Organisation und Verwaltung des Internet

Diese Mitteilung enthält eine Bestandsaufnahme der Entwicklungen, die sich im Bereich der Organisation und Verwaltung der Infrastrukturen des Internet im Zeitraum 1998-2000 vollzogen haben. Dabei wird insbesondere die Übergabe bestimmter Funktionen der Organisation und Verwaltung des Internet an den Privatsektor beleuchtet, und es werden die Hauptprobleme aufgezeigt, vor denen die Europäische Union und die Weltgemeinschaft auf diesem Gebiet steht.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 11. April 2000 an den Rat und das Europäische Parlament - Organisation und Verwaltung des Internet - Internationale und europäische Grundsatzfragen 1998-2000 [KOM(2000) 202 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Das Internet ist ein Kommunikationsnetz, das für alle zugänglich sein muss. Mit der Gründung der IANA (Internet Assigned Numbers Authority), einer von der US-Regierung vertraglich ins Leben gerufenen Organisation, sollten im Interesse der Allgemeinheit die zentralen Funktionen verwaltet werden, die die Koordinierung des Internet auf weltweiter Ebene erfordert. Die US-Regierung erkannte an, dass alle Akteure weltweit in die Koordinierung des Internet einzubeziehen sind.

Der neue Aufbau der Verwaltungsorganisation

Im Oktober 1998 wurde die ICANN (Internet Corporation for Assigned Numbers and Names) aufgrund eines Weißbuchs der US-Regierung gegründet. Es handelt sich um eine private Gesellschaft ohne Erwerbszweck mit Sitz in Los Angeles. Ihre Aufgabe besteht in der Verwaltung des Bereichsnamensystems, der Zuweisung von IP-Adreßbereichen, der Koordinierung der Parameter des neuen Internet-Protokolls und der Verwaltung der Internet-Rootserver. Die vollständige Übertragung dieser Funktionen an ICANN dürfte ab Oktober 2000 erfolgen.

Die ICANN nahm ihre Arbeit im Herbst 1998 auf. Ihr Vorstand besteht derzeit aus neun von der IANA benannten einstweiligen und neun von den (für Benennung, Adressierung und Normung zuständigen) technischen Organisationen gewählten Direktoren. Geplant ist die Wahl von neun Direktoren bis zum Jahr 2002 durch Abstimmung über das Netz, bei der die internationale Nutzergemeinschaft vertreten ist. Die gewählten lösen damit die einstweiligen Direktoren ab.

Die Haushaltsmittel der ICANN stammen aus Beiträgen

Die ICANN wird in ihrer Arbeit von einem Beratungsausschuß der Regierungen (GAC) unterstützt, um die weltweiten öffentlichen Interessen zu vertreten. Der GAC steht ferner einigen internationalen Organisationen offen, die unmittelbar von den Beschlüssen der ICANN betroffen sind (ITU, WIPO, OECD u. a.).

Die Kommission legt den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament nahe, die Mitwirkung aller Nutzerschichten des Internet in dieser Verwaltungsorganisation zu fördern.

Internet-Protokolle

Internet-Protokolle gestatten es den verschiedenen im Internet vorhandenen Einrichtungen, zusammenzuarbeiten, um Daten von einem System zum anderen zu transportieren und sie den Nutzern über die Anwendungen darzustellen, derer sie sich in der Praxis zur Anzeige der Daten bedienen. Es sind neue Protokolle zu entwickeln, um neue Dienste im Internet anzubieten.

Die Kommission ist sich der Bedeutung von Protokollen bewußt und wird sie bei ihrem Vorgehen zur Normung der Informationstechnologien berücksichtigen, insbesondere im Rahmen von Forschungsprojekten auf Gemeinschaftsebene.

Internet-Adressierung

Internet-Adressen bestehen aus einer Nummer, mit Hilfe derer die Daten von einem Server zum anderen weitergeleitet werden. Dieses digitale System basiert derzeit auf Zahlen mit einer Länge von 32 Bits (IPv4). Die derzeitige und künftige Entwicklung des Internet erfordert die Verwendung einer Vielzahl von Adressen, wodurch der Adressierungsbereich IPv4 zunehmend in einen Engpaß gerät.

Daher ist die Kommission der Auffassung, daß die Arbeiten der ICANN und ihr Orientierungsrahmen für die Vergabe von IP-Adressen aufmerksam zu verfolgen sind. Die Verwaltung dieser Adressen muß autonom und neutral erfolgen. Die rasche Entwicklung des Internet erfordert eine Umstellung auf die neue Adreßgeneration Ipv6, die auf Zahlen von 128 Bits basiert, wodurch die Nutzer über wesentlich mehr Adressen verfügen. Diese Entwicklung muß mit einem Dienst für Verzeichnisse und Suche im Internet einhergehen.

Bereichsnamen

Im Gegensatz zur digitalen IP-Adressierung, die zur Kommunikation im Netz verwendet wird, lassen sich Internet-Sites mit Hilfe von Bereichsnamen leicht auffinden. Zur Zeit werden zweierlei Register verwendet:

Für die Zuweisung von Registern wird ICANN (als Nachfolgeorganisation der IANA) zuständig sein. Ihr Hauptziel wird darin bestehen, den Wettbewerb auf dem Markt für die Registrierung von gTLD-Bereichsnamen einzuführen und die Zahl der verfügbaren TLDs zu erhöhen.

Die ICANN gestattet es bereits mehreren Stellen, Registrierungsdienste anzubieten, um den Wettbewerb zu fördern.

