Online-Gesundheitsfürsorge: Bessere Gesundheit und Gesundheitsversorgung durch Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien

Mit dem Aktionsplan „elektronische Gesundheitsdienste" wird verdeutlicht, wie die Informations- und Kommunikationstechnologien zu einer besseren Gesundheitsversorgung in ganz Europa beitragen können, zu gleichen oder geringeren Kosten und bei weniger Wartezeiten und Fehlern. Ziel des Aktionsplans ist die Schaffung eines „europäischen Raums der elektronischen Gesundheitsdienste", der praktische Maßnahmen zu dessen Umsetzung beinhaltet, zum Beispiel durch Anwendung elektronischer Hilfsmittel bei den Verschreibungen, den medizinischen Akten, bei der Bestimmung des Patienten und der Gesundheitskarten sowie bei der Weiterentwicklung des Hochgeschwindigkeits-Internets für die Gesundheitssysteme. Hauptziel ist es, dass bis zum Ende des Jahrzehnts die elektronischen Gesundheitsdienste von den in der medizinischen Versorgung Beschäftigten, den Patienten und den Bürgerinnen und Bürgern allgemein verwendet werden.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 30. April 2004: „Elektronische Gesundheitsdienste - eine bessere Gesundheitsfürsorge für Europas Bürger: Aktionsplan für einen europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste" [KOM(2004)356 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Aktionsplan „elektronische Gesundheitsdienste" ist Teil der im Aktionsplan „eEurope" der Europäischen Union vorgestellten Strategie, mithilfe derer die Vorteile der Informationsgesellschaft allen Bürgern und Bürgerinnen Europas zugänglich gemacht werden sollen.

Das wichtigste Ziel des Aktionsplans „elektronische Gesundheitsdienste" besteht darin, der Europäischen Union (EU) zu ermöglichen, das Potenzial der elektronischen Gesundheitssysteme im Rahmen eines europäischen Raums für elektronische Gesundheitsdienste voll auszuschöpfen.

Es werden zwei wichtige Aktionsbereiche vorgeschlagen:

GEMEINSAME HERAUSFORDERUNGEN

Die zuständigen Gesundheitsbehörden spielen eine wichtige Rolle

Der Aktionsplan schlägt für Ende 2005 vor, dass jeder Mitgliedstaat einen eigenen nationalen oder regionalen Fahrplan für die elektronischen Gesundheitsdienste entwickeln soll.

Interoperabilität von Gesundheitsinformationssystemen

Die Notwendigkeit, einen Patienten zu identifizieren und medizinische Informationen in transparenter Weise in ganz Europa zu verbreiten, ist ein wichtiger Aspekt der Interoperabilität von Gesundheitsinformationssystemen.

In dem Aktionsplan wird somit den Mitgliedstaaten vorgeschlagen, sich bis Ende 2006 auf einen gemeinsamen Ansatz für die Identifizierung von Patienten und die Bestimmung von Normen der Interoperabilität für Nachrichten mit medizinischen Daten und für elektronische medizinische Dossiers zu einigen. Dabei sollen vorbildliche Verfahren, Bemühungen zur Normierung und Entwicklungen in Bereichen wie der europäischen Krankenversicherungskarte und des Identitätsmanagements für europäische Bürger berücksichtigt werden.

Mobilität von Patienten und Angehörigen der Heilberufe

Patienten und Angehörige der Heilberufe werden innerhalb der Europäischen Union immer mobiler.

Die EU hat bereits eine Mitteilung zur Mobilität der Patienten angenommen, und es wird an der Verbesserung der Informationen in diesem Bereich gearbeitet. Fortschritte werden vor allem dank der Arbeitsgruppe über die Gesundheitssysteme (EN) erzielt.

Verbesserung von Infrastrukturen und Technologien

Der Aktionsplan sieht vor, dass im Zeitraum 2004-2008 die Mitgliedstaaten den Aufbau von Gesundheitsinformationsnetzen für die Online-Gesundheitsfürsorge fördern sollen, die sich auf feste und drahtlose Breitband- und Mobilfunk-Infrastrukturen und Gittertechnologien stützen.

