Schaffung eines Binnenmarkts für kreative Online-Inhalte

Kreative Online-Inhalte kennen keine Grenzen und nehmen ständig zu. Inhaltsdienste erreichen fast 500 Millionen Verbraucher und könnten ganz erheblich dazu beitragen, bis 2010 die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Musik-, Film- und Spiele-Industrie zu stärken. Deshalb treibt die Kommission die Entwicklung eines nicht nur größeren, sondern auch verbraucherfreundlicheren Binnenmarkts für kreative Online-Inhalte voran.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 3. Januar 2008 über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt [KOM(2007) 836 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung bezieht sich auf eine breite Themenpalette im Zusammenhang mit dem Sektor der kreativen Online-Inhalte *. Mit ihr startet die Kommission ihre Initiative „Online-Inhalte“, deren Ziel es ist, die Verfügbarkeit kreativer Online-Inhalte durch die Entwicklung neuer und innovativer Geschäftsmodelle zu verbessern und allen Akteuren der Wertschöpfungskette zusätzliche Einnahmen zu ermöglichen.

Gleichzeitig geht es darum, das Entstehen eines europäischen Binnenmarkts für Online-Musik, Online-Filme und Online-Spiele zu fördern.

Durch die immer größere Verbreitung von Breitband-Internetzugängen (Ausbau moderner Mobilfunknetze) und die gewachsenen Möglichkeiten der Verbreitung von Inhalten (allgemeine Verfügbarkeit digitaler Geräte) eröffnen sich sowohl für die europäische Industrie der Online-Inhalte als auch für die europäischen Verbraucher ganz neue Perspektiven.

Verschiedene in den 25 Mitgliedstaaten durchgeführte Studien haben ergeben, dass die Umsätze aus dem Verkauf von Online-Inhalten von 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2005 auf 8,3 Milliarden Euro im Jahr 2010 ansteigen werden.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Sektor der Online-Inhalte sind in Europa zu stark fragmentiert und wenig transparent. Eines der Hauptziele der 2005 ins Leben gerufenen i2010-Strategie ist daher die Schaffung eines offenen und wettbewerbsorientierten Marktes für die Dienste der Informationsgesellschaft in der europäischen Union.

Daraus ergeben sich jedoch auch neue Herausforderungen: vom Urheberrecht über technische Fragen (Funkfrequenzen und Breitbandtechnik) bis hin zur Sicherheit der Verbraucher). In dieser Mitteilung geht es besonders um die Verbreitung von Online-Inhalten.

Worum geht es bei der Entwicklung eines Binnenmarkts für kreative Online-Inhalte?

Um die Dienste mit kreativen Inhalten in den Online-Bereich zu übertragen, müssen drei Ziele erfüllt werden:

Gestützt auf die Ergebnisse der 2006 durchgeführten öffentlichen Konsultation ermittelte die Kommission die Hauptbereiche, in denen Maßnahmen auf EU-Ebene gerechtfertigt erscheinen:

Die fehlende Verfügbarkeit kreativer Inhalte für die Online-Verbreitung und die begrenzte Lizenzvergabe zur Verwertung von Inhalten auf den neuen Plattformen behindern die Entwicklung von Diensten, die Online-Inhalte anbieten, beträchtlich. Die Verfügbarkeit kreativer Inhalte wird durch die Entwicklung neuer Verbreitungsformen nicht ausreichend verbessert. Die Rechteinhaber befürchten, die Kontrolle zu verlieren, da sich die Entwicklung der Piraterie im digitalen Umfeld als höchst schädlich erwiesen hat und es den Vertreibern nicht gelingt, sich mit den Rechteinhabern auf Geschäftsbedingungen für die Online-Verwertung kreativer Inhalte zu einigen. Dadurch wird die Vergabe von Lizenzrechten an neue Plattformen für Online-Inhalte verhindert. Ein anderes Problem stellen die hohen Transaktionskosten für die Abgeltung von Rechten dar. Die Kommission möchte ihre Rolle als Vermittler im Rahmen der neuen Plattform für Online-Inhalte ausbauen und einen konstruktiven Dialog zwischen allen Beteiligten herbeiführen.

