Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen befindlichen Personen

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Richtlinie 98/41/EG – Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen der EU befindlichen Personen

Richtlinie (EU) 2017/2109 zur Änderung der Richtlinie 98/41/EG des Rates über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen befindlichen Personen

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Zählung der an Bord befindlichen Personen

Informationen über an Bord befindliche Personen

Befreiungen und Ausnahmen

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die ursprüngliche Richtlinie 98/41/EG ist am 22. Juli 1998 in Kraft getreten und musste bis 1. Januar 1999 von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden. Die Vorschriften über „zusätzliche Informationen über die an Bord befindlichen Personen“ (Artikel 5) mussten spätestens am 1. Januar 2000 Anwendung finden.

Die mit der Richtlinie (EU) 2017/2109 eingeführten neuen Vorschriften über die elektronische Meldung gelten ab dem 21. Dezember 2019, es sei denn, ein EU-Land hat beschlossen, eine Übergangsfrist in Anspruch zu nehmen.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Automatisches Identifizierungssystem (AIS): ein maritimes Rundfunksystem, das auf der Übertragung von sehr hochfrequenten Funksignalen basiert. Schiffe senden Meldungen mit Schiffskennung, Position und Kurs sowie Informationen über die Ladung. In Europa erfolgt der Austausch von AIS-Nachrichten über das SafeSeaNet-System.

HAUPTDOKUMENTE

Richtlinie 98/41/EG des Rates vom 18. Juni 1998 über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft befindlichen Personen (ABl. L 188 vom 2.7.1998, S. 35-39)

Die im Nachhinein an der Richtlinie 98/41/EG vorgenommenen Änderungen wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Richtlinie (EU) 2017/2109 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2017 zur Änderung der Richtlinie 98/41/EG des Rates über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaats der Gemeinschaft befindlichen Personen und zur Änderung der Richtlinie 2010/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten (ABl. L 315 vom 30.11.2017, S. 52-60)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie (EU) 2017/2108 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2017 zur Änderung der Richtlinie 2009/45/EG über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (ABl. L 315 vom 30.11.2017, S. 40-51)

Richtlinie 2010/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/6/EG (ABl. L 283 vom 29.10.2010, S. 1-10)

Richtlinie (EU) 2017/2110 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2017 über ein System von Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates (ABl. L 315 vom 30.11.2017, S. 61-77)

Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (Neufassung) (ABl. L 163 vom 25.6.2009, S. 1-140)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 28.05.2019