Umregistrierung von Fracht- und Fahrgastschiffen innerhalb der EU

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 789/2004 zur Umregistrierung von Fracht- und Fahrgastschiffen innerhalb der EU

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Ziel ist es, technische Hemmnisse für die Umregistrierung von Fracht- und Fahrgastschiffen, die die Flagge eines EU-Landes führen, zwischen den Registern der EU-Länder zu beseitigen und gleichzeitig im Einklang mit den internationalen Übereinkommen ein hohes Niveau der Schiffssicherheit und des Umweltschutzes zu gewährleisten.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Geltungsbereich

Umregistrierung

Zeugnisse

Verweigerung der Umregistrierung und Auslegung

Berichterstattung

Jedes Jahr legen die EU-Länder der Kommission einen kurzen Jahresbericht über die Umsetzung der Verordnung vor. Im Jahr 2015 legte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Umsetzung der Verordnung vor.

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 20. Mai 2004 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 789/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Umregistrierung von Fracht- und Fahrgastschiffen innerhalb der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 613/91 des Rates (ABl. L 138 vom 30.4.2004, S. 19-23)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 789/2004 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENES DOKUMENT

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 789/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umregistrierung von Fracht- und Fahrgastschiffen innerhalb der Gemeinschaft (COM(2015) 195 final vom 8.5.2015)

Letzte Aktualisierung: 29.05.2020