Programm für ein sichereres Internet 2005–2008 („Mehr Sicherheit im Internet“)

Die Verbreitung des Internet nimmt in der Europäischen Union (EU) noch immer stark zu. Gleichzeitig gibt es aber auch immer mehr unerwünschte und insbesondere für Kinder möglicherweise schädliche Inhalte sowie illegale Inhalte. Deshalb wurde das Programm „Mehr Sicherheit im Internet" beschlossen, um eine sicherere Nutzung des Internet zu fördern und die Endnutzer besser vor unerwünschten Inhalten zu schützen.

RECHTSAKT

Beschluss Nr. 854/2005/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Förderung der sichereren Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien.

ZUSAMMENFASSUNG

Das Programm „Mehr Sicherheit im Internet" (2005–2008) baut auf dem Aktionsplan „Sicheres Internet“ (1999-2004) auf, der durch die Förderung einer sichereren Nutzung des Internet und die Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte günstigere Voraussetzungen für die Entwicklung der Internetbranche schaffen sollte.

Das neue Programm ist jedoch breiter angelegt, bezieht auch die neuen Medien (z. B. Videos) mit ein und sieht ausdrücklich auch die Bekämpfung von Rassismus und unerwünschter elektronischer Werbung („Spam") vor. Im Vergleich zu seinem Vorläufer stellt es die Endnutzer, z. B. Eltern, Lehrer und Erzieher und Kinder, stärker in den Mittelpunkt.

AKTIONSBEREICHE

Die Maßnahmen des Programms sind in vier Aktionsbereiche gegliedert.

Bekämpfung illegaler Inhalte

Es wurden Meldestellen („Hotlines") eingerichtet, die Berichte der Bürger über illegale Inhalte entgegennehmen und an die Stellen weiterleiten, die entsprechende Maßnahmen treffen können (z. B. der Internetanbieter oder die Polizei). Dank des Programms „Sicheres Internet" (1999–2004) wurde das Meldestellennetz ausgebaut und international ausgerichtet. Damit die Meldestellen ihr Potenzial voll entfalten können, müssen sie jedoch überall in Europa vertreten sein, gut zusammenarbeiten und ihre Wirksamkeit durch den Austausch von Informationen, empfehlenswerten Verfahren und Erfahrungen erhöhen.

Das neue Programm hat folgende Schwerpunkte:

Bekämpfung unerwünschter und schädlicher Inhalte

Das Programm finanziert technische Lösungen, die den Endnutzer in die Lage versetzen, den Eingang unerwünschter und schädlicher Inhalte zu begrenzen und eingehende unerwünschte Werbung (Spam) entsprechend zu behandeln. Hierzu gehört insbesondere:

Die Anwendung technologischer Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Privatsphäre wird angeregt.

Schaffung eines sichereren Umfelds

Ein wirksames System der Selbstregulierung ist eine entscheidende Voraussetzung für die Einschränkung der Flut unerwünschter, schädlicher und illegaler Inhalte. Die Selbstregulierung setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: Konsultierung und angemessene Vertretung der betroffenen Parteien; Aufstellung und Einhaltung von Verhaltenskodizes; nationale Gremien zur Erleichterung der gemeinschaftsweiten Zusammenarbeit und zur nationalen Bewertung der Selbstregulierungssysteme.

Zur Stärkung der Selbstregulierung in der Branche stellt die Kommission den nationalen Mit- und Selbstregulierungsgremien ein Forum „Sichereres Internet“ für den Erfahrungsaustausch zur Verfügung. Dieses Forum wurde 2004 im Rahmen des Aktionsplans zur sichereren Nutzung des Internet eingerichtet.

Mit dem Forum „Sichereres Internet" werden folgende Ziele verfolgt:

Sensibilisierungsmaßnahmen

Die Sensibilisierungsmaßnahmen sind auf die unterschiedlichen Kategorien illegaler, unerwünschter und schädlicher Inhalte ausgerichtet. Außerdem tragen sie den damit verbundenen Fragen wie Verbraucherschutz, Datenschutz, sowie Informations- und Netzsicherheit (Viren/Spam) Rechnung

Das Programm wird die Gremien unterstützen, die aufgrund einer offenen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt werden, um in allen Mitgliedstaaten und Bewerberländern als Sensibilisierungszentren zu dienen. Für den europäischen Zusatznutzen wird ein Koordinierungszentrum sorgen, das einen Austausch empfehlenswerter Verfahren sicherstellt.

