Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2009/102/EG – Gesellschaftsrecht betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Mit der Richtlinie 2013/24/EU wurde diese Richtlinie geändert. Die Republik Kroatien wurde aufgrund ihres EU-Beitritts der Liste der Länder in Anhang I hinzugefügt.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 21. Oktober 2009 in Kraft getreten Richtlinie 2009/102/EG ist eine kodifizierte Fassung der Richtlinie 89/667/EWG und ersetzt diese und ihre nachfolgenden Änderungen. Die in der ursprünglichen Richtlinie 89/667/EWG enthaltenen Vorschriften mussten in den EU-Ländern bis 1992 in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen zum Gesellschaftsrecht der EU:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2009/102/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter (ABl. L 258 vom 1.10.2009, S. 20-25)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2009/102/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter

Letzte Aktualisierung: 03.04.2019