Hochauflösendes Fernsehen (HDTV) - weltweit einzige Produktionsnorm

1) ZIEL

Beitrag zur Einführung des hochauflösenden Fernsehens (HDTV) durch ein gemeinsames Vorgehen bei der Annahme einer einzigen weltweiten Produktionsnorm für das hochauflösende Fernsehen durch die Vollversammlung des Internationalen Beratenden Ausschusses für den Funkdienst (CCIR).

2) RECHTSAKT

Entscheidung 89/630/EWG des Rates vom 7. Dezember 1989 über ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten bei der Annahme einer einzigen weltweiten Produktionsnorm für das hochauflösende Fernsehen durch die Vollversammlung des Internationalen Beratenden Ausschusses für den Funkdienst (CCIR) im Jahre 1990 [Amtsblatt L 363 vom 13.12.1989].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Das gemeinsame Vorgehen bei der Annahme einer einzigen weltweiten Produktionsnorm für das hochauflösende Fernsehen muss sich auf den aus dem Eureka-Projekt 95 hervorgegangenen Vorschlag stützen. Die Mitgliedstaaten gehen in den Sitzungen zur Ausarbeitung der Empfehlung für eine einzige weltweite Produktionsnorm für das hochauflösende Fernsehen gemeinsam vor. Führen diese Beratungen nicht zu einer Einigung, so werden die Punkte, über die keine Einigkeit erzielt werden konnte, erforderlichenfalls den Gremien des Rates vorgetragen.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 19.08.2002