Dieser Aspekt ist einer der Hauptschwerpunkte des Programms.

TEILNAHME

Die Teilnahme an dem Programm steht juristischen Personen mit Sitz in den Mitgliedstaaten offen. Ferner können juristische Personen mit Sitz in den Bewerberländern gemäß mit diesen Ländern bestehenden oder zu schließenden bilateralen Abkommen teilnehmen.

Die Teilnahme kann auch juristischen Personen mit Sitz in EFTA-Staaten, die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, ermöglicht werden. Juristische Personen mit Sitz in Drittländern und internationale Organisationen können sich an diesem Programm ohne finanzielle Unterstützung aus den Gemeinschaftsmitteln im Rahmen des Programms beteiligen, wenn dies tatsächlich zur Durchführung des Programms beiträgt.

FINANZIERUNG

Der Finanzrahmen für die Durchführung des Programms beläuft sich für den Zeitraum 2005–2008 auf 45 Millionen Euro; davon sind 20 Mio. Euro für 2005 und 2006 vorgesehen. Fast die Hälfte dieser Mittel wird für Sensibilisierungsmaßnahmen eingesetzt.

ARBEITSWEISE

Die Kommission ist für die Durchführung des Programms zuständig. Zur Programmdurchführung werden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Amtsblatt der Europäischen Union sowie auf den Webseiten der Europäischen Kommission, im Internetportal für die Informationsgesellschaft (EN), veröffentlicht. Die Kommission beurteilt die aufgrund der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für eine Gemeinschaftsförderung eingehenden Projektvorschläge.

VERBINDUNGEN ZU ANDEREN GEMEINSCHAFTSPROGRAMMEN

Bei der Programmdurchführung sorgt die Kommission für die Gesamtkohärenz und -komplementarität mit anderen einschlägigen Strategien, Programmen und Maßnahmen der Gemeinschaft, insbesondere den Gemeinschaftsprogrammen für Forschung und technologische Entwicklung sowie den Programmen Daphné II, Modinis und eContentplus.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss Nr. 854/2005/EG [Mitentscheidungsverfahren COD 2004/0023]

11.6.2005

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ABl. C 017 vom 11.6.2005

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 18. Februar 2009 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Abschließende Bewertung der Durchführung des mehrjährigen Gemeinschaftsprogramms zur Förderung der sichereren Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien [KOM(2009) 64 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Die Mitteilung zieht eine Bilanz des mehrjährigen Programms „Mehr Sicherheit im Internet“ (2005–2008). Die Bewerter kommen zu dem Ergebnis, dass die Ziele erreicht wurden. Das Programm wurde den sich ändernden Erfordernissen angepasst, die neuen Mitgliedstaaten wurden in das Programm einbezogen, insbesondere in die Netze INHOPE und INSAFE. Durch die Erhebung wichtiger Daten konnte die Sicherheit des Internet erhöht werden. Der Dialog zwischen den beteiligten Akteuren wurde erleichtert, die Mobilfunkbetreiber wurden in ihren Bemühungen um Selbstregulierung für den Jugendschutz unterstützt.

Der Bewertungsbericht empfiehlt folgende Schwerpunkte für die künftige Arbeit:

Mitteilung der Kommission vom 6. November 2006 über die Durchführung des mehrjährigen Gemeinschaftsprogramms zur Förderung der sichereren Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien (Mehr Sicherheit im Internet) [KOM(2006) 661 endg. – nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Dieser Bericht gibt Auskunft über die wichtigsten Maßnahmen, die im Rahmen dieses Programms ergriffen wurden, und unterstreicht deren positive Wirkung auf die Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet:

Einrichtung eines Netzes europäischer Meldestellen, bei denen die Nutzer illegale Inhalte im Web melden können: die Meldestellen erhielten 2005 eine große Anzahl von Meldungen, was zeigt, dass im Rahmen der Bekämpfung illegaler Online-Inhalte ein großes Interesse an einem solchen Dienst besteht;

Die Kommission wird ihre Bemühungen fortsetzen und sich dabei auf folgende Aspekte konzentrieren:

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten:

Letzte Änderung: 25.05.2009