Beteiligung der Gemeinschaft an der Europäischen Beobachtungsstelle für audiovisuelle Medien

Die 1992 eingerichtete Europäische Audiovisuelle Informationsstelle ist ein einzigartiges Zentrum für die Sammlung und Verbreitung von Informationen über audiovisuelle Medien in Europa. Durch diesen Beschluss wird die Europäische Gemeinschaft Mitglied der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle, und die Kommission wird beauftragt, die Gemeinschaft in ihren Beziehungen zur Informationsstelle zu vertreten.

RECHTSAKT

Beschluss 1999/784/EG des Rates vom 22. November 1999 über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle [Vgl. ändernde Rechtsakte]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Minister bzw. Vertreter 26 europäischer Staaten sowie der Präsident der Kommission der Europäischen Gemeinschaften haben im Oktober 1989 in Paris eine Gemeinsame Erklärung zur Gründung der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle verabschiedet.

Im Juni 1992 haben die Minister bzw. Vertreter der europäischen Staaten in Helsinki dann beschlossen, die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle zu gründen, damit der Informationsfluss innerhalb der audiovisuellen Industrie verbessert und der Überblick über den Markt sowie dessen Transparenz gefördert wird. Die Informationsstelle sollte sich „zunächst einmal auf die wichtigsten von den Fachleuten verlangten Informationskategorien konzentrieren".

Dementsprechend wurde die Informationsstelle auf Grundlage eines „Teilabkommens" des Europarates, das im Dezember 1992 angenommen wurde, in Straßburg gegründet.

Die Satzung im Anhang zur Entschließung legt fest, dass es „Ziel der Beobachtungsstelle ist, den Informationsfluss innerhalb der audiovisuellen Industrie zu verbessern und den Überblick über den Markt sowie dessen Transparenz zu fördern. Insbesondere besteht die Aufgabe der Informationsstelle darin, Informationen und Statistiken über den audiovisuellen Sektor (insbesondere Rechts-, Wirtschafts- und programmbezogene Informationen) zu sammeln und zu bearbeiten".

Die Kommission ist seit Gründung der Beobachtungsstelle Mitglied und in den konstituierenden Organen (Exekutivrat und Beratender Ausschuss) und den verschiedenen funktionalen Organen der Beobachtungsstelle wie dem Finanzusschuss vertreten.

Sie leistet Beiträge zum Verwaltungshaushalt nach einer finanziellen Gewichtung, nach der sie auf gleichem Platz wie die großen Mitgliedstaaten liegt.

Beschluss 1999/784/EG

Mit diesem Beschluss wird die Gemeinschaft Mitglied der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle.

Die Kommission vertritt die Gemeinschaft in ihren Beziehungen zur Informationsstelle.

Die für den Finanzbeitrag der Gemeinschaft zum Verwaltungsbudget der Beobachtungsstelle erforderlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde gemäß der geltenden Finanziellen Vorausschau bewilligt.

Die Geltungsdauer für die Beteiligung der Gemeinschaft und ihren Finanzbeitrag an die Informationsstelle beträgt fünf Jahre (1999 - 2004).

Verlängerung bis 2013

Mit dem Beschluss Nr. 2239/2004/EG von 2004 wurde die Beteiligung der Gemeinschaft an der Informationsstelle zunächst bis Ende 2006 verlängert.

In dem Beschluss wird die Informationsstelle aufgefordert,

Mit dem Beschluss Nr.1718/2006/EG zur Einführung des Programms MEDIA 2007 wurde die Beteiligung der Gemeinschaft an der Informationsstelle für die gesamte Laufzeit des Programms, d. h. bis 2013, verlängert.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 1999/784/EG

22.11.1999-31.12.2004

-

ABl. L 307 vom 2.12.1999

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss Nr. 2239/2004/EG [Annahme: Mitentscheidung: COD/2003/0293].

17.11.2004-31.12.2006

-

ABl. L 390 vom 31.12.2004

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Beschluss Nr. 2239/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2004 zur Änderung des Beschlusses 1999/784/EG des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle [Amtsblatt L 390 vom 31.12.2004].

EVALUIERUNGSBERICHTE

Bericht der Kommission vom 10. Januar 2007 über die Durchführung des Beschlusses 1999/784/EG des Rates vom 22. November 1999, geändert durch den Beschluss 2239/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle [KOM(2006) 835 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht bestätigt die positive Bewertung der Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und der Informationsstelle, die bereits im Zwischenbericht 2002 der Kommission festgestellt wurde. Es wird betont, dass die Informationsstelle für private und öffentliche Akteure in der audiovisuellen Industrie eine wichtige Informationsquelle darstellt.

Bericht der Kommission vom 11. November 2002 über die Durchführung des Beschlusses 1999/784/EG des Rates vom 22. November 1999 über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle [KOM(2002) 619 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

In dem Bericht wird betont, dass die Kommission und die Informationsstelle eine enge Partnerschaft im audiovisuellen Bereich aufgebaut haben, was sowohl der Branche als auch den staatlichen Stellen zugute kommt.

Durch diese Partnerschaft wird die Industrie mit aktuellen und detaillierten Informationen über den audiovisuellen Sektor versorgt. Die von der Informationsstelle bereitgestellten Informationen ermöglichen ebenfalls den staatlichen Stellen, eine bessere Kenntnis der Marktsituation zu erlangen und so besser mit den Vertretern der Branche zusammenarbeiten zu können.

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Website der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle

Letzte Änderung: 30.08.2007