Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2003 - 2005

Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik sind der zentrale Bezugspunkt für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten. Erstmals wurden nun die Grundzüge der Wirtschaftspolitik für drei aufeinander folgende Jahre festgelegt, womit eine Rationalisierung und eine Abstimmung des Prozesses der Koordinierung der Wirtschaftspolitik mit der Beschäftigungspolitik erreicht werden soll. Im Mittelpunkt der Grundzüge der Wirtschaftspolitik für den Zeitraum 2003 - 2005 steht der Beitrag, den die Wirtschaftspolitik zur Durchführung des Programms von Lissabon leistet, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Europäische Union bis zum Jahr 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt wird.

RECHTSAKT

Empfehlung 2003/555/EG des Rates vom 26. Juni 2003 zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (Zeitraum 2003 - 2005) [Vgl. ändernde Rechtsakte].

ZUSAMMENFASSUNG

Der erste Teil der Grundzüge der Wirtschaftspolitik setzt sich aus den allgemeinen, an alle Mitgliedstaaten und an die Gemeinschaft gerichteten Leitlinien und einem Kapitel zusammen, das sich mit den spezifischen Aufgabenstellungen für die Eurozone auseinander setzt. In dem zweiten Teil werden die Empfehlungen an die einzelnen Mitgliedstaaten vorgestellt, wobei jeweils die besondere Situation der Mitgliedstaaten berücksichtigt wird. Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik werden von der Kommission in einer neuen Empfehlung aktualisiert, mit der die zehn neuen Mitgliedstaaten in den bestehenden Rahmen der wirtschaftspolitischen Koordinierung integriert werden. Für die 15 bisherigen Mitgliedstaaten behalten die bestehenden Leitlinien ihre Gültigkeit.

ALLGEMEINE WIRTSCHAFTSPOLITISCHE LEITLINIEN

Erreichen des strategischen Ziels von Lissabon

Programm von Lissabon. Im Frühjahr 2000 steckte sich die Europäische Union (EU) das Ziel, „zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt" zu werden. Um dieses Ziel leichter erreichen zu können beschloss die EU, die verschiedenen Prozesse zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik und der Beschäftigungspolitik rationeller zu gestalten. Im Mittelpunkt der Grundzüge der Wirtschaftspolitik steht der Beitrag, den dieser Politikbereich zur Ausführung des Programms von Lissabon zwischen 2003 und 2005 leistet. In den Grundzügen der Wirtschaftspolitik wird der Schwerpunkt auf die zentralen Fragen der Wirtschaftspolitik und die Prioritäten für die kommenden drei Jahre gelegt. Sie enthalten auch Empfehlungen in Bezug auf kurzfristige Erfordernisse, die gegebenenfalls jährlich angepasst werden.

Beschäftigungspolitik. Die Mitgliedstaaten sind gehalten, neben diesen Grundzügen der Wirtschaftspolitik auch die beschäftigungspolitischen Leitlinien und Empfehlungen umzusetzen.

Stärkung der Wirtschaft der Europäischen Union

Wirtschaftswachstum. Das Wirtschaftswachstum erweist sich als erheblich schwächer als erwartet. Die Ursachen hierfür sind geopolitische Spannungen, die nachlassende Exportnachfrage und das schwindende Vertrauen bei Unternehmern und Verbrauchern. Deshalb ist 2003 mit einer gewissen Verschlechterung der Beschäftigungsaussichten zu rechnen. Die Inflationsrate bewegt sich knapp über 2 %, könnte jedoch künftig auf Raten unter 2 % sinken. Es ist daher wichtig, dass die Wirtschaftspolitik Vertrauen einflößt und so dazu beiträgt, die Voraussetzungen sowohl für eine kräftigere Binnennachfrage und Schaffung von Arbeitsplätzen als auch für eine mittelfristige Erweiterung des Wachstumspotenzials zu schaffen.

Wachstums- und stabilitätsorientierte makroökonomische Politik

Makroökonomische Politik. Die makroökonomische Politik spielt bei der Förderung von Wachstum und Beschäftigung und bei der Wahrung der Preisstabilität eine Schlüsselrolle. Die Mitgliedstaaten sollten insbesondere

In Bezug auf die Löhne und Gehälter sollten die Mitgliedstaaten geeignete Rahmenbedingungen für die Lohnverhandlungen der Sozialpartner fördern. In diesem Zusammenhang ist sicherzustellen,

Wirtschaftsreformen zur Erhöhung des Wachstumspotenzials

Strukturreformen. Strukturreformen sind essenziell, um das Wachstumspotenzial der EU zu erhöhen. Um maximale Synergieeffekte zu erzielen, sollten sie möglichst koordiniert umgesetzt werden. In den kommenden drei Jahren sollten die Mitgliedstaaten die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen ergreifen (die auf die Schaffung von Arbeitsplätzen abzielenden Reformen sind im Einzelnen in den Beschäftigungsleitlinien beschrieben):

Beschäftigung

Produktivität

Verbesserung der Nachhaltigkeit des Wachstums

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

Umwelt: effizienter Umgang mit den natürlichen Ressourcen

Spezifische Aufgabenstellungen für die Eurozone

Aufgabenstellungen. Das Wirtschaftswachstum ist 2002 hinter den Erwartungen zurückgeblieben. In den Grundzügen der Wirtschaftspolitik werden vier Aufgabenstellungen für die Eurozone genannt. Es sind dies:

