Interoperabilität des konventionellen Eisenbahnsystems

Durch Integration und Harmonisierung der technischen Normen für das konventionelle Eisenbahnsystem wird der Schienenverkehr in Europa gefördert und damit die Mobilität von Personen und Gütern verbessert.

RECHTSAKT

Richtlinie 2001/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die Interoperabilität des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems [siehe Änderungsrechtsakte].

ZUSAMMENFASSUNG

Gegenstand dieser Richtlinie sind die Eisenbahnsysteme sowie folgende Elemente:

Betrachtet wird das gesamte konventionelle transeuropäische Eisenbahnnetz in seiner Komplexität. Für die Interoperabilität sind die Infrastrukturen, die ortsfesten Anlagen, logistischen Systeme, Fahrzeuge und sonstigen Komponenten von entscheidender Bedeutung.

Aus betrieblichen Gründen wurde das Gesamtsystem in folgende Teilsysteme unterteilt:

Seit ihrer Errichtung im Jahr 2004 ist die Europäische Eisenbahnagentur mit der Ausarbeitung und Änderung der TSI betraut. Die Sozialpartner und die Vertreter der Eisenbahnkunden werden dabei konsultiert.

Die Richtlinie sieht vor, dass die Arbeiten zu den gemeinsamen Normen zunächst auf Zugsteuerungs- und Zugsicherungsanlagen, Telematikanwendungen für den Güterverkehr, die Bedingungen für den Schienenverkehr, einschließlich der Ausbildung und Qualifikation des Personals, sowie auf Güterwagen und Lärmemissionen zu konzentrieren sind.

Zur Ergänzung der Richtlinie über das Hochgeschwindigkeitsbahnsystem wurde die Richtlinie 2004 geändert und ihr Anwendungsbereich auf das gesamte europäische Schienennetz ausgeweitet. Außerdem wurden die Bedingungen festgelegt, die im Gebiet der Gemeinschaft zur Verwirklichung der Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems erfüllt sein müssen.

Diese Bedingungen betreffen die Planung, den Bau, die Inbetriebnahme, die Umrüstung, die Erneuerung, den Betrieb und die Instandhaltung der Komponenten dieses Systems, die nach Inkrafttreten dieser Richtlinie in Betrieb genommen werden, und darüber hinaus die beruflichen Qualifikationen sowie die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen in Bezug auf das Betriebspersonal.

Hintergrund

Bei der Abfassung dieser Richtlinie wurden Struktur und Inhalt der Richtlinie über den Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr berücksichtigt. Die Richtlinie wurde 2004 im Einklang mit der Richtlinie über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems geändert und vervollständigt. Dieser neue Impuls ist Teil einer Strategie zur Wiederbelebung des Schienenverkehrs in Europa, die zum Ziel hat, die schädlichen Folgen der übermäßigen Nutzung des Straßenverkehrs zu bekämpfen.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Richtlinie 2001/16/EG [Annahme: Mitentscheidung COD/1999/0252]

20.4.2001

20.4.2003

ABl. L 110 vom 20.4.2001

Änderungsrechtsakte

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Richtlinie 2004/50/EG

30.4.2004

30.4.2006

ABl. L 164 vom 30.4.2004

Richtlinie 2007/32/EG

2.6.2007

2.12.2007

ABl. L 141 vom 2.6.2007

Die vorgenommenen Änderungen und Berichtigungen der Richtlinie 2001/16/EG wurden in den Ursprungstext eingearbeitet. Diese konsolidierte Fassung (pdf) ist von rein dokumentarischem Wert.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Technische Spezifikationen für die Interoperabilität

Entscheidung 2006/920/EG der Kommission vom 11. August 2006 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems [Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 3593] (Text von Bedeutung für den EWR) [ABl. L 359 vom 18.12.2006].

Entscheidung 2006/861/EG der Kommission vom 28. Juli 2006 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem Fahrzeuge – Güterwagen des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems [Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 3345] (Text von Bedeutung für den EWR) [ABl. L 344 vom 8.12.2006].

Entscheidung 2006/679/EG der Kommission vom 28. März 2006 über die Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem Zugsteuerung/Zugsicherung und Signalgebung des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems [Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 964] (Text von Bedeutung für den EWR) [ABl. L 284 vom 16.10.2006].

Entscheidung 2004/447/EG der Kommission vom 29. April 2004 zur Änderung von Anhang A der Entscheidung 2002/731/EG und zur Festlegung der Hauptmerkmale der Klasse-A-Systeme (ERTMS) des Teilsystems Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems gemäß der Richtlinie 2001/16/EG [ABl. L 155 vom 30.4.2004].

Entscheidung 2004/446/EG der Kommission vom 29. April 2004 zur Bestimmung der Eckwerte der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität der Bereiche Lärmemissionen, Güterwagen und Telematikanwendungen für den Güterverkehr gemäß der Richtlinie 2001/16/EG [ABl. L 155 vom 30.4.2004].

Harmonisierte Normen

Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2001/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die Interoperabilität des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems (Text von Bedeutung für den EWR) [ABl. C 243 vom 10.10.2006].

Die Mitteilung enthält Referenzen und Titel der gemäß der Richtlinie über die Interoperabilität des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems harmonisierten Normen.

Hochgeschwindigkeitsverkehr

Richtlinie 96/48/EG des Rates vom 23. Juli 1996 über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems [Amtsblatt L 235 vom 17.9.1996].

In dieser Richtlinie wurde erstmals der Grundsatz der Interoperabilität des europäischen Eisenbahnnetzes, insbesondere der Hochgeschwindigkeitszüge, formuliert. Ziel dieser im Jahr 2004 überarbeiteten Richtlinie ist es, die Verknüpfung und Interoperabilität der nationalen Hochgeschwindigkeitsbahnnetze zu fördern und den Zugang zu diesen Netzen zu verbessern. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ihren Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr zu harmonisieren, damit die Interoperabilität des europäischen Netzes verwirklicht und der Schienenverkehr in Europa gefördert werden kann.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Generaldirektion Energie und Verkehr zum Thema Verkehr und Eisenbahninteroperabilität abrufbar.

Letzte Änderung: 15.02.2008