Staatliche Beihilfen – Filme und andere audiovisuelle Werke

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung der Kommission über staatliche Beihilfen für Filme und andere audiovisuelle Werke

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Regeln zur Beurteilung von Förderregelungen für audiovisuelle Werke

Die Mitteilung von 2013 aktualisiert die ursprünglich von der Europäischen Kommission im Jahr 2001 aufgestellten Regeln. Die neuen Regeln enthalten die folgenden Kernelemente:

WANN TRITT DIE MITTEILUNG IN KRAFT?

Sie ist am 16. November 2013 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Im Jahr 2001 nahm der Rat eine Entschließung zu den einzelstaatlichen Beihilfen für die Filmwirtschaft und den audiovisuellen Sektor an. In dieser wurde hervorgehoben, dass die Filmwirtschaft und der audiovisuelle Sektor Europas eine entscheidende Rolle bei der Erhaltung der kulturellen Vielfalt in Europa spielen, jedoch an Strukturschwächen leiden, wie beispielsweise:

In der Entschließung wurde gefordert, dass:

Gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe d des Vertrags über die Arbeitsweise der EU können Beihilfen zur Förderung der Kultur und der Erhaltung des kulturellen Erbes als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden, soweit sie die Handels- und Wettbewerbsbedingungen in der EU nicht in einem Maß beeinträchtigen, das dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft.

Das Ziel der kulturellen Vielfalt rechtfertigt die Besonderheit nationaler Beihilfen für die Filmwirtschaft und den audiovisuellen Sektor: Nationale Beihilfen tragen entscheidend zur Ausformung eines europäischen audiovisuellen Marktes bei.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission über staatliche Beihilfen für Filme und andere audiovisuelle Werke (ABl. C 332 vom 15.11.2013, S. 1-11)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Dritter Teil – Die internen Politiken und Maßnahmen der Union – Titel VII: Gemeinsame Regeln betreffend Wettbewerb, Steuerfragen und Angleichung der Rechtsvorschriften – Kapitel 1: Wettbewerbsregeln – Abschnitt 2: Staatliche Beihilfen – Artikel 107 (ex-Artikel 87 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 91-92)

Mitteilung der Kommission zur Änderung der Mitteilungen der Kommission über Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau, über Leitlinien für Regionalbeihilfen 2014-2020, über staatliche Beihilfen für Filme und andere audiovisuelle Werke, über Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen sowie über Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 30-34)

Entschließung des Rates vom 12. Februar 2001 zu den einzelstaatlichen Beihilfen für die Filmwirtschaft und den audiovisuellen Sektor (ABl. C 73 vom 6.3.2001, S. 3-4)

Letzte Aktualisierung: 23.09.2019