Binnenschifffahrt: Strukturbereinigung

Die Verordnung zielt darauf, den Kapazitätenüberhang in der Binnenschifffahrt zu verringern.

RECHTSAKT

Verordnung (EWG) Nr. 1101/89 des Rates vom 27. April 1989 über die Strukturbereinigung in der Binnenschifffahrt [Amtsblatt L116 vom 28.4.1989].

ZUSAMMENFASSUNG

Aufzählung der Maßnahmen zur Strukturbereinigung in der Binnenschifffahrt:

Aufzählung der Schiffe, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, und der Schiffe, die davon ausgenommen sind.

Errichtung von Abwrackfonds in den betreffenden Mitgliedstaaten.

Die Schiffseigentümer entrichten an die Fonds einen jährlichen Beitrag im Hinblick auf die Erstattung der von den betreffenden Mitgliedstaaten für die Abwrackaktion vorfinanzierten Beträge.

Finanzielle Solidarität zwischen den Fonds, die bei der Rückzahlung der Darlehen gewährleistet, dass der Tilgungszeitraum für alle Fonds gleich sei.

Die betreffenden Mitgliedstaaten können Maßnahmen treffen, um Binnenschiffsunternehmern, die sich aus diesem Gewerbe zurückziehen, die Erlangung einer vorgezogenen Altersrente oder die Umschulung auf eine andere Erwerbstätigkeit zu erleichtern.

Die Verordnung (EWG) Nr. 3572/90 enthält die Bestimmungen, die auf Grund der Herstellung der deutschen Einheit gelten.

Die Verordnung (EG) Nr. 2310/96 betrifft die Bedingungen für die Inbetriebnahme neuer Schubbootkapazitäten in der Binnenschifffahrt.

Verordnung (EG) Nr. 742/98 betrifft die Bedingungen für die Inbetriebnahme neuer Kapazitäten für Trockenladungsschiffe in der Binnenschifffahrt.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung Nr. 1101/89/EWG

28.4.1989

-

ABl. L 116 vom 28.4.1989

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung Nr. 3572/90/EWG

17.12.1990

-

ABl. L 353 vom 17.12.1990

Verordnung Nr. 844/94/EG

12.4.1994

-

ABl. L 98 vom 16.4.1990

Verordnung Nr. 2812/94/EG

9.12.1994

-

ABl. L 298 vom 19.11.1994

Verordnung Nr. 3314/94/EG

1.1.1995

-

ABl. L 350 vom 31.12.1994

Verordnung Nr. 2819/95/EG

7.12.1995

-

ABl. L 292 vom 7.12.1995

Verordnung Nr. 2254/96/EG

27.11.1996

-

ABl. L 304 vom 27.11.1996

Verordnung Nr. 2310/96/EG

23.12.1996

-

ABl. L 313 vom 3.12.1996

Verordnung Nr. 742/98/EG

23.4.1998

-

ABl. L 103 vom 3.4.1998

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Der Rat hat am 24. Oktober 1994 eine Entschließung zur Strukturbereinigung in der Binnenschifffahrt festgelegt [Amtsblatt C 309 vom 5.11.1994].

Mit dieser Entschließung wird die Kommission zum einen ersucht, Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, die Wirksamkeit der Verordnungen über die Strukturbereinigung in der Binnenschifffahrt zu verbessern; zum anderen wird sie ersucht, vor dem 1. Januar 1995 einen Gesamtvorschlag zur Binnenschifffahrt vorzulegen, insbesondere über die künftige Marktorganisation und die Abwrackmaßnahmen.

Bericht der Kommission vom 3. November 1997 über die Auswirkungen der Maßnahmen gemäß Verordnung (EG) Nr. 844/94 des Rates vom 12. April 1994 zur Verlängerung der „Alt-für-neu-Regelung" bis zum 28. April 1999 im Rahmen der Maßnahmen zur Strukturbereinigung in der Binnenschifffahrt gemäß Verordnung (EWG) Nr. 1101/89 des Rates vom 27. April 1989 [KOM(97) 555 endgültig].

Letzte Änderung: 07.09.2007