Der Europäische Rat von Madrid

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 15. bis 16. Dezember 1995 in Madrid bekräftigt, dass die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) am 1. Januar 1999 beginnt und dass dabei die Konvergenzkriterien, der Zeitplan, die Protokolle und die im Vertrag über die Europäische Union festgelegten Verfahren eingehalten werden.

DER NAME DER GEMEINSAMEN WÄHRUNG

Der Name der neuen Währung spielt bei der Vorbereitung der Währungsumstellung eine große Rolle, da die Akzeptanz für die Wirtschafts- und Währungsunion in der Öffentlichkeit zum Teil von ihm abhängt. Der Europäische Rat vertrat die Auffassung, der Name der Währung müsse in allen Amtssprachen der Europäischen Union identisch sein, wobei der Existenz verschiedener Alphabete Rechnung zu tragen sei. Außerdem müsse er einfach sein und Europa symbolisieren.

Der Europäische Rat hat daher beschlossen, dass die europäische Währung von Beginn der dritten Stufe an den Namen "Euro" tragen soll. Hierbei handelt es sich um eine vollständige Bezeichnung und keinen Wortbestandteil, der dem Namen der Landeswährungen vorangestellt wird.

Der spezifische Name "Euro" wird anstelle der Gattungsbezeichnung "Ecu" verwendet, die im EG-Vertrag für die europäische Währungseinheit steht. Die Regierungen der fünfzehn Mitgliedstaaten sind übereingekommen, dass dieser Beschluss die offizielle und endgültige Auslegung der einschlägigen Vertragsbestimmungen darstellt.

DAS SZENARIO FÜR DIE EINFÜHRUNG DER GEMEINSAMEN WÄHRUNG

Im Interesse eines klaren, unmissverständlichen Ablaufs hat der Europäische Rat ein Szenario für die Einführung der gemeinsamen Währung verabschiedet, das auf dem Entwurf beruht, den der Rat auf sein Verlangen hin im Einvernehmen mit der Kommission und dem Europäischen Währungsinstitut ausgearbeitet hat.

Dieses Szenario gewährleistet die Transparenz des Umstellungsprozesses, verstärkt seine Glaubwürdigkeit und unterstreicht seine Unumkehrbarkeit. Es soll die notwendige Rechtssicherheit garantieren, die Anpassungskosten so gering wie möglich halten und Wettbewerbsverzerrungen vermeiden. Durch die Ankündigung konkreter Maßnahmen, die nach einem festen Zeitplan getroffen werden, liefert es den Marktteilnehmern die Informationen, die sie zur Anpassung an die gemeinsame Währung benötigen.

Dieses Referenzszenario sieht einen geordneten Ablauf in drei Stufen vor, der die Anpassungskapazitäten der Verwender berücksichtigt.

Phase A: Ingangsetzen der Wirtschafts- und Währungsunion

Am 1. und 2. Mai 1998 hat der Rat in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs nach dem im EG-Vertrag festgelegten Verfahren die Mitgliedstaaten benannt, die ein für die Teilnahme an der WWU ausreichend hohes Maß an Konvergenz erreicht hatten. Dieser "Aufnahmeprüfung" wurden die Zahlen des Jahres 1997 zugrundegelegt. Im Mai 1998 hat der Rat für Wirtschafts- und Finanzfragen die Paritäten zwischen den Währungen der Teilnehmerstaaten bekannt gegeben. Der endgültige Wechselkurs zwischen den einzelnen Landeswährungen und dem Euro wurde jedoch erst am 31. Dezember 1998 publik gemacht.

Unmittelbar nach Bekanntgabe der Teilnehmer mussten die Regierungen dieser Mitgliedstaaten einstimmig eine Reihe von Rechtsvorschriften erlassen und das Direktorium der Europäischen Zentralbank (EZB) ernennen. Die EZB und das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) wurden damit errichtet.