Durch das Fehlen gebietsübergreifender Lizenzen für kreative Inhalte wird die volle Nutzung europäischer kultureller Werke außerhalb der jeweiligen nationalen Märkte erschwert, obwohl die eigentlichen Inhaltsdienste im gesamten Binnenmarkt zur Verfügung stehen. Insbesondere für den Bereich der Online-Verwertung von Musikwerken hatte die Kommission bereits die Einführung eines Systems gebietsübergreifender Urheberrechtslizenzen empfohlen.

Die Kommission befürwortet die Einführung eines Rahmens für die Interoperabilität und Transparenz der Systeme zur Verwaltung digitaler Rechte (DRM-Systeme), der es einerseits den Rechteinhabern ermöglicht, ihre Rechte im digitalen Umfeld durchzusetzen, und gleichzeitig eine klare Information der Verbraucher über ihre Nutzungsrechte an heruntergeladenen Inhalten und die Interoperabilität der entsprechenden Online-Dienste gewährleistet.

Die Kommission ruft Zugangs- und Diensteanbieter, Rechteinhaber und Verbraucher auf, bei der Bekämpfung der Online-Piraterie und der Bereitstellung eines breiten Angebots attraktiver Online-Inhalte auf der Grundlage eines „Verhaltenskodexes“ eng zusammenzuarbeiten.

Ein zweistufiger Ansatz: Kommunikation und Konsultation

Die Kommission verfolgt einen zweifachen Ansatz. Sie möchte einerseits einen neuen Rahmen für das Gespräch unter allen Beteiligten schaffen, indem sie eine Diskussionsplattform für alle Fragen im Zusammenhang mit kreativen Online-Inhalten einrichtet (Verfügbarkeit kreativer Inhalte, Verbesserung der Mechanismen für die Abgeltung von Rechten, Entwicklung einer gebietsübergreifen Lizenzierung, Online-Verwaltung von Urheberrechten, Kooperationsverfahren zur Verbesserung des Schutzes von Urheberrechten im Online-Bereich usw.), und wird andererseits für Mitte 2008 die Verabschiedung eines Entwurfs für Empfehlung über kreative Online-Inhalte vorbereiten.

Bezug nehmend auf die Anhänge der Mitteilung werden alle Interessenten aufgefordert, bis zum 29. Februar zu den Hauptfragen der Entwicklung eines Binnenmarkts für kreative Online-Inhalte Stellung zu nehmen.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Schlussfolgerungen des Rates vom 20. November 2008 über den Ausbau des legalen Angebots an kulturellen und kreativen Online-Inhalten und über die Verhinderung und Bekämpfung der Piraterie im digitalen Umfeld [Amtsblatt C 319 vom 13.12.2008]. Der Europäische Rat stellt in seinen Schlussfolgerungen fest, dass der Online-Vertrieb kultureller und kreativer Güter den Zugang zur Kultur, die wirtschaftliche Entwicklung, die Beschäftigung und die kulturelle Vielfalt fördern kann. Er weist in Europa beträchtliches Entwicklungspotenzial auf, wird aber durch Online-Piraterie gefährdet, die der angemessenen Entlohnung der Inhaber von Urheber- und verwandten Schutzrechten abträglich ist.

Der Rat fordert die Mitgliedstaaten auf, Lösungen zur Bekämpfung der Piraterie zu entwickeln, die gleichzeitig den Aufbau des legalen Online-Angebots begünstigen. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, das Angebot audiovisueller und kinematografischer Werke zu fördern, insbesondere durch Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Hierzu soll die Kommission eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten.

Letzte Änderung: 04.08.2009