Schrittweise Konvergenz während der ersten Stufe der WWU

1) ZIEL

Im Anschluss an den Beschluss des Europäischen Rates von Madrid (Juni 1989), dass die erste Stufe der WWU am 1. Juli 1990 beginnt, Verstärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung durch ein System der multilateralen Überwachung, um den für den Erfolg dieser Stufe erforderlichen Konvergenzgrad zu erreichen.

2) RECHTSAKT

Entscheidung 90/141/EWG des Rates vom 12. März 1990 zur Erreichung einer schrittweisen Konvergenz der Politiken und der wirtschaftlichen Ergebnisse während der ersten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion [Amtsblatt L 78 vom 24.3.1990].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Der Rat unternimmt eine multilaterale Überwachung, die alle Aspekte der Wirtschaftspolitik sowohl in kurz- als auch in längerfristiger Perspektive umfasst.

Dabei gelten die Grundsätze der Preisstabilität, eines gesunden öffentlichen Finanz- und Währungsgebarens, gesunder Zahlungsbilanzen und offener wettbewerbsfähiger Märkte.

Während in engerem Rahmen stattfindender Beratungen, deren Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können, kann der Rat wirtschaftspolitische Anregungen geben und auf Vorschlag der Kommission wirtschaftspolitische Empfehlungen aussprechen.

Diese Überwachung vollzieht sich auf der Grundlage

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken [Amtsblatt L 209 vom 2.8.1997]

Diese Verordnung verstärkt und verdeutlicht klärt die Bestimmungen des Vertrags zur multilateralen Überwachung und der Haushaltsdisziplin während der dritten Stufe der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU).

Letzte Änderung: 12.11.2002