Straffung der alljährlichen wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Koordinierung

1) ZIEL

Straffung und zeitliche Zusammenlegung der Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik, um den Schwerpunkt statt auf die jährliche Ausarbeitung von Leitlinien verstärkt auf Maßnahmen zu legen, die der Umsetzung dienen.

2) RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission zur Straffung der alljährlichen wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Koordinierung [KOM(2002) 487 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlichet].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Ziele. In den letzten Jahren hat die Europäische Union (EU) eine wirtschaftliche, soziale und ökologische Strategie entwickelt, die folgende Ziele verfolgt:

Unterschiedliche Koordinierungsmechanismen. Neben der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen der Grundzüge der Wirtschaftspolitik sieht der EG-Vertrag die Koordinierung durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt und die Europäische Beschäftigungsstrategie („Luxemburg-Prozess") vor. Hinzu kommen andere Prozesse wie beispielsweise der wirtschaftliche Reformprozess („Cardiff-Prozess"), der makroökonomische Dialog mit den Sozialpartnern im Rahmen des Europäischen Beschäftigungspakts („Köln-Prozess") und die vom Europäischen Rat von Lissabon eingeführte Methode der offenen Koordinierung („Lissabon-Prozess").

Diese Entwicklung von Instrumenten der politischen Koordinierung hat den Koordinierungsrahmen komplexer gemacht und erleichtert nicht die Formulierung und Verbreitung der politischen Leitlinien der Union. Es ist jedoch notwendig, dass sich die EU auf effiziente Koordinierungsmechanismen stützt, um eine bessere Umsetzung der Strategien sicherzustellen und eine Bewertung der erzielten Ergebnisse zu erleichtern. Der Europäische Rat von Barcelona hat eine Straffung dieser verschiedenen Koordinierungsprozesse verlangt.

Vorschläge. Um straffere politische Koordinierungszyklen zu erreichen, schlägt die Kommission vor,

Die Kommission schlägt vor, die Koordinierung stärker mittelfristig auszurichten, der Umsetzung der Empfehlungen und der Bewertung ihrer Auswirkungen größeres Gewicht zu geben und die bestehenden Verfahren um einige wenige Termine im Jahresverlauf zu bündeln. Dies dürfte zu größerer Kohärenz, Transparenz und Effizienz der Koordinierungsprozesse führen, während deren Eigenständigkeit erhalten bleibt, sowie dazu beitragen, die Stabilität und Vorhersehbarkeit der politischen Stoßrichtung zu erhöhen.

Wichtigste Elemente des neuen Koordinierungszyklus

Vorbereitung der Frühjahrstagung des Europäischen Rates. Die Kommission erstellt derzeit einen Bericht an den Europäischen Rat, in dem sie darlegt, in welchen Bereichen weitere Fortschritte erzielt werden müssen und für welche zentralen Fragen der Europäische Rat allgemeine politische Leitlinien vorgeben soll. Der Frühjahrsbericht wird durch ein « Umsetzungspaket » (bestehend aus dem Bericht über die Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik, dem Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts und dem Bericht über die Umsetzung der Binnenmarktstrategie) ergänzt. Die verschiedenen Berichte und Scoreboards der Kommission (darunter unter anderem der Cardiff-Bericht und die Scoreboards zu Beihilfen, Innovation und Unternehmenspolitik) werden den Bericht ergänzen.

Frühjahrstagung des Europäischen Rates. Die Frühjahrstagung des Europäischen Rates ist ein entscheidendes Moment der alljährlichen Politikkoordinierung. Auf dieser Tagung bewertet der Europäische Rat die erzielten Fortschritte, auf deren Grundlage er allgemeine politische Leitlinien für die politischen Prioritäten festlegt.

Vorschläge der Kommission. Die Kommission legt danach ein « Leitlinienpaket », bestehend aus den Grundzügen der Wirtschaftspolitik und den Beschäftigungspolitischen Leitlinien, vor, um auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates ein konkretes Arbeitsprogramm aufzustellen. Dieses Paket, das erstmals im April 2003 veröffentlicht wird, erstreckt sich grundsätzlich auf einen Dreijahreszeitraum, d.h. auf die Zeit bis 2006. Auch in Zukunft werden alljährlich Leitlinien herausgegeben werden, um gegebenenfalls wichtigen Neuentwicklungen Rechnung zu tragen, doch dürften sie alles in allem bis 2006 unverändert bleiben. Die Binnenmarktstrategie wendet sich den bis 2006 auf Gemeinschaftsebene anstehenden Binnenmarktangelegenheiten zu und wird in den dazwischen liegenden Jahren nur bei Bedarf angepasst werden.

