Güter: gemeinschaftlicher Schutzklauselmechanismus

Die vorliegende Verordnung führt einen gemeinschaftlichen Schutzklauselmechanismus für Interventionen auf dem Güterkraftverkehrsmarkt in Krisenfällen ein.

RECHTSAKT

Verordnung (EWG) Nr. 3916/90 des Rates vom 21. Dezember 1990 über Maßnahmen bei Krisen auf dem Güterkraftverkehrsmarkt [Amtsblatt L 375 vom 31.12.1990].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Schutzklausel ist eine Begleitmaßnahme zur völligen Abschaffung des Quotensystems, durch das der Marktzugang gegenwärtig reguliert wird.

Die Verordnung gilt für den gewerblichen Güterkraftverkehr zwischen Mitgliedstaaten im Gebiet der Gemeinschaft.

Die Kommission erfasst die erforderlichen Angaben, um die Entwicklung des Marktes verfolgen und gegebenenfalls eine Krise erkennen zu können.

Ist ein Mitgliedstaat der Auffassung, dass eine Krise besteht, so legt er der Kommission umfassende Zahlenangaben vor. Diese kann gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um eine weitere Zunahme des Kapazitätsangebots auf dem betreffenden Markt dadurch zu verhindern, dass der Zuwachs der Tätigkeit bestehender Verkehrsunternehmen eingeschränkt und der Marktzugang für neue Verkehrsunternehmen beschränkt wird.

Es wurde ein beratender Ausschuss eingerichtet, der die Kommission bei der Durchführung der vorliegenden Verordnung unterstützen soll. Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen und wird von einem Vertreter der Kommission geleitet.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EWG) 3916/90

1.1.1991

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ABl. L 375 vom 31.12.1990

Letzte Änderung: 31.08.2007