eContentplus (2005-2008)

Mit dem Programm eContentplus wird die Entwicklung mehrsprachiger Inhalte für innovative elektronische Dienste in der Europäischen Union unterstützt. Das Programm soll die Fragmentierung auf dem Markt der europäischen digitalen Inhalte verringern und wird die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von geografischen Informationen, Lehrmaterial und kulturellen Inhalten verbessern.

RECHTSAKT

Beschluss Nr. 456/2005/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2005 über ein Mehrjahresprogramm der Gemeinschaft zur Erleichterung des Zugangs zu digitalen Inhalten sowie ihrer Nutzung und Verwertung in Europa

ZUSAMMENFASSUNG

Das Programm eContentplus steht im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon (März 2000), in denen betont wurde, dass vom Übergang zu einer digitalen, wissensgestützten Wirtschaft starke Impulse für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung ausgehen werden. Außerdem trägt es zur Verwirklichung des Aktionsplans eEurope 2005 bei, der Maßnahmen vorsieht, um die Entwicklung sicherer Dienste, Anwendungen und Inhalte über Breitbandnetze zu fördern.

Das Programm eContentplus löst das Programm eContent (2001-2004) ab. Es ist Teil eines ganzen Pakets von Maßnahmen zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Innovation und Kreativität auf dem konvergierenden Markt der digitalen Inhalte, zu denen auch das Programm MEDIAPlus und die Überarbeitung der Richtlinie „ Fernsehen ohne Grenzen " gehören.

Laufzeit und allgemeine Ziele

Das Programm läuft über den Zeitraum von 2005-2008. Es soll den Zugang zu digitalen Inhalten sowie ihre Nutzung und Verwertung erleichtern und die Schaffung und Verbreitung von Informationen in der Europäischen Union fördern.

Aktionsbereiche

Die Gesamtziele des Programms werden in folgenden Aktionsbereichen verwirklicht:

Zielbereiche

Das Programm konzentriert sich auf die am stärksten fragmentierten Segmente des Marktes der digitalen Inhalte, in denen die Marktkräfte allein nicht ausgereicht haben, um das Wachstum voranzutreiben. Im Mittelpunkt stehen die folgenden drei Bereiche:

Teilnahme

Am Programm eContentplus können juristische Personen mit Sitz in den zulässigen Ländern (Europäische Union, Beitrittskandidaten, Mitgliedsländer des Europäischen Wirtschaftsraums und der Europäischen Freihandelsassoziation) teilnehmen.

Durchführung

Die Durchführung erfolgt über indirekte Aktionen. Dazu gehören:

- Projekte zur Wissenserweiterung im Hinblick auf die Verbesserung vorhandener Produkte, Verfahren und/oder Dienste: die Gemeinschaftsförderung beträgt höchstens 50 % der Kosten;

- Maßnahmen im Hinblick auf bewährte Praktiken zur Wissensverbreitung: die Gemeinschaftszuschüsse sind auf die zur Erreichung der angestrebten Ziele erforderlichen direkten Kosten beschränkt;

- thematische Netze (mit unterschiedlichen Akteuren, die ein bestimmtes technologisches oder organisatorisches Ziel verfolgen): die Zuschüsse der Kommission decken die erstattungsfähigen Zusatzkosten der Koordinierung und Einrichtung des Netzes.

- Studien zur Unterstützung des Programms, einschließlich Vorbereitung künftiger Maßnahmen;

- Informationsaustausch, Konferenzen, Seminare, Workshops usw.;

- Verbreitung, Information und Kommunikation.

Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, Ausschreibungen

Die Auswahl der Aktionen auf Kostenteilungsbasis erfolgt aufgrund von Aufforderungen, die auf der Website der Kommission veröffentlicht werden.

Begleitmaßnahmen werden im Rahmen von Ausschreibungen durchgeführt.

Gegenseitige Ergänzung mit den anderen Programmen

Bei der Durchführung des Programms trägt die Kommission Sorge für die Gesamtkohärenz und Komplementarität des Programms eContentplus mit anderen einschlägigen Strategien, Programmen und Maßnahmen der Gemeinschaft, insbesondere den Programmen IDA, eTEN, eInclusion (EN), eLearning, Modinis und „ Mehr Sicherheit im Internet ".

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 456/2005/EG [Annahme im Mitentscheidungsverfahren COD/2004/0025]

24.3.2005

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ABl. L 79 vom 24.3.2005

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Beschluss 2004/387/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die interoperable Erbringung europaweiter elektronischer Behördendienste (eGovernment-Dienste) für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger (IDABC) [Amtsblatt L 144 vom 30. April 2004]

Entscheidung 2318/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 2003 über ein Mehrjahresprogramm (2004-2006) für die wirksame Integration von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa (Programm „eLearning") [Amtsblatt L 345 vom 31.12.2003]

Entscheidung 2256/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zur Annahme eines Mehrjahresprogramms (2003-2005) zur Verfolgung der Umsetzung des Aktionsplans eEurope 2005, zur Verbreitung empfehlenswerter Verfahren und zur Verbesserung der Netz- und Informationssicherheit (MODINIS) [Amtsblatt L 336 vom 23.12.2003]

Entscheidung 276/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Januar 1999 über die Annahme eines mehrjährigen Aktionsplans der Gemeinschaft zur Förderung der sicheren Nutzung des Internet durch die Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte in globalen Netzen [Amtsblatt L 33 vom 6.2.1999]

Verordnung (EG) Nr. 2236/95 des Rates vom 18. September 1995 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze [Amtsblatt L 228 vom 23.9.1995]

See also

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kommission über die Informationsgesellschaft.

Letzte Änderung: 31.08.2007