Anpassung der elektronischen Gesundheitssysteme an die Anforderungen

Zahlreiche europäische Länder haben bereits mit der Akkreditierung von elektronischen Gesundheitssystemen begonnen, die anschließend zu Modellen für andere Regionen wurden.

Die Europäische Kommission beabsichtigt, Mitte 2005 eine Zusammenfassung dieser vorbildlichen Verfahren zu veröffentlichen, die als Leitlinien für die Mitgliedstaaten dienen werden.

Danach sollen bis Ende 2007 die Mitgliedstaaten, vorbildlichen Verfahren folgend, Konformitätstests und Akkreditierungssysteme einführen.

Verstärkte Investitionen

Jede Entwicklung oder jede Modernisierung von Systemen und Dienstleistungen erfordert die entsprechenden Investitionen. Aus diesem Grund ist im Aktionsplan vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten bis Ende 2006 ein gemeinsames Konzept für die Aufrechterhaltung und Verstärkung der Investitionen in die elektronischen Gesundheitsdienste umsetzen.

Rechts- und Regelungsfragen

In dem Aktionsplan wird die Kommission aufgefordert, bis Ende 2009 in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten folgende Maßnahmen zu ergreifen:

DURCHFÜHRUNG VON PILOTMASSNAHMEN

Zahlreiche Pilotmaßnahmen im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste werden zurzeit durchgeführt oder innerhalb der Europäischen Union eingeleitet.

Information der Bürger und Behörden über Gesundheitserziehung und Krankheitsverhütung

Im Bereich der Informationen für die Bürger erstellt die Europäische Kommission zurzeit ein EU-Portal über die elektronischen Gesundheitsdienste, das Ende 2005 betriebsfertig sein sollte. Dieses Portal wird den Bürgern einen einzigen Zugang zu Informationen über das öffentliche Gesundheitswesen, jedoch auch zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bieten.

Ferner beschäftigt sich die Kommission mit der Verbesserung der Hilfsmittel der Informations- und Kommunikationstechnologien, um die Systeme für frühzeitige Warnungen, Aufdeckung und Überwachung von Gesundheitsgefahren voranzutreiben.

Schrittweise Einrichtung integrierter Gesundheitsinformationsnetze

Zurzeit werden im Bereich Einrichtung der Gesundheitsinformationsnetze umfassende Arbeiten vorgenommen. Bis Ende 2008 sollen die meisten europäischen Gesundheitsorganisationen und elektronische Gesundheitsdienste wie Fernkonsultationen (medizinisches Zweitgutachten), elektronische Verschreibungen und elektronische Überweisung von Patienten, Fernüberwachung und Fernversorgung (Überwachung von Patienten zuhause) anbieten können.

Förderung der Verwendung von Karten in der Gesundheitsversorgung

Im Sektor der Gesundheitsversorgung können zwei Arten von Karten verwendet werden: Die Gesundheitskarte, die Notfalldaten wie Blutgruppe, Krankheiten oder Behandlungen umfassen könnte, oder aber die Krankenversicherungskarte, die am 1. Januar 2004 lanciert wurde und alle Papierformulare ersetzt, die bis daher erforderlich waren, um bei einem zeitlich befristeten Auslandsaufenthalt Zugang zur Gesundheitsversorgung zu erhalten.

In den Mitgliedstaaten werden künftig Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes dieser Karten eingeleitet. Ferner ist vorgesehen, das Prinzip der Durchführung einer elektronischen Krankenversicherungskarte bis 2008 anzunehmen.

