Güter: Ein sichererer, wettbewerbs- und leistungsfähiger Straßenverkehr

In dieser Mitteilung zeigt die Kommission die notwendigen Maßnahmen zur Einführung einer globalen, kohärenten Politik zur Gewährleistung eines sichereren, wettbewerbs- und leistungsfähigen Straßenverkehrs.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Ein sichererer, wettbewerbs- und leistungsfähiger Straßenverkehr: ein Ziel für die Gemeinschaft [KOM(2000) 364 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Der berufliche Straßenverkehr stößt heute auf gewisse Schwierigkeiten, die die Kommission veranlassten, eine globale Strategie für diesen Bereich zu entwickeln. So sollen die Auswirkungen des durch den Binnenmarkt bedingten verschärften Wettbewerbs durch Verbesserung der Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb abgeschwächt werden. Ferner erfordert der steigende Sicherheitsbedarf Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit sowohl des fahrenden Personals als auch der übrigen Verkehrsteilnehmer. Darüber hinaus soll das soziale Unbehagen, das vor allem durch die Beschäftigung von Arbeitnehmern zu regelwidrigen Bedingungen ausgelöst wird, durch Verbesserung der Arbeitsbedingungen, verstärkte Kontrollen und Anhebung des Berufsimages abgebaut werden. Das Maßnahmenpaket dient der Verwirklichung von vier Zielen: (1) Entwicklung von Rechtsvorschriften zur Regelung der Arbeitszeit ; (2) Schaffung angemessener Arbeitsbedingungen; (3) Verbesserung der Straßenverkehrskontrollen; (4) verbesserte Ausbildung.

Regelung der Arbeitszeiten für Kraftfahrer

Im November 1998 legte die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Arbeitszeit des fahrenden Personals und der selbständigen Kraftfahrer im Straßenverkehr vor. Das entsprechende Verfahren ist derzeit beim Rat eingefroren, da sich die Mitgliedstaaten nicht darüber einig sind, ob selbständige Fahrer in den Geltungsbereich der Richtlinie einbezogen werden sollen.

Arbeitsbedingungen für Kraftfahrer

Das oben angesprochene "soziale Unbehagen" ist in erster Linie durch den Zustrom von Arbeitnehmern aus Drittländern bedingt. Diese werden zu Bedingungen beschäftigt, die von denen der Gemeinschaft abweichen (niedrigere Löhne, praktisch unbegrenzte Arbeitszeit, geringe Sozialleistungen u. ä.). Diese Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führt sowohl zu Wettbewerbsverzerrungen als auch zu sicherheitstechnischen Problemen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, schlägt die Kommission vor, eine "Fahrerbescheinigung" einzuführen, anhand dessen sich überprüfen lässt, ob der Fahrer ordnungsgemäß beschäftigt wird. Dieses Zeugnis wäre von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten auszustellen. Die Kommission wird in Kürze einen entsprechenden Vorschlag für eine Verordnung vorlegen.

Straßenverkehrskontrollen

Eine wirksame Durchführung der Maßnahmen, die mehr Sicherheit und Wettbewerb sowie angemessene Arbeitsbedingungen gewährleisten, setzt Straßenverkehrskontrollen voraus. Die Kommission wird in Kürze eine Mitteilung über Kontrollen und Strafmaßnahmen im Straßenverkehr erstellen. Ferner wird sie eine Verschärfung der Richtlinie 88/599/EWG vorschlagen, die eine Erhöhung der Anzahl der von den Mitgliedstaaten zu kontrollierenden Arbeitstage vorsieht. Bereits jetzt gibt es einige Maßnahmen. So wird z. B. der elektronische Fahrtenschreiber aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 2135/98 ab Ende 2002 zwingend vorgeschrieben.

Ausbildung

Die Ausbildung ist in der Richtlinie 76/914/EG über die Ausbildung bestimmter Fahrer und die Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG geregelt. Die Kommission wird demnächst eine Richtlinie vorschlagen, die gemeinsame Regeln für die Ausbildung von Berufskraftfahrern festlegt, wobei der Komplexität dieses Berufes Rechnung getragen wird.

Schlussfolgerung

Die Kommission wird in der Folge prüfen, ob die Gemeinschaftsregelungen über die Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer zu ändern sind. Ihr Vorgehen im Bereich des Straßenverkehrs wird sich darauf konzentrieren, diesen kohärenter zu gestalten. So wird sie ein globales Konzept mit einem Maßnahmenpaket vorschlagen, das die Sicherheit im Straßenverkehr, den Wettbewerb sowie die wirtschaftlichen und sozialen Aspekte des Straßenverkehrs berücksichtigt.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Richtlinie 2006/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 über die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr (kodifizierte Fassung) (Text von Bedeutung für den EWR)

Richtlinie 2006/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Aufstellung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im Güterkraftverkehr (kodifizierte Fassung) (Text von Bedeutung für den EWR)

Letzte Änderung: 15.05.2007