Wirtschaftliche Konvergenzbedingungen für den Beitritt zum Euro-Raum - Konvergenzbericht 2014

ZUSAMMENFASSUNG VON DOKUMENT:

Konvergenzbericht 2014 - COM(2014) 326 final

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission berichtet an das Europäische Parlament und den Rat über die Fortschritte der EU-Länder, die noch nicht dem Euro-Raum angehören (d. h. eine Ausnahmeregelung nutzen), inwieweit sie die Bedingungen für die Einführung der einheitlichen Währung erfüllen. Sie kommt zu dem Schluss, dass Litauen diese Bedingungen erfüllt.

WAS IST DER ZWECK DES KONVERGENZBERICHTS 2014?

Der Bericht bewertet, inwiefern acht der EU-Länder - Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien, Schweden, die Tschechische Republik und Ungarn - zur Einführung des Euro bereit sind. Der Bericht der Kommission wurde als Teil des regelmäßig alle zwei Jahre stattfindenden Bewertungszyklus parallel zum Konvergenzbericht der Europäischen Zentralbank (EZB) erstellt.

Mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Dänemarks haben sich alle EU-Länder im Vertrag zur Einführung des Euro verpflichtet, sobald sie die notwendigen Bedingungen erfüllen. Zum Zeitpunkt der Berichtslegung gehörten bereits 18 EU-Länder dem Euro-Raum an. Somit wurde die Bewertung bei den verbleibenden acht EU-Ländern vorgenommen.

Anhand von Konvergenzkriterien untersucht der Bericht, zu welchem Grad diese acht Länder ein hohes Maß an dauerhafter Konvergenz erreicht haben. Diese Kriterien beziehen sich auf:

Preisstabilität*;

Finanzlage der öffentlichen Hand*;

Wechselkursstabilität*;

Konvergenz der langfristigen Zinssätze*.

Im Verlauf der Bewertung werden außerdem zusätzliche Faktoren (z. B. Zahlungsbilanzen und Integration der Märkte) berücksichtigt. Diese bestimmen, ob die Konvergenz des jeweiligen Landes nachhaltig ist und seine Mitgliedschaft im Euro-Raum reibungslos wäre.

Der Bericht bewertet auch, inwieweit die Rechtsvorschriften zu Währungsfragen in diesen EU-Ländern mit den Bestimmungen der Verträge über die Wirtschafts- und Währungsunion im Einklang stehen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Der Konvergenzbericht 2014 kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:

Litauen erfüllt alle Bedingungen für die Einführung des Euro. Die litauische Wirtschaft hat ein hohes Maß an dauerhafter Konvergenz mit der Wirtschaft des Euro-Raums erreicht, und die Vorschriften des Landes für den Bereich der Währung sind vollständig kompatibel mit den EU-Rechtsvorschriften. Aus diesem Grund schlägt die Kommission vor, dass der EU-Rat einen Beschluss annimmt, durch den Litauen am 1. Januar 2015 den Euro einführt.

Die anderen sieben EU-Länder (Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Schweden, die Tschechische Republik und Ungarn) erfüllen nicht alle Kriterien für die Einführung des Euro. Sie werden in zwei Jahren erneut überprüft.

Einhaltung der Konvergenzkriterien durch die acht Länder

Inflation: Während des zwölfmonatigen Prüfungszeitraums (bis Ende April 2014) lag die durchschnittliche Inflationsrate in Litauen bei 0,6 % und damit deutlich unter dem Referenzwert von 1,7 %. Den Projektionen zufolge wird dies auch in den kommenden Monaten so bleiben. Alle geprüften Länder außer Rumänien erfüllen das Preisstabilitätskriterium.

Öffentliche Finanzen: Litauen ist nicht Gegenstand eines Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit. Auch Bulgarien, Rumänien, Schweden und Ungarn erfüllen dieses Kriterium. Die Tschechische Republik ist auf dem besten Wege, es zu erfüllen, sofern der Rat - wie von der Kommission vorgeschlagen - das gegen das Land laufende Verfahren bei einem übermäßigen Defizit beendet. Kroatien und Polen sind nach wie vor Gegenstand eines Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit und erfüllen dieses Kriterium entsprechend nicht.

Wechselkursstabilität: Nur Litauen nimmt am Europäischen Wechselkursmechanismus (WKM II) teil. Während des zweijährigen Referenzzeitraums war der Litas (die Währung Litauens) keinerlei Spannungen ausgesetzt und wich nicht vom Leitkurs des WKM II ab. Da keines der anderen Länder am WKM II teilnimmt, erfüllen sie derzeit nicht dieses Kriterium.

Langfristige Zinssätze: In den zwölf Monaten bis Ende April 2014 lag der langfristige Zinssatz in Litauen bei 3,6 % und damit deutlich unter dem Referenzwert von 6,2 %. Auch die anderen Länder erfüllten dieses Kriterium.

Es ist zu beachten, dass Litauen seit der Annahme des Konvergenzberichts am 1. Januar 2015 dem Euro-Raum beigetreten ist und somit die Zahl der teilnehmenden Länder auf 19 erhöht hat.

HINTERGRUND

Gemäß Artikel 140 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) veröffentlichen die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank alle zwei Jahre (oder häufiger, falls ein Land, das den Euro einzuführen wünscht, dies beantragt) Konvergenzberichte. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Entscheidung, ob ein Land Mitglied des Euro-Raums werden kann.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

* Preisstabilität: Der Grad an Preisstabilität des Landes muss anhaltend hoch sein, und die während des letzten Jahres vor der Prüfung gemessene durchschnittliche Inflationsrate darf nicht um mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Inflationsrate der drei EU-Länder liegen, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben.

* Finanzlage der öffentlichen Hand: Es darf kein Beschluss des Rates vorliegen, wonach in dem Land ein übermäßiges Defizit besteht.

* Wechselkursstabilität: Das Land muss die im Rahmen des Wechselkursmechanismus vorgesehenen normalen Bandbreiten zumindest in den letzten zwei Jahren vor der Prüfung ohne starke Spannungen eingehalten haben.

* Konvergenz der langfristigen Zinssätze: Der langfristige Nominalzins des Landes darf um nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem entsprechenden Satz in den drei EU-Ländern liegen, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Konvergenzbericht 2014 (gemäß Artikel 140 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) (COM(2014) 326 final vom 4.6.2014)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Europäische Zentralbank: Konvergenzbericht 2014

Beschluss 2014/509/EU des Rates vom 23. Juli 2014 über die Einführung des Euro in Litauen zum 1. Januar 2015 (ABl. L 228 vom 31.7.2014, S. 29-32)

Verordnung (EU) Nr. 827/2014 des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in Litauen (ABl. L 228 vom 31.7.2014, S. 3-4)

Verordnung (EU) Nr. 851/2014 des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 in Bezug auf den Euro-Umrechnungskurs für Litauen (ABl. L 233 vom 6.8.2014, S. 21)

Letzte Aktualisierung: 06.10.2015