ÜBERWACHUNG DER VERFAHREN

Verbreitung vorbildlicher Verfahren

Die elektronischen Gesundheitsdienste müssen unbedingt durch die weite Verbreitung vorbildlicher Verfahren unterstützt werden. Solche Verfahren betreffen etwa: Auswirkungen auf den Zugang zur Gesundheitsversorgung und ihre Qualität, Beurteilung von Kostenvorteilen und Produktivitätsgewinnen, Beispiele für die Behandlung von Haftungsfragen bei telemedizinischen Diensten, Kostenerstattungssysteme sowie Akkreditierung von Produkten und Diensten der elektronischen Gesundheitsdienste.

Die Verbreitung guter Arbeitspraktiken wird durch Treffen zwischen den Mitgliedstaaten gewährleistet, die von der Europäischen Kommission unterstützt werden. Parallel dazu sollte die Kommission bis Ende 2005 ein effizientes Mittel zur systematischen Verbreitung der vorbildlichen Verfahren gewährleisten.

Bewertung

Die Europäische Kommission hat sich verpflichtet, während des Zeitraums 2004-2010 alle zwei Jahre eine Studie über die bei der Umsetzung der elektronischen Gesundheitsdienste erzielten Fortschritte zu veröffentlichen.

DIE EUROPÄISCHE UNION UND DIE ELEKTRONISCHEN GESUNDHEITSDIENSTE

Warum muss die EU ihre Systeme und elektronischen Gesundheitsdienste weiterentwickeln?

Die Länder Europas sehen sich seit einigen Jahren mit einer steigenden Nachfrage nach Gesundheits- und Sozialdiensten konfrontiert, was auf die Alterung der Bevölkerung und steigende Einkünfte zurückzuführen ist, während die verfügbaren Haushalte weiterhin begrenzt sind. Parallel dazu stiegen die Ansprüche der Bürger und Bürgerinnen, und sowohl die Patienten als auch die Angehörigen der Heilberufe wurden immer mobiler. Die enorme Informationsflut im medizinischen Bereich erschwert die Verwaltung für die öffentlichen Behörden.

Die Entwicklung der Systeme und der elektronischen Gesundheitsdienste sollte eine Lösung der genannten Probleme bieten können. Vor allen Dingen könnte dadurch zur Senkung der Kosten und zur Verbesserung der Produktivität in Bereichen wie Rechnungsstellung und Archivierung, zur Verringerung medizinischer Fehler, zur Senkung der Kosten für nicht gerechtfertigte Behandlungen, jedoch auch zur Verbesserung der Qualität der Gesundheitsdienste beigetragen werden.

Zurzeit verfügen mindestens vier von fünf Ärzten in Europa über einen Internet-Anschluss, und ein Viertel der Europäer nutz das Internet für die Beschaffung von Informationen über Krankheiten und Fragen der Gesundheitsfürsorge. Diese aufmunternden Zahlen geben Anlass zu einer raschen Entwicklung von elektronischen Diensten und Waren im Gesundheitswesen.

Seit Anfang der 90er Jahre wurde die Forschung im Bereich elektronische Gesundheitsdienste durch die Europäische Gemeinschaft in Höhe von 500 Mio. gefördert, doch im Rahmen der Kofinanzierung belaufen sich die Gesamtinvestitionen auf ungefähr das Doppelte dieses Betrags. Zahlreiche Behandlungen, die heute mit großem Erfolg angewendet werden, entstanden aus diesen Forschungsarbeiten. Diese Entwicklungen haben zur Entstehung einer neuen Branche beigetragen, der elektronischen Gesundheitsdienste, die mittlerweile einen Umsatz von 11 Mrd. erzielt. Schätzungen zufolge werden bis 2010 5 % der Gesundheitshaushalte in Systeme der elektronischen Gesundheitsversorgung investiert werden.

Der hier vorgestellte Aktionsplan ist nur ein Element in der Antwort der EU auf die gewaltigen Herausforderungen, mit denen sich die Gesundheitsdienste konfrontiert sehen. Zwei weitere Initiativen konzentrieren sich einerseits auf die Mobilität der Patienten, andererseits auf die vergleichende Bewertung der nationalen Reformen der Systeme der Gesundheitsdienste.

Letzte Änderung: 20.05.2005