Unternehmensübernahmeangebote

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2004/25/EG betreffend Übernahmeangebote

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Sie enthält Maßnahmen zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Verhaltenskodizes und sonstigen Regelungen der EU-Länder für Übernahmeangebote*.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am 20. Mai 2004 in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis 20. Mai 2006 in nationales Recht umsetzen.

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Übernahmeangebot: ein öffentliches Angebot zum Erwerb aller oder eines Teils der Wertpapiere einer Gesellschaft.

Wertpapiere: übertragbare Wertpapiere, die dem Inhaber Stimmrechte in einer Gesellschaft verleihen.

Zielgesellschaft: eine Gesellschaft, die Gegenstand eines Angebots ist.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 12-23)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Richtlinie 2004/25/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 16.11.2016