Binnenschiffsgüter- und - personenverkehr

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1356/96 – Regeln für den Binnenschiffsgüter- und - personenverkehr zwischen EU-Ländern

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Sie soll sicherstellen, dass Binnenschifffahrtsunternehmer, die Güter oder Personen befördern, die Freiheit haben, diese Dienstleistungen zwischen EU-Ländern zu erbringen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 2. August 1996 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zu Binnenwasserstraßen erhältlich.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1356/96 des Rates vom 8. Juli 1996 über gemeinsame Regeln zur Verwirklichung der Dienstleistungsfreiheit im Binnenschiffsgüter- und - personenverkehr zwischen Mitgliedstaaten (ABl. L 175 vom 13.7.1996, S. 7-8)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EWG) Nr. 3921/91 des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Binnenschiffsgüter- und - personenverkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind (ABl. L 373 vom 31.12.1991, S. 1-3)

Letzte Aktualisierung: 22.09.2016