Der Bereichsname oberster Stufe ".EU"

Angesichts der raschen Internet-Verbreitung hält die Kommission die Schaffung eines europäischen TLD-Registers mit der Domäne „ .eu " für äußerst sinnvoll. Dadurch wird innerhalb des Domänennamensystems eine zusätzliche, europäische Internetdomäne eingeführt, die neue Bennennungs- und Wachstumsmöglichkeiten bietet.Rechte an geistigem Eigentum

Die Hauptprobleme im Zusammenhang mit geistigem Eigentum im Bereichsnamensystem betreffen derzeit eingetragene Warenzeichen. Bereichsnamen waren leichte Zielscheiben für die Verletzung von Eigentumsrechten, da die Namen der wichtigsten allgemeinen offenen Bereiche nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt (als einziger) zuerst" vergeben wurden.

Die Kommission wird ihren Dialog mit der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) und der US-Regierung fortsetzen, um eine Lösung für die Schlichtung von Streitigkeiten zu finden und auf internationaler Ebene tragfähige Lösungen durchzusetzen. Sie gedenkt ferner einen Verhaltenskodex vorzuschlagen, um Verstöße gegen das Eigentumsrecht zu begrenzen. Die Kategorien der zu schützenden Namen müßten festgelegt und die Behandlung eingetragener Warenzeichen geregelt werden.

Datenschutz

Aufgrund des Übereinkommens zur Akkreditierung der Registerführer (Registrars Accreditation Agreement) muß jeder, der die Registrierung eines Bereichsnamens beantragt, dem Register und der Datenbank „Whois" Informationen zur Verfügung stellen. Wenn diese Informationen personenbezogener Art sind, fallen sie unter die Richtlinie 95/46/EG (über den Schutz personenbezogener Daten). Weder die Registerführer noch die Register noch die ICANN besitzen ein Recht an derartigen Informationen.

Transparenz und Zugang zur Datenbank „Whois" sind für die Internet-Nutzer von grundlegender Bedeutung. Die Transparenz kann zur Verringerung von Streitigkeiten über eingetragene Warenzeichen beitragen oder gar Betrugsfällen vorbeugen. Sie muß jedoch mit der Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten einhergehen.

Die Kommission wird ihre Gespräche mit ICANN und der US-Regierung über den Datenschutz fortsetzen und prüfen, ob der ICANN und dem GAC die Festlegung von Strategien zur Einschränkung der Erfassung, Verarbeitung und Verwendung personenbezogener Registerdaten zu empfehlen ist.

Wettbewerbspolitik

Die Kommission wird die Organisation und Verwaltung des Internet aufmerksam verfolgen und prüfen, ob die Absprachen und Praktiken der Registrierstellen in den Geltungsbereich der Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft fallen.

Was die allgemeinen Bereichsnamensregister oberster Stufe (gTLD) betrifft, müssen die Registerführer ihre Registrierungsanträge bei NSI (Network Solutions Incorporated) stellen. Dies stellt einen Unsicherheitsfaktor für die ICANN dar, die die monopolistische Infrastruktur in den Vereinigten Staaten in ein ausgewogeneres internationales Umfeld umwandeln möchte.

Internet-Infrastruktur

Damit Europa den internationalen Herausforderungen im Bereich des Internet gerecht werden kann, müssen die derzeitigen Ungleichgewichte in bezug auf Zugang, Nutzung, Inhalte und Preise mit verschiedenen Mitteln rasch abgebaut werden: preiswerterer Zugang, Verfügbarkeit europäischer Sites, Verwendung europäischer Sprachen, Bereitstellung einer sehr guten Infrastruktur, Sicherheit kommerzieller Transaktionen.

Die Kommission hat ihre Ziele hinsichtlich der Entwicklung der Informationsgesellschaft in ihrer Mitteilung „ eEurope " festgelegt. Ferner fordert sie die Mitgliedstaaten auf, die Empfehlungen der Kommission zur Preisbildung für Mietleitungen und zur Entbündelung des Teilnehmeranschlusses so rasch wie möglich umzusetzen, um einen besseren und kostengünstigeren Internet-Zugang zu ermöglichen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 28. Mai 2002 an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - eEurope 2005: Eine Informationsgesellschaft für alle - Aktionsplan zur Vorlage im Hinblick auf den Europäischen Rat von Sevilla am 21./22. Juni 2002 [KOM(2002) 263 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

eEurope 2005 dient der Förderung der Entwicklung von Diensten, Anwendungen und Inhalten und dem Aufbau einer sicheren Breitbandinfrastruktur für den Internetzugang.

Verordnung (EG) Nr. 733/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. April 2002 zur Einführung der Domäne oberster Stufe „.eu" [ABl. L 113 vom 30. April 2002].

In dieser Verordnung werden die Bedingungen für die Einführung der Domäne oberster Stufe (TLD) „.eu" und der allgemeine politische Rahmen für die Tätigkeit des entsprechenden Registers festgelegt.

Im Mai 2003 beschloss die Kommission, das Register EURID (European Registry for Internet Domains) (EN) mit der Verwaltung und dem Betrieb der TLD „.eu" zu beauftragen.

Mitteilung der Kommission vom 13. März 2001 an den Rat und das Europäische Parlament - eEurope 2002: Auswirkungen und Prioritäten, Mitteilung an die Frühjahrstagung des Europäischen Rates in Stockholm am 23.-24. März 2001 [KOM(2001) 140 endgültig. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Hauptziele von eEurope 2002 waren die weitere Verbreitung des Zugangs zum Internet in Europa, die Öffnung aller Kommunikationsnetze für den Wettbewerb und die Förderung der Internetnutzung, vornehmlich durch Schulung und Schutz der Verbraucher.

See also

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Letzte Änderung: 06.09.2006