Annahme neuer Leitlinien/Grundzüge und Empfehlungen. Die zuständigen Ratsformationen nehmen die Grundzüge der Wirtschaftspolitik, die Beschäftigungspolitischen Leitlinien und die an die Mitgliedstaaten gerichteten beschäftigungspolitischen Empfehlungen an (z.B. die Binnenmarktstrategie), nachdem der Europäische Rat vom Juni das « Leitlinienpaket » genehmigt hat.

Umsetzungsbewertung. Die Bewertung der Fortschritte erfolgt im Laufe des vierten Quartals mit einer systematischen Information über die Umsetzung der von den Mitgliedstaaten vereinbarten Politik und der Beurteilung dieser Informationen durch die Kommission. Die von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen könnten in einem einzigen Dokument spätestens im Oktober vorgelegt werden. Die Kommissionsdienststellen könnten diese Informationen bewerten und die Ergebnisse dieser Evaluierung in Form eines neuen « Umsetzungspakets» zusammen mit ihrem Frühjahrsbericht Mitte Januar vorstellen, womit ein neuer Koordinierungszyklus begänne.

Die Kommission schlägt vor, andere hiermit zusammenhängende Prozesse ebenfalls zu straffen, damit der Input rechtzeitig für das « Umsetzungspaket » und den Frühjahrsbericht der Kommission vorliegt.

Mittelfristige Strategie. Die Kommission strebt eine stärkere mittelfristige Ausrichtung der wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Grundstrategie an, um die Stabilität von politischen Leitlinien und Empfehlungen sicherzustellen, so dass die Mitgliedstaaten glaubhafte politische Strategien zu deren Erreichung entwerfen können und vermieden wird, dass die politische Strategie ständig umformuliert werden muss. Dadurch würde die politische Strategie eindeutiger auf die Erreichung der strategischen Ziele von Lissabon hin ausgerichtet. Außerdem wird der Schwerpunkt von der Formulierung politischer Strategien auf deren Umsetzung verlagert. All dies wird die Sichtbarkeit und Wirkung der Strategie verbessern.

Grundzüge der Wirtschaftspolitik. Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik behalten ihren jährlichen Charakter, werden jedoch nur noch alle drei Jahre vollständig überarbeitet, sofern die Kommission dies für erforderlich hält. Sie werden folglich strategischer gestaltet, da sie sich stärker auf die grundlegenden Fragen konzentrieren.

Beschäftigungspolitische Leitlinien. Ähnliche Vorteile entstehen für die Beschäftigungspolitischen Leitlinien (« Luxemburg-Prozess »), die nur alle drei Jahre grundlegend überarbeitet werden, wobei der nötigen zeitlichen Ausrichtung auf das Jahr 2010 gebührend Rechnung getragen wird.

Binnenmarkt. Der Cardiff-Prozess wird sich alljährlich der eingehenden Analyse einer begrenzten Zahl von zentralen Themen widmen. Die Binnenmarktstrategie ist auf einen Fünfjahreszeitraum ausgerichtet und könnte in der nächsten Phase enger mit der Lissabon-Strategie verknüpft werden. Dies würde die Festlegung eines bis zum Jahr 2006 umzusetzenden Aktionsplans erfordern.

Kohärenz des « Leitlinienpakets ». Die verschiedenen Instrumente sollten inhaltlich klarer voneinander abgegrenzt werden. Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik bewahren ihre zentrale Rolle. Sie decken die makroökonomische Politik ab und werden strukturpolitische Maßnahmen und Reformen zur Förderung des Wachstumspotenzials, der Beschäftigung und des sozialen Zusammenhalts, der Nachhaltigkeit sowie den Übergang zur wissensbasierten Gesellschaft angemessen artikulieren. Der Cardiff- bzw. Luxemburg-Prozesses könnten ihre jeweiligen Themen ausführlicher behandeln. Die Beschäftigungspolitischen Leitlinien werden ihre Bedeutung als wichtigstes Werkzeug für die Festlegung der politischen Koordinierung im Bereich der Beschäftigung in voller Übereinstimmung mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik bewahren. Der Cardiff-Prozess ermöglicht eine klarere Differenzierung zwischen den allgemeineren beschäftigungspolitischen Empfehlungen der Grundzüge der Wirtschaftspolitik und den im Rahmen der Binnenmarktstrategie vorgesehenen gezielten Aktionen auf Gemeinschaftsebene.

Bei allen neuen Prozessen müsste vor ihrer Durchführung nachgewiesen werden, dass die in Angriff genommenen Themen im Rahmen der bestehenden Verfahren nicht behandelt werden können und ein neues Verfahren einen echten Mehrwert bringen wird.

Zeitplan. Die straffere Koordinierung wird bereits im Vorlauf zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates im Jahr 2003 angewandt.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

See also

Nähere Informationen:

Wirtschaftlicher Reformprozess (« Cardiff-Prozess »)

Lissabonner Strategie

Luxemburg-Prozess: Europäische Beschäftigungsstrategie.

Letzte Änderung: 08.04.2003