUPTDOKUMENT

Leitlinien zur Bewertung horizontaler Zusammenschlüsse gemäß der Ratsverordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (ABl. C 31 vom 5.2.2004, S. 5-18)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen („EG-Fusionskontrollverordnung“) (ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1-22)

Bekanntmachung der Kommission über die Definition des relevanten Marktes im Sinne des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft (ABl. C 372 vom 9.12.1997, S. 5-13)

Letzte Aktualisierung: 15.05.2020