Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2006/40/EG über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Technische Vorschriften

Geltungsbereich

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 4. Juli 2006 in Kraft getreten und musste bis zum 3. Januar 2008 von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Klimaanlage: jede Anlage deren wichtigste Funktion darin besteht, die Lufttemperatur und die Luftfeuchtigkeit im Fahrgastraum eines Fahrzeugs zu regeln.
Treibhauspotenzial (global warming potential, GWP): das Klimaerwärmungspotenzial eines fluorierten Treibhausgases im Verhältnis zu dem von Kohlendioxid. Es wird ausgedrückt als das Erwärmungspotenzial eines Kilogramms Gas in einem Zeitraum von 100 Jahren gegenüber dem entsprechenden Potenzial eines Kilogramms CO2. Die einschlägigen GWP-Werte sind die Werte, die im dritten Bewertungsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen veröffentlicht wurden (GWP-Werte des IPCC von 2001).

HAUPTDOKUMENTE

Richtlinie 2006/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates (ABl. L 161 vom 14.6.2006, S. 12-18)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 195-230)

Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1-160)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2007/46/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Verordnung (EG) Nr. 706/2007 der Kommission vom 21. Juni 2007 zur Festlegung von Verwaltungsvorschriften für die EG-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und eines harmonisierten Verfahrens für die Messung von Leckagen aus bestimmten Klimaanlagen nach der Richtlinie 2006/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 161 vom 22.6.2007, S. 33-52)

Siehe konsolidierte Version.

Letzte Aktualisierung: 14.05.2019