Für einen europäischen Standard für die Zulassung von Triebfahrzeugen

Mit dieser Mitteilung wird ein Maßnahmenpaket angekündigt, mit dem die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrssektors gegenüber den anderen Verkehrsträgern gesteigert werden soll. Die Kommission schlägt vor, die Zulassungsverfahren für Triebfahrzeuge zu vereinfachen und den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung in diesem Bereich anzuwenden. Außerdem schlägt sie die Zusammenführung der Richtlinien über die Interoperabilität der Eisenbahnsysteme und die Stärkung der Kompetenzen der Europäischen Eisenbahnagentur vor.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 13. Dezember 2006: „Erleichterung des freien Verkehrs für Schienenfahrzeuge in der Gemeinschaft" [KOM(2006) 782 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Haltzeitbilanz zum Verkehrsweißbuch hob die Kommission erneut die ökologischen Vorteile des Schienenverkehrs sowie die Bedeutung hervor, die diesem im Hinblick auf eine nachhaltige Mobilität zukommt. Darüber hinaus hat die Kommission ihre Initiativen zur Beseitigung der technischen und betrieblichen Hindernisse für grenzüberschreitende Schienenverkehrstätigkeiten im Güter- und Personenverkehr sowie im konventionellen und im Hochgeschwindigkeitsverkehr verstärkt. Das Ziel lautet, den Schienenverkehr wettbewerbsfähiger zu machen, vor allem gegenüber dem Straßen- und Luftverkehr, indem auf Ebene der Europäischen Union ein immer weiter integrierter Eisenbahnraum geschaffen wird.

Vereinfachung der einzelstaatlichen Zulassungsverfahren für Triebfahrzeuge

Eine der wesentlichen Schwierigkeiten bei der Entwicklung des Schienenverkehrs in der Gemeinschaft besteht darin, dass Fahrzeuge, die für den Betrieb in einem Mitgliedstaat zugelassen sind, nicht auch automatisch für den Betrieb in den anderen Mitgliedstaaten zugelassen sind. Die länderübergreifende Anerkennung der Zulassung unterliegt sehr unterschiedlichen Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten; internationale Verkehrsunternehmen müssen Zulassungsverfahren in jedem einzelnen Mitgliedstaat durchlaufen, in dem sie tätig werden wollen, und dabei häufig Unterlagen vorlegen, die von den Mitgliedstaaten untereinander nicht anerkannt werden. Eine länderübergreifende Anerkennung von Güter- und Personenwagen existiert, nicht aber von Triebfahrzeugen. Die Erfahrung zeigt, dass dies sowohl für die Eisenbahnunternehmen als auch für die Hersteller Verzögerungen und Mehrkosten bedeutet.

Traditionell arbeiteten die Mitgliedstaaten in der Vergangenheit sehr eng mit ihren staatlichen Eisenbahnunternehmen zusammen, was aufgrund der nationalen Besonderheiten zu einem geschlossenen Markt für die Herstellung führte. Zu den heute praktizierten Lösungen zählen unter anderem bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen. Die Vielzahl dieser Vereinbarungen führt allerdings tendenziell zu einer noch weiter gehenden Fragmentierung des Marktes und zu noch größerer Komplexität.

Im Zuge des Konsultationsprozesses wurde daher deutlich, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung im Eisenbahnsektor nicht ausreichend angewandt wird. Dieser Grundsatz ist vielmehr bei den Unternehmen und nationalen Behörden nur mangelhaft bekannt. Außerdem besteht eine Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit dem Geltungsbereich dieses Grundsatzes und der Beweislast. Die Kommission möchte daher:

Kodifizierung - Zusammenführung - Neufassung der Richtlinien über die Interoperabilität der Eisenbahnsysteme

Die Richtlinien 96/48/EG und 2001/16/EG über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems und die Interoperabilität des konventionellen Eisenbahnsystems, die 2004 grundlegend überarbeitet wurden, sollten darüber hinaus in einem einzigen Rechtsakt zusammengefasst werden.

Änderung der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit

Die Kommission schlägt außerdem vor, Artikel 14 der Richtlinie 2004/49/EG über die Eisenbahnsicherheit zu ändern, um ein gemeinschaftsweit geltendes Verfahren einzuführen, das Folgendes beinhaltet:

Im Zuge dieser Änderung sollten der Agentur die folgenden neue Aufgaben übertragen werden:

Letzte Änderung: 14.01.2008