Biotechnologische Erfindungen: rechtlicher Schutz

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 98/44/EG – rechtlicher Schutz biotechnologischer Erfindungen

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Mit dieser Richtlinie werden die nationalen Patentgesetze betreffend biotechnologische Erfindungen harmonisiert.

In der Richtlinie werden diejenigen Erfindungen, die aus ethischen Gründen patentierbar sind, sowie diejenigen bestimmt, die es nicht sind.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Im Jahr 2012 setzte die Europäische Kommission eine Sachverständigengruppe ein, um die technischen Entwicklungen und Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Bio- und Gentechnologie zu untersuchen. Die Gruppe unterstützt die Kommission bei der Erfüllung ihrer Berichterstattungspflichten gemäß Richtlinie 98/44/EG.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am 30. Juli 1998 in Kraft getreten. Sie musste von den EU-Ländern bis 30. Juli 2000 in nationales Recht umgesetzt werden. Heute finden die Bestimmungen Eingang in die Rechtsvorschriften aller EU-Länder.

HINTERGRUND

Schutz biotechnologischer Erfindungen

SCHLÜSSELBEGRIFFE

* Biologisches Material: ein Material, das genetische Informationen enthält und sich selbst reproduzieren oder in einem biologischen System reproduziert werden kann.

* Biologisches Verfahren: Ein Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren ist im Wesentlichen biologisch, wenn es vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung oder Selektion beruht.

RECHTSAKT

Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (ABl. L 213 vom 30.7.1998, S. 13-21)

Letzte Aktualisierung: 21.03.2016