Eisenbahnsicherheit

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2004/49/EG – Eisenbahnsicherheit in der EU

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

Ziel der Richtlinie ist es, ein wettbewerbsfähigeres und sichereres Eisenbahnsystem zu schaffen, das den gesamten Markt der EU einbezieht und sich nicht vorwiegend auf nationale Märkte beschränkt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Geltungsbereich

Entwicklung und Management der Sicherheit

Sicherheitsbescheinigung

Instandhaltung der Fahrzeuge

Vor der Inbetriebnahme oder dem Einsatz im Netz wird jedem Fahrzeug eine für die Instandhaltung zuständige Stelle zugewiesen (dabei kann es sich insbesondere um ein Eisenbahnunternehmen oder einen Fahrwegbetreiber handeln). Mittels eines Instandhaltungssystems, das mit den Instandhaltungsunterlagen des Fahrzeuges und den anwendbaren Anforderungen im Einklang steht, gewährleistet diese Stelle den sicheren Betriebszustand der Fahrzeuge.

Nationale Sicherheitsbehörde

Untersuchung von Unfällen und Störungen

Aufhebung der Richtlinie 2004/49/EG verschoben

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 30. April 2004 in Kraft getreten und musste bis zum 30. April 2006 von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Eisenbahnunternehmen: öffentliche oder private Unternehmen, deren Tätigkeit im Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen zur Beförderung von Gütern und/oder Personen besteht.
Fahrwegbetreiber: Stellen oder Unternehmen, die insbesondere für die Einrichtung, den Bau und die Unterhaltung von Eisenbahninfrastruktur oder Teilen davon sowie für ihre Sicherheit zuständig sind. In einigen EU-Ländern können Sicherheitsaufgaben auf Eisenbahnunternehmen übertragen werden.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 95/18/EG des Rates über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen und der Richtlinie 2001/14/EG über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung (Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit) (ABl. L 164 vom 30.4.2004, S. 44-113). Neuveröffentlichung des Wortlauts in der Berichtigung (ABl. L 220 vom 21.6.2004, S. 16-39)

Die im Nachhinein vorgenommen Änderungen der Richtlinie 2004/49/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2020/698 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2020 zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf den COVID-19-Ausbruch hinsichtlich der Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen und der Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereichen des Verkehrsrechts (ABl. L 165 vom 27.5.2020, S. 10-24)

Richtlinie (EU) 2020/700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2020 zur Änderung der Richtlinien (EU) 2016/797 und (EU) 2016/798 hinsichtlich der Verlängerung ihres Umsetzungszeitraums (ABl. L 165 vom 27.5.2020, S. 27-30)

Verordnung (EU) 2016/796 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 (ABl. L 138 vom 26.5.2016, S. 1-43)

Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (ABl. L 138 vom 26.5.2016, S. 44-101)

Siehe konsolidierte Fassung.

Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Eisenbahnsicherheit (ABl. L 138 vom 26.5.2016, S. 102-149)

Siehe konsolidierte Fassung.

Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland (ABl. L 260 vom 30.9.2008, S. 13-59)

Siehe konsolidierte Fassung.

Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft (Neufassung) (ABl. L 191 vom 18.7.2008, S. 1-45)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (ABl. L 315 vom 3.12.2007, S. 14-41)

Richtlinie 2007/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, die Lokomotiven und Züge im Eisenbahnsystem in der Gemeinschaft führen (ABl. L 315 vom 3.12.2007, S. 51-78)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EG) Nr. 653/2007 der Kommission vom 13. Juni 2007 zur Verwendung eines einheitlichen europäischen Formats für Sicherheitsbescheinigungen und Antragsunterlagen gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Gültigkeit von gemäß der Richtlinie 2001/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ausgestellten Sicherheitsbescheinigungen (ABl. L 153 vom 14.6.2007, S. 9-24)

Siehe konsolidierte Fassung.

Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 299 vom 18.11.2003, S. 9-19)

Letzte Aktualisierung: 03.07.2020