Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie im Binnenmarkt

In dieser Mitteilung werden in Form eines Aktionsplans die verschiedenen Maßnahmen und Initiativen genannt, die die Kommission zur verbesserten Bekämpfung von Nachahmungen sowie Produkt- und Dienstleistungspiraterie im Binnenmarkt plant. Diese Mitteilung folgt auf das Grünbuch der Kommission vom Oktober 1998, mit dem eine Sondierung zu diesem Thema eingeleitet wurde.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 30. November 2000 „Folgemaßnahmen zum Grünbuch über die Bekämpfung von Nachahmungen und Produkt- und Dienstleistungspiraterie im Binnenmarkt" [KOM(2000) 789 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Kontext

Nachahmungen und Produkt- bzw. Dienstleistungspiraterie sind inzwischen ein Phänomen von internationalem Ausmaß mit bedeutenden Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und das Funktionieren des Binnenmarktes. Auch im Bereich Verbraucherschutz werden Auswirkungen verzeichnet, insbesondere den Gesundheitsschutz und die öffentliche Sicherheit betreffend. Diese Entwicklungen führen zu Handelsverlagerungen und Marktstörungen und damit zu einem Vertrauensverlust der Akteure im Binnenmarkt und zu einem Rückgang der Investitionen.

Die betreffenden Aktivitäten machen schätzungsweise fünf bis sieben Prozent des Welthandels aus, was weltweit einen Verlust von 2 000 000 Arbeitsplätzen pro Jahr bedeutet. Zudem verlieren die international agierenden Unternehmen der Europäischen Union (EU) schätzungsweise zwischen 400 und 800 Millionen Euro im Binnenmarkt und 2 Milliarden Euro auf den Märkten außerhalb der Union. Besonders stark betroffen ist der Informatiksektor.

Reaktionen auf das Grünbuch

Die Reaktionen auf das Grünbuch haben das Ausmaß des Problems bestätigt, ebenso wie seine negative Wirkung auf das einwandfreie Funktionieren des Binnenmarkts. Die beteiligten Akteure haben die verschiedenen Faktoren aufgezeigt, die hier begünstigend wirken, insbesondere die unterschiedlichen strafrechtlichen und sonstigen Mittel, mit denen Rechte an geistigem Eigentum in den einzelnen Mitgliedstaaten durchgesetzt werden. Aus diesem Grund wünschen die Betroffenen und auch die Mitgliedstaaten, dass diese Problematik auf EU-Ebene angegangen wird. Darüber hinaus zeigen die Reaktionen auf das Grünbuch, dass man sich darüber einig ist, dass die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten verbessert werden muss. Es ist zwar wünschenswert, dass die Kommission im Bereich des geistigen Eigentums eine wichtige Rolle übernimmt, aber ihrer Auffassung nach müssen in erster Linie die Rechteinhaber selbst tätig werden und das Marktgeschehen aufmerksam beobachten.

Aktionsplan

Die Mitteilung enthält einen Aktionsplan, der verschiedene Maßnahmen vorsieht:

Diese Tätigkeiten sollen die Querschnittsmaßnahmen in den Bereichen Justiz und Inneres ergänzen.

Dringlichkeitsmaßnahmen

Zu den Dringlichkeitsmaßnahmen zählen:

Mittelfristige Maßnahmen

Mittelfristig wird die Kommission prüfen:

Sonstige Initiativen:

Die Kommission formuliert in ihrer Mitteilung Empfehlungen, die darauf ausgerichtet sind, die bestehenden Informationssysteme besser zu nutzen und die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen Privatsektor und staatlichen Stellen zu stärken. Als Beispiele seien genannt:

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 11. Oktober 2005 an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über eine Antwort des Zolls auf jüngste Entwicklungen bei der Nachahmung von Waren und der Produkt [KOM(2005) 479 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In dieser Mitteilung werden eine Reihe von Maßnahmen für einen besseren Schutz der EU vor Nachahmung von Waren und Produktpiraterie im Zollbereich vorgeschlagen. Dazu zählen vor allem verbesserte Rechtsvorschriften, eine Stärkung der Partnerschaft von Zollbehörden und Wirtschaftsbeteiligten sowie eine verstärkte internationale Zusammenarbeit.

Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums [Amtsblatt L 195 vom 2.06.2004]. Diese Richtlinie zielt darauf ab, durch EU-weite Angleichung der Durchsetzungsmaßnahmen gleiche Voraussetzungen für die Anwendung des Immaterialgüterrechts in den Mitgliedstaaten zu schaffen. Sie dient ferner der Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, um einen gleichwertigen Schutz des geistigen Eigentums im Binnenmarkt zu gewährleisten.

Letzte Änderung: 08.05.2006