Im Anschluss daran wurden die Bedingungen für die Ausübung der einheitlichen Geld- und Wechselkurspolitik festgelegt und die Herstellung der Euro-Münzen und -Banknoten konnte beginnen. Münzen werden im Wert von 0,01 bis 2 Euro, Banknoten im Wert von 5 bis 500 Euro ausgegeben.

In den Teilnehmerländern stützte sich während dieser Phase die gesamte Volkswirtschaft nach wie vor auf die Landeswährung. Gleichwohl hatten sich die Vorbereitungen für die Umstellung auf den Euro intensiviert, insbesondere bei den Verwaltungsstellen und Finanzinstituten.

Phase B: Tatsächlicher Beginn der Wirtschafts- und Währungsunion

Am 1. Januar 1999 begann mit der endgültigen Festlegung der Wechselkurse zwischen den Landeswährungen der Teilnehmerländer untereinander sowie zwischen den Landeswährungen und dem Euro die Phase B (und damit die dritte Stufe der WWU). Diese Phase dauert drei Jahre.

Seit diesem Augenblick ist der Euro eine eigenständige Währung, deren Außenwert dem amtlichen ECU-Korb entspricht, der seinerseits hinfällig wurde.

Das ESZB, das sich aus der EZB und den nationalen Zentralbanken zusammensetzt, hat seine Tätigkeit aufgenommen. Es hat die einheitliche Geld- und Wechselkurspolitik für den Euro festgelegt und durchgeführt (Festlegung kurzfristiger Zinsen, Interventionen gegenüber Dollar und Yen usw.). Die Wechselkursnotierungen der Landeswährungen verschwanden.

Die Zahlungsverkehrssysteme für Großbeträge (Interbanken-, Geld-, Devisen- und Kapitalmarkt), insbesondere das vom ESZB verwaltete System TARGET, werden in Euro abgewickelt. Auch Neuemissionen der öffentlichen Hand erfolgen in Euro.

Während dieser Phase, in der die im Umlauf befindlichen Münzen und Banknoten noch auf Landeswährung lauten, ist der Euro lediglich Buchgeld. Die wichtigsten Massenzahlungsverkehrssysteme (Überweisungen, Kartenzahlungen, Schecks usw.) können Zahlungen in Euro abwickeln. Die Verwendung des Euro ist nun möglich, aber noch nicht obligatorisch.

Phase C: Endgültige Umstellung auf die gemeinsame Währung

Am 1. Januar 2002 werden die Euro-Banknoten und -Münzen parallel zu den nationalen Münzen und Geldscheinen in Umlauf gebracht. Da die Euro-Banknoten und Geldscheine gesetzliches Zahlungsmittel sind, werden die nationalen Münzen und Geldscheine schrittweise aus dem Verkehr gezogen.

Alle Finanztransaktionen werden in Euro abgewickelt. In Verträgen, in denen auf Landeswährungen Bezug genommen wird, werden diese nach dem endgültig festgelegten Wechselkurs bei ansonsten gleich bleibenden Vertragsbedingungen in Euro umgerechnet (Vertragskontinuität).

Diese Stufe darf nicht länger dauern, als unbedingt erforderlich, damit die Schwierigkeiten, die der längerfristige Umlauf zweier Währungen für die Verwender mit sich bringt, so weit wie möglich begrenzt werden. Die Mitgliedstaaten können eine Verkürzung dieses Zeitraums beschließen. Am 1. Juli 2002 hören die nationalen Münzen und Banknoten auf, gesetzliches Zahlungsmittel zu sein, und können nicht mehr als Zahlungsmittel verwendet werden.

Damit ist der Übergang zur gemeinsamen Währung vollzogen: Von diesem Zeitpunkt an werden sich die Volkswirtschaften der Teilnehmerstaaten ausschließlich auf den Euro stützen. Für begrenzte Zeit können die alten Banknoten und Münzen noch kostenlos bei den nationalen Zentralbanken umgetauscht werden.

Letzte Änderung: 20.06.2006