Empfehlungen. Der Rat empfiehlt den politischen Entscheidungsträgern in den Mitgliedstaaten der Eurozone, ihr wirtschaftspolitisches Instrumentarium so einzusetzen, dass dabei die Preisstabilität gewahrt bleibt und das Unternehmer- und Verbrauchervertrauen gestärkt wird. Außerdem sollten die Länder der Eurozone konjunkturbereinigt nahezu ausgeglichene Haushalte oder Haushaltsüberschüsse aufweisen. Gegebenenfalls sollten sie eine jährliche Verbesserung der konjunkturbereinigten Haushaltsposition um mindestens 0,5 % des BIP sicherstellen, und im Falle eines übermäßigen Defizits dieses Defizit korrigieren. Die Länder der Eurozone werden ersucht, die Ursachen für die Inflationsunterschiede zu analysieren, um Maßnahmen in den Sektoren zu ergreifen, in denen die Inflationsunterschiede unerwünscht sind. In Bezug auf die Koordinierung der Politik sollten die Länder der Eurozone die Analyse der wirtschaftlichen Entwicklungen und die Auseinandersetzung mit diesen Entwicklungen (Informationsaustausch, Vertretung nach außen usw.) vertiefen und die Effizienz der Koordinierungsverfahren im Bereich Strukturreformen verbessern.

LÄNDERSPEZIFISCHE WIRTSCHAFTSPOLITISCHE LEITLINIEN

In dem zweiten Teil der Grundzüge der Wirtschaftspolitik werden für jeden Mitgliedstaat die großen Aufgabenstellungen beschrieben und in eine übergeordnete Strategie eingebettete länderspezifische Empfehlungen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Leistungen, Perspektiven und Strukturen ausgesprochen. Im Folgenden sind lediglich die wichtigsten Herausforderungen wiedergegeben, denen sich die Mitgliedstaaten jeweils stellen müssen.

Belgien

Dänemark

Deutschland

Griechenland

Weitere Informationen zu den Haushaltsdaten, die der Gemeinschaft von Griechenland übermittelt wurden, finden Sie im Eurostat-Bericht.

Spanien

Frankreich

Irland

Italien

Luxemburg

Niederlande

Österreich

Portugal

Finnland

Schweden

Vereinigtes Königreich

Zypern

Tschechische Republik

Estland

Ungarn

Lettland

Litauen

Malta

Polen

Slowakei

Slowenien

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Empfehlung des Rates 2003/555/EG

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ABl. L 195 vom 1.08.2003

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Empfehlung der Kommission für die aktualisierten Grundzüge der Wirtschaftspolitik (im Zeitraum 2003-2005) [KOM(2004) 238]

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VERBUNDENE RECHTSAKTE

Empfehlung der Kommission zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft [KOM(2005) 141 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Die Europäische Kommission hat am 12. April 2005 eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2005-2008 vorgelegt. Sie will der Lissabon-Strategie neue Impulse verleihen und die Ziele mithilfe der Grundzüge der Wirtschaftpolitik umsetzen.

Die Kommission befasst sich mit folgenden Bereichen:

Die Empfehlung ist Bestandteil der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008) und bildet den ersten Teil des Gesamtdokuments. Der zweite Teil enthält einen Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten.

Mitteilung der Kommission - Zweiter Bericht über die Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2003-2005 (vorgelegt nach Artikel 99 Absatz 3 EG-Vertrag) [KOM(2005) 8 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

In ihrem zweiten Bericht kommt die Kommission zu der Schlussfolgerung, dass die Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2003-2005 in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr uneinheitlich ist. Einige Staaten erzielen schnellere Fortschritte als andere: Belgien, Dänemark, Finnland, Irland, die Niederlande und das Vereinigte Königreich haben die Grundzüge recht gut umgesetzt. In den neuen Mitgliedstaaten geht die Umsetzung der Grundzüge in die richtige Richtung, insbesondere in Zypern und in der Slowakei. Die Kommission ist der Auffassung, dass sich die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessert haben, die Effizienz der Wettbewerbspolitik zugenommen hat und die ökologische Nachhaltigkeit erhöht wurde. Das Tempo der Arbeitsmarktreformen wurde offensichtlich beibehalten. Die Kommission bedauert jedoch, dass beim weiteren Übergang zur wissensbasierten Wirtschaft nur begrenzte Erfolge erzielt wurden. Auch das Tempo der Binnenmarktintegration scheint sich verlangsamt zu haben. Sie hält es für bedenklich, dass mehrere Mitgliedstaaten keine solide Haushaltsposition aufweisen und/oder ihr übermäßiges Defizit nicht korrigieren. Die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen war 2004 in 14 Mitgliedstaaten noch nicht gesichert. Insgesamt blieb das Reformtempo im Jahr 2004 unverändert. Fest steht, dass beim gegenwärtigen Reformtempo die vollständige Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2003-2005 nicht gewährleistet werden kann, was die Erreichung der Ziele von Lissabon schwierig macht.

Mitteilung der Kommission über die Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2003 - 2005 [KOM (2004) 20 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

In dieser Mitteilung prüft die Kommission die 2003 durchgeführten oder geplanten Maßnahmen und macht auch die zur Aktualisierung der Grundzüge für das Jahr 2004 erforderlichen Angaben. Eine detaillierte Bewertung der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen durch die einzelnen Länder findet sich in einem Anhang zu dieser Mitteilung [SEK (2004) 44 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Die Kommission stellt generell fest, dass sich das Tempo der Reformen in bestimmten Bereichen beschleunigt hat, beispielsweise beim Arbeitsmarkt, den wettbewerbspolitischen Maßnahmen, dem unternehmerischen Umfeld, dem Einsatz neuer Technologien, Bildung und den Rentensystemen. Demgegenüber scheinen die Fortschritte bei der Marktintegration, den Investitionen in die Forschung sowie der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit unzureichend zu sein. Darüber hinaus zeigt sich die Kommission besorgt über die Verschlechterung der Haushaltslage in mehreren Mitgliedstaaten.

Letzte Änderung: 04.07.2005