Be- und Entladen von Massengutschiffen

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2001/96/EG – Vorschriften und Verfahrensregeln der EU für das sichere Be- und Entladen von Massengutschiffen

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am 5. Februar 2002 in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis zum 5. August 2003 in nationales Recht umsetzen.

SCHLÜSSELBEGRIFF

* Umschlagsanlage: jede ortsfeste, schwimmende oder bewegliche Einrichtung, die für das Beladen von Massengutschiffen mit festen Massengütern oder das Entladen von festen Massengütern aus Massengutschiffen ausgerüstet ist und benutzt wird.

RECHTSAKT

Richtlinie 2001/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2001 zur Festlegung von harmonisierten Vorschriften und Verfahrensregeln für das sichere Be- und Entladen von Massengutschiffen (ABl. L 13 vom 16.1.2002, S. 9-20)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Richtlinie 2001/96/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 14.03.2016