Telematik: Einsatz der Straßenverkehrstelematik

1) ZIEL

Festlegung einer Strategie, der Rahmenbedingungen und erster Aktionen für den Einsatz der Straßenverkehrstelematik in Europa.

2) RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 1997 über eine Gemeinschaftsstrategie und Rahmenbedingungen für den Einsatz der Straßenverkehrstelematik in Europa und erste Aktionsvorschläge [KOM(97) 223 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) ZUSAMMENHANG

Die Straßenverkehrstelematik (SVT) als Teil der sich in voller Entwicklung befindlichen Informationsgesellschaft muss sich in den Rahmen der gemeinssamen Verkehrspolitik einfügen.

Die Mitteilung zählt folgende Vorteile der SVT auf:

Im Hinblick auf die SVT verfolgt die Kommission die Ziele,

Die Mitteilung benennt die Aufteilung der Zuständigkeitsbereiche für die SVT auf die Europäische Union, die Mitgliedstaaten, die Regionen und lokalen Verwaltungen, die europäischen Normungsgremien, die gewerblichen Diensteanbieter, die Kraftfahrzeugindustrie, die Gerätehersteller, die Systementwickler und die Lieferanten.

Die Kommission nennt eine Reihe von Bereichen höchster Priorität, die im Folgenden erläutert werden.

Bei der Straßenverkehrsinformation über das System RDS-TMC (Radio Data System / Traffic Message Channel) sucht die EU die grenzüberschreitende Interoperabilität zu gewährleisten und die Schaffung eines europäischen Marktes für Produkte und Dienste zu fördern. Dazu sind eine technische Harmonisierung und eine politische Koordinierung erforderlich. Die Kommission wird den Abschluss eines Rahmenabkommens zwischen den Beteiligten fördern, worin sich diese verpflichten, die Normen für transeuropäische Verkehrsnetze anzuwenden und entsprechende Dienste zur Verfügung zu stellen.

Auch bei den Systemen der elektronischen Gebührenerfassung (EFC) muss die Interoperabilität sichergestellt werden. Daher bedarf es einer Strategie der Angleichung aller EFC-Systeme. Daneben sind Fragen wie Fahrzeug-Klassifizierung und nicht ausgerüstete Verkehrsteilnehmer sowie rechtliche und institutionelle Aspekte zu lösen. Bei der technischen Harmonisierung sind Mehrspur-Abläufe und die Einführung von weiteren Telematikdiensten in derselben Technologie, d.h. Buchungs- und Zahlungssystemen, zu berücksichtigen. Die Arbeiten sollen spätestens im Jahr 2000 abgeschlossen sein.

Der Austausch von Verkehrsdaten und das Informationsmanagement erfordern eine enge Zusammenarbeit der Länder und Regionen. Die Kommission wird den Abschluss eines Rahmenabkommens zwischen den Beteiligten (Straßenverwaltungen und Diensteanbieter) zur Anwendung der Normen des Informationsaustauschs über die transeuropäischen Verkehrsnetze fördern.

Die Mensch-Maschine-Schnittstelle ist durch folgende zwei Geräte gekennzeichnet, die sich auf die Aufgaben des Fahrers auswirken werden: Bildschirmanzeigen zur Unterstützung von Fahrerentscheidungen und Fahrzeugsteuerungen wie etwa autonome Geschwindigkeitsregelung und Antikollisionssysteme. Die Kommission spricht sich für die Ausarbeitung praktischer Anleitungen in Bezug auf die Mensch-Maschine-Schnittstelle von Informationsgeräten aus.

Eine intelligente Verkehrssystemarchitektur muss für unterschiedliche Konzepte und Technologien offen sein und auch Aspekte wie den öffentlichen Verkehr und den integrierten Zahlungsverkehr einbeziehen.

Diese vordringlichen Aktionen können fallweise entweder aus den TEN-Haushaltslinien oder über spezielle Programme, etwa das Programm über den Datenaustausch zwischen Verwaltungen, finanziert werden.

Außer den genannten vordringlichen Anwendungen wurden folgende Anwendungen für eine spätere Verwirklichung vorgeschlagen:

4) WEITERE ARBEITEN

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über Telematikanwendungen im Europäischen Verkehrswesen [KOM(94) 469]

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über eine Gemeinschaftsstrategie und Rahmenbedingungen für den Einsatz der Straßenverkehrstelematik in Europa und erste Aktionsvorschläge [KOM (1997)0223 endg. - Amtsblatt C 328 vom 328 vom 26.10.1998]

Entschließung des Rates vom 17. Juni 1997 zum Ausbau der Telematik im Straßenverkehr, insbesondere zur elektronischen Gebührenerfassung [Amtsblatt L 194 vom 25.6.1997].

Letzte Änderung: 22.04.2003