Straßentunnel: EU-Sicherheitsvorschriften

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2004/54/EG über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Sicherheitsanforderungen

Verwaltungsbehörde

Tunnelmanager

Sicherheitsbeauftragter

Wiederkehrende Inspektionen

Risikoanalyse

Berichte

Anpassung an den technischen Fortschritt

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 30. April 2004 in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis 30. April 2006 in nationales Recht umsetzen.

HINTERGRUND

Tunnel sind wichtige Infrastrukturelemente. Sie sind von wesentlicher Bedeutung sowohl für den Langstreckenverkehr als auch für die regionale Wirtschaftsentwicklung. In den Tunneln können sich jedoch Unfälle, insbesondere Brände, ereignen, die dramatische Folgen haben und sich als äußerst kostspielig erweisen können – sowohl durch den Verlust von Menschenleben als auch durch zusätzliche Verstopfung der Verkehrswege, Umweltverschmutzung und hohe Reparaturkosten.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2004/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz (ABl. L 167 vom 30.4.2004, S. 39-91)

Berichtigung

Im Nachhinein vorgenommene Änderungen der Richtlinie 2004/54/EG wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 20.10.2016