Schieneninfrastruktur: Mehrjahresverträge

Mit dem Ziel, die Verkehrsinfrastruktur in der Gemeinschaft zu optimieren, unterstützt die Kommission Mehrjahresverträge als langfristige Finanzierungsvereinbarung.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Mehrjahresverträge für die Qualität der Schieneninfrastruktur [KOM(2008) 54 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission befürwortet die generelle Einführung von Mehrjahresverträgen zwischen Staat und Schieneninfrastrukturbetreibern, um die Qualität und die Instandhaltung der Infrastruktur in diesem Bereich zu verbessern.

Rechtsrahmen und rechtliche Voraussetzungen im Bereich der Schieneninfrastruktur

Das geltende EU-Recht sieht die Schaffung von Anreizen vor, um die mit den Infrastrukturleistungen verbundenen Kosten und die entsprechenden Wegeentgelte zu senken, wobei ein gebührendes Augenmerk auf die Sicherheit sowie auf die Aufrechterhaltung der Qualität dieser Leistungen zu richten ist. Für die Überwachung der Infrastrukturleistungen gibt es derzeit jedoch keine Vorschriften auf europäischer Ebene.

Den Mitgliedstaaten steht es frei, dieser Verpflichtung entweder durch aufsichtsrechtliche Maßnahmen und/oder durch vertragliche Vereinbarungen nachzukommen, die als Mehrjahresverträge bezeichnet werden und deren Laufzeit mindestens drei Jahre beträgt. Je nach Mitgliedstaat werden Mehrjahresverträge sehr unterschiedlich eingesetzt. In etwa der Hälfte der Mitgliedstaaten werden diese Verträge weder verwendet noch ist dies vorgesehen.

Neben diesen Bestimmungen enthalten die Eisenbahnrichtlinien der EU weitere Vorschriften, die für die Umsetzung hilfreich sein können:

Hinsichtlich der geforderten Unabhängigkeit der Geschäftsführung von Infrastrukturbetreibern und des wirtschaftlichen Charakters ihrer Tätigkeiten gibt es weitere Bestimmungen, die die Zulässigkeit und die Transparenz staatlicher Mittelübertragungen betreffen.

Funktion von Mehrjahresverträgen

Die Wettbewerbsfähigkeit des Eisenbahnsektors hängt in hohem Maße von der Verfügbarkeit und der Qualität der Infrastruktur ab. Für die Instandhaltung der Infrastruktur werden aber nicht immer die erforderlichen Finanzmittel aufgebracht, die die Eisenbahnunternehmen zu Recht erwarten, um mit anderen Verkehrsarten konkurrieren zu können. Fast ein Drittel der Infrastrukturbetreiber gibt an, dass sie nicht über genügend Mittel für die Instandhaltung ihres Netzes verfügen.

Bei sorgfältiger Vorbereitung und Aushandlung sind Mehrjahresverträge mit einer Reihe von Vorteilen verbunden. Im Einzelnen sollen sie

Die Mitgliedstaaten und ihre Infrastrukturbetreiber müssen gewährleisten, dass die Mehrjahresverträge mit den strategischen nationalen Verkehrsplänen und den Geschäftsplänen der Infrastrukturbetreiber im Einklang stehen. Der Staat sollte die interessierten Kreise zu jedem Vorschlag über einen Mehrjahresvertrag konsultieren, bevor neue Verträge geschlossen oder die bestehenden Bestimmungen neu verhandelt werden.

Die Infrastrukturbetreiber müssen den Zustand aller ihrer Strecken mindestens einmal jährlich (auf den Hauptstrecken häufiger) prüfen und auf festgestellte Defizite in der Infrastrukturqualität hinweisen.

Hintergrund

Mehrere Jahre nach Verabschiedung des Eisenbahninfrastrukturpakets haben die Konsultationen der Kommission ergeben, dass noch immer Sorge herrscht hinsichtlich der langfristigen Finanzierung der vorhandenen Schieneninfrastruktur, der Qualität der Infrastrukturleistungen sowie der Frage, wie die Leistung der Infrastrukturbetreiber verbessert werden kann.

Letzte Änderung: